EBay Privatverkauf ,Käufer meldet sich nach über 6 Wochen mit defekt?

9 Antworten

Rücknahme habe ich ausgeschlossen, allerdings scheinbar die Gewährleistung nicht.

Wie gefühlt 99,9 % aller Verkäufer, weil sie rechtlich unwirksame Floskeln verwenden, wie:

"Privaterkauf, keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme"

LASST ES ! das ist veraltet.

"Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung".

PUNKT FERTIG. Rechtlich korrekt.
Man >> KANN << noch den Passus:

"Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."

hinzufügen, wenn man auf Nummer sicher gehen will, muss man aber nicht.

Nun bekomme ich heute die Nachricht das er es heute wohl das erste mal getestet hätte, da es wohl ein Geschenk für jemand sein sollte.

Standardausrede.
Nach 6 Wochen hatte man "genug Zeit" gehabt und jetzt auf einmal soll es nicht mehr funktionieren? Nein. Wie gesagt, eine 0815-Ausrede wie immer.

Er möchte das ich die 50 € Reparaturkosten trage .Meine Frage ist nun eigentlich kann der mir jetzt noch was?

Schön dass er das möchte. Wird er aber keine Rechtsprechung für bekommen. Zumal er ohne Absprache an dem Gerät herumgedoktert hat bzw. es bei jemanden repariert hatte, wenn es stimmt. Berufe dich auf den abgeschlossenen Kaufvertrag, alle Pflichten wurden erfüllt, damit ist das Thema erledigt.

Wenn er was will, soll er den Klageweg einschlagen. Du hast die Ware (hoffentlich) korrekt verkauft und keine Mängel verschwiegen.

Wenn der Käufer der Meinung ist das hast du, so obliegt es bei ihm dieses rechtlich zu beweisen. Da das Gerät aber nun nicht mehr im Originalzustand ist wie es zum Verkauf war, entfallen hier auch noch etwaige Rechtsansprüche.

Rinoa123 
Fragesteller
 11.05.2022, 17:33

Der Mangel den das Handy hatte war die Akkukapazität. War laut Apple schon Service,habe ich auch so mit der Akkuleistung angegeben. Ich glaube auch eher er möchte den Akku tauschen lassen, denn wie gesagt an den Lautsprechern war gar nix. Ich habe alles korrekt angegeben.

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Comp4ny  11.05.2022, 18:22
@Rinoa123

Also was ein Lautsprecher mit dem Akku zu tun hat, bleibt mir schleierhaft. Wenn du alle Angaben korrekt gemacht hast nach besten Wissen und Gewissen, dann würde ich mir da keine Sorgen machen.

Wenn muss er hier den Klageweg einschlagen, aber dein Anwalt, wenn du einen hast, wenn nicht ggf. einen suchen, wird sich darum gerne kümmern.

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Dieser Satz hätte Dich ruhiger schlafen lassen:

Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Rinoa123 
Fragesteller
 11.05.2022, 17:06
Wer muss beweisen, dass die gelieferte Ware einen Mangel hat oder fehlerhaft ist?

Möchten Sie als Käufer Gewährleistungsrechte wegen eines Mangels geltend machen, müssen Sie auch beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe einen Mangel aufwies. Lässt sich also nicht mehr aufklären, ob ein Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen hat oder erst nachträglich durch eine unsachgemäße Behandlung entstanden ist, geht dies zu Ihren Lasten.

Ich weiß ,das aber auch 😅 Ich hab den eBay Account schon ewig und es immer ausgeschlossen, dieses eine mal halt nicht.

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Comp4ny  11.05.2022, 17:21
Dieser Satz hätte Dich ruhiger schlafen lassen:
Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.

Der Satz ist Falsch.

"Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung".

ist die korrekte Bezeichnung und Schreibweise.

Der Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Dieser Passus ist zwar okay, aber KANN man als Beisatz schreiben, muss man aber nicht. Es reicht der von mir genannte Satz.

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Dorfkind63  11.05.2022, 17:44
@Comp4ny

:-) da sind Leute im Juraforum aber anderer Meinung als Du. Aber seis drum, ich geh jetzt Panzer (WoT) schießen.

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Comp4ny  11.05.2022, 18:23
@Dorfkind63

Ich bin selber Hobby-Jurist, aber du brauchst dich nur im WWW umschauen, dafür muss man kein "Jura"-Forum um Rat fragen.

Rechtlich reicht das von mir angegeben aus.
Schade dass du nicht "Dorfkind63" bei WoT heißt.

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Ich hab paar Dinge noch originalverpackt hier liegen, zwar nichts Gebrauchtes von Privat, aber ich pack auch nicht alles immer aus, sondern erst bei Bedarf.
Da hatte ich auch schon ne böse Überraschung, dass die Ersatzmaus, als ich sie dann mal brauchte (nach 1,5 Jahren), diese nach 6 Wochen Nutzung schon kaputt war -.- Und ne Ersatzmaus für die Ersatzmaus, so weit hatte ich nicht geplant.

Also es gibt die Leute die Dinge zu Hause liegen haben und sie erst später nutzen. Die Gründe sind da doch irrelevant. Sind oft die Besser haben als brauchen Typen.

Wenn ich aber richtig informiert bin, hätte der Käufer sich für die Gewährleistung kurz nach dem Kauf melden müssen.

Wenn der Käufer ein Gewerbetreibender war, ja. Diese müssen ohne schuldhaftes Zögern Mängel melden.

Verbraucher haben diesen Druck nicht, tun dies aber idR trotzdem umgehend. Wobei es da auch Ausnahmen gibt, ich bin eine. Wenn ich mir keine Zeit dafür nehmen will oder kann, dann lass ich die Reklamation auch mal 4 Wochen liegen.

Bei einem Privatverkauf gibt es allerdings keine Beweislastumkehr. Der Käufer muss nachweisen dass die Sache bei Übergabe an das Transportunternehmen mangelhaft war. Das ist bei solchen Mängeln ziemlich missbräuchlich. Das kann er nur schwer nachweisen.

Über eBay hat er nur 30 Tage Käuferschutz, die sind vorbei.

Wenn er allerdings über PayPal bezahlt hat, dann hat er 180 Tage Käuferschutz, und das wirst Du dann merken, sobald er einen Käuferschutzfall eröffnet.

Lass Dich überraschen, mehr kannst Du eh nicht tun.

Rinoa123 
Fragesteller
 11.05.2022, 16:45

Nein ist über EBay Käuferschutz bezahlt wurden.

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Ratefuchs007  11.05.2022, 16:48
@Rinoa123

Du bekommst das Geld von eBay, eBay bekommt es vom Käufer.

Und Du kannst nicht wissen, wie der Käufer an eBay bezahlt hat.

Und wie geschrieben, wenn er per PayPal an eBay bezahlt hat, dann hat er über PayPal 180 Tage lang Käuferschutz.

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