Muss der Verkäufer Gewährleistung/Garantie geben oder nicht?

5 Antworten

Eine gewahrleistung oder Garantie muss er nicht geben . Bei einem gewerblichen Verkäufer hat man eine 2 jahrige Sachmangelhaftung die der gewerbliche Verkäufer auf 1 Jahr kürzen kann .

der private Verkäufer kann die Sachmängelhaftung ausschließen

nur wenn es ein gewerblicher verkäufer ist! bei privatverkäufen schließt man garantien und gewährleistungen üblicherweise aus! arglistige täuschungen sind davon aber ausgenommen!

Lkwfahrer1003  17.05.2022, 16:17

Eine Garantie muss man nicht ausschließen, sie kann man geben muss aber nicht !

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Natürlich nicht. Garantie muss sowieso niemand geben und die Gewährleistung ist hiermit wirksam ausgeschlossen.

Was da steht passt doch hinten und vorne nicht zusammen!

Du schreibst:

Privatverkauf von einem Auto.

Der hier gezeigt Gewährleistungsausschluss ist zusammen gebastelt.

So kann sich z.B. ein privater Verkäufer nicht auf Erfüllungsgehilfen beziehen.

Auch die Rechte Dritter (Rechtsmängel) können nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Ansprüche aus der Haftung für Sach- und Rechtsmängel werden ebenso wie ggf. bestehende Garantieansprüche werden an den Käufer abgetreten.

Was zuvor ausgeschlossen wurde, kann anschließend nicht abgetreten werden.

Am besten beschreibst du einfach mal den Sachverhalt. Bist du Käufer oder Verkäufer?

§ 433 BGBVertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

§ 435 BGBRechtsmangel

1Die Sache ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte in Bezug auf die Sache keine oder nur die im Kaufvertrag übernommenen Rechte gegen den Käufer geltend machen können. 2Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht.

VirageXO  18.05.2022, 06:16
So kann sich z.B. ein privater Verkäufer nicht auf Erfüllungsgehilfen beziehen.

Wie jetzt?

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heurekaforyou  18.05.2022, 06:18
@VirageXO

Erfüllungsgehilfen sind Angestellte des Unternehmers, für deren Handeln der Arbeitgeber haftet.

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VirageXO  18.05.2022, 06:36
@heurekaforyou

Und:

Was da steht passt doch hinten und vorne nicht zusammen!

Doch, der Gewährleistungsausschluss ist rund.

Auch die Rechte Dritter (Rechtsmängel) können nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Davon steht da auch nichts.

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heurekaforyou  18.05.2022, 06:52
@VirageXO

Auch die Rechte Dritter (Rechtsmängel) können nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Davon steht da auch nichts.

Ich lese gleich im ersten Satz etwas anderes!

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel........

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VirageXO  18.05.2022, 07:02
@heurekaforyou
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Haftung für Sach- und Rechtsmängel........

Eben. Nur hast du das entscheidende Wort gerade nicht gefettet.

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VirageXO  18.05.2022, 08:22
@heurekaforyou

Und auch das hier ergibt keinen Sinn:

Ansprüche aus der Haftung für Sach- und Rechtsmängel werden ebenso wie ggf. bestehende Garantieansprüche werden an den Käufer abgetreten.
Was zuvor ausgeschlossen wurde, kann anschließend nicht abgetreten werden.

Es geht nicht um Ansprüche des Verwenders gegen den potentiellen Käufer, sondern um Ansprüche des Verwenders gegen denjenigen, von dem er die Kaufsache erworben hat bzw. gegen den Hersteller.

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VirageXO  18.05.2022, 12:51
@heurekaforyou
Dann mach es doch nicht so kompliziert.

Wo mache ich irgendwas kompliziert?

Was du hierzu wissen solltest […]

[…] wurde mir in fünf Jahren Studium, zwei Jahren Referendariat und einigen Jahren juristischer Berufstätigkeit vermittelt.

Der hiesige Gewährleistungsausschluss ist vollumfänglich erschöpfend, AGB-wirksam und bietet Käufer und Verkäufer die bestmögliche interessengerechte Lösung. Die Kollegen vom ADAC haben hier ordentlich gearbeitet und selbst ich würde nicht auf die Idee kommen, beim Pkw-Verkauf an dieser Formulierung etwas zu basteln.

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