Geld auf falschen unbekanntes Konto überwiesen, wie bekommt man es zurück?

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Das Geld ist nicht verloren, mach dir keine Sorgen. Alle wichtigen Informationen, was du tun musst findest du hier: http://srbg.de/geld-falsch-ueberwiesen.html

Kuno33  07.07.2013, 15:47

Der Artikel verharmlost das Problem ziemlich. Wenn es das Konto nicht gibt, gibt es kein Problem, weil das Geld fast automatisch zurückkommt. Wenn es das Konto gibt, ist das nicht mehr harmlos. Beim heutigen Tempo von Überweisungen ist es schwer, noch rechtzeitig die erforderliche Sperre zu beantragen. Meistens kommt diese Maßnahme zu spät. Sowie das Geld gebucht ist, kann die Bank es nicht zurüclbuchen, ohne dass der Kontoinhaaber zustimmt. Wenn bei einem überchuldten Menschen die Gläubiger schneller sind,wird es richtig kompliziert. Die Banken sind nicht mehr verpflichtet, die Übereinstimmung von Kontonummer und Namen zu überprüfen.

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gehste an schalter und schilderst dein problem...um so schneller um so besser. dann haste noch ne chance das wieder rückgäning zu machn!!!

Geh zur Bank und erkläre das Problem. Außerdem würde nachfragen, ob man dort anrufen kann und ob es möglich wäre, dass Geld an dich dich zurück zu überweisen. Die können ja nachschauen, wohin das gegangen ist.

Wenn es sogar innerhalb der Bank transferiert wurde, ist es am günstigsten, weil die ja das direkt einsehen können.

ReinerUnsinn  23.07.2010, 00:58

Die können nicht zurücküberweisen, wenn das Geld gutgeschrieben wurde.

Das kann nur der Kontoinhaber.

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wenn das Konto nicht existiert bekommst Du es nach kürzester Zeit zurücküberwiesen, wenn das Konto dagegen besteht kannst Du den betrag zurückfordern - geh einfach zur Bank und sag dort Bescheid, die veranlassen weiteres, nur wenn Du Pech hast haben die Empfänger das Geld bereits verbraucht und Du musst es einklagen.

Hallo,

Du musst deiner Bank bescheid geben, dass Du auf ein falsche Konto ueberwiesen hast. Es wird dann von der Bank, die andere Bank darueber informiert mit der Bitte um Rueckbuchung.

Allerdings kann die Bank es nur zurueckueberweisen, so lange das Geld nicht auf dem falschen Konto gutgeschrieben wurde.

Gruss

Yvonne