Anspruch auf Garantie nach Austausch?
Vor 2 Jahren im Juni wurde meine neue Küche ausgeliefert. Der Verkäufer sagte mir das es 5 Jahre Garantie auf die Küche gibt. Vor 3 Monaten habe ich quillschäden so gut wie an jedem Auszug und jeder Schranktür bemerkt, habe mich an den Verkäufer gewendet und diese Wollen die entsprechenden Fronten austauschen. Jedoch haben sie mir zusätzlich geschrieben, dass die gesetzliche Gewährleistung bereits abgelaufen ist und der Hersteller dies aus Kulanz jetzt einmalig austauscht jedoch ohne weitere Gewährleistung. Jedoch bin ich mir jetzt unsicher, da ich Angst habe das die neu gelieferten Fronten wieder diesen Schaden aufweisen. Was kann ich ihn diesem Fall machen?
3 Antworten
Wasserschäden sind kritisch. Die sind bei Garantie oft ausgenommen.
Entsprechend wäre ich froh über die Kulanz und würde von nun an gut aufpassen, das Nässe nicht auf dem Holz steht.
Also es ist definitiv kein Wasserschaden, denn es ist so gut wie an jeder Front etwas, sogar da wo kein Wasser hinkommen kann. Nur hat es mich verwirrt, dass die Bearbeiterin darauf besteht das die Gewährleitung schon abgelaufen ist und sie das nur aus Kulanz machen, obwohl ich ja einen Beleg habe wo steht das ich 5 Jahre Garantie habe. Und die jetzt sagen es ist nur einmalig und die wollen dann später auch nichts mehr machen.
Wenn im Vertrag 5 Jahre Gewährleistung steht, gilt das.
Auf Reparaturen, Nachbesserungen und Austauschteile gilt wenigstens die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Guten morgen dies ist keine Frage aber wurde dies alles schriftlich festgehalten? oder wurde es nur mündlich abgesprochen mit der garentie?