gewährleistung privatverkauf?

2 Antworten

Hi ich würde es noch im Vertrag mit angeben, dann ist es sicher.

So gefährlich ist das aber nicht - viele wissen, dass die Beweislast, dass der Fehler vor dem Verkauf auch latent nicht vorhanden war der Verkäufer trägt. Erst nach einem Jahr keht sich diese Beweislast auf den Käufer um.

Ist der Verkäufer nicht gewerblich, trägt diese Beweislast vom 1. Tag an der Käufer. Das wiederum wissen viele nicht.

Der müsste dann erstmal beweisen, dass die Ware schon vor Übergabe latent defekt gewesen sein muss. Das ist schwer.

Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung wie gekauft und Probegefahren für nicht bekannte Mängel oder Schäden und Keine Rücknahme .