Geld "geliehen" in der Familie, kann man das zurückverlangen?

14 Antworten

Er wird nachweisen müssen, dass das Geld verliehen wurde. Zeugen zum Beispiel. Oder schriftliche Kommunikation darüber, beispielsweise irgendein Chat.

Wird bei der Summe vermutlich ein Gericht klären.

Interessante Freunde hast du da aber.

Solche Dinge sollte man immer vertraglich regeln. Wenn es kein Vertrag gibt ist es geschenkt und eben muss hier niemand etwas zurück verlangen. Übrigens kann jeder behaupten was er will, wenn die Dinge nicht vertraglich geregelt wurden.

Wenn der Schwiegervater eben so tut als sei nichts gewesen, scheint es ihm also nicht zu stören und weiß vielleicht, dass ihm das Geld was er ihm „geliehen“ ( Eher geschenkt) hat nicht so wichtig ist. Wenn es kein Vertrag gibt kann er betteln oder meckern wieviel er will. Kein Vertrag= Das Geld ist weg oder muss hoffen, dass der Sohn es ihm irgendwann zurück bezahlt, wenn er die Lust und Laune dazu hat.

MarcoSonne0607 
Fragesteller
 12.01.2023, 09:42

Es gibt dazu keinen schriftlichen Vertrag, man war ja "verwandt" und wollte das so regeln, ich kenne die einzelheiten nicht, doch wie soll mein Freund das zurückzahlen, er hat haufen Schulden und das müsste dem Schwiegervater auch bekannt sein, ich glaube, das wurde so vereinbart, dass das mit der Miete verrechnet wird, alles mündlich, es gibt keine einzige schriftliche Vereinbarung.. es gibt eventuell zeugen... aber das sind alles familienmitglieder, die sagen sowieso nichts aus..

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palusa  12.01.2023, 13:43
@MarcoSonne0607
es gibt eventuell zeugen... aber das sind alles familienmitglieder, die sagen sowieso nichts aus..

Sicher? Ist seiner bald-Exfrau noch nicht aufgefallen, dass 50% von 50k irgendwie mehr ist als 50% von nix? Wahrscheinlich steht ihr ja die Hälfte zu, wenn sie verheiratet waren.

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Die Frage ist, ob ein Vertrag besteht, der beinhaltet dass das Geld zurückgezahlt werden muss oder nicht (dieser Vertrag kann durchaus auch mündlich vereinbart worden sein, allerdings ist der dann im Fall nur schwer nachzuweisen und da käme es dann ggf. auf die Aussagen weiterer Zeugen an, die bei der Vereinbarung mit anwesend waren). Wenn er ihm das Geld einfach nur gegeben hat ohne eine Rückzahlung zu vereinbaren, dann darf man als Empfänger davon ausgehen, dass es sich um eine Schenkung handelt und braucht es auch nicht zurückzahlen (muss aber bei so einer Summe Schenkungssteuer ans Finanzamt abführen).

Es könnte ein wesentliches Problem werden, wenn die Schwiegermutter darstellt, dass das Geld ohne ihre Einwilligung übergeben wurde und dies bei einem Vermögensausgleich im Zusammenhang mit einer Scheidung vorgebracht wird. Der Schwiegervater könnte sich dann formal gezwungen sehen das übergebene Geld als zinsloses Darlehen zu bezeichnen. Es würde dann wohl der Satz gelten: Vor Gericht und auf Hoher See bist du in Gottes Hand.

Geld "geliehen" in der Familie, kann man das zurückverlangen?

Natürlich kann er das Geld zurück verlangen. Er könnte ggf. sogar rechtlich vorgehen!

Es ist nur die Frage, ob es irgendwelche Beweise gibt? Ansonsten steht Aussage gegen Aussage und dann sind die Chancen leider nicht sehr groß.

Solche Dinge sollte man immer vertraglich festhalten! Natürlich ist es die Familie, aber auch da passieren bei solchen Summen solche Dinge. Gerade wenn es ums Geld geht, da kennen manche Menschen leider keine Grenzen.

Der Schwiegersohn, also mein Freund tut so, als ob er das Geld nie gesehen hat, also nach dem Motto "Bar".

Es ist aber auch von deinen Freund nicht in Ordnung, seinen eigenen Vater so zu hintergehen! Sagt eben auch viel über diese Person aus...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Klinische Sozialarbeit