Geht das eigentlich? Bahnhöfe: Öffentliches Allgemeingut oder privat?

13 Antworten

Also zu dem was du an Steuern zahlst...dir gehört nicht mal ein Pflasterstein auf der Strasse. oder meinst du von den paar € die du oder deine Eltern an Steurn Zahlen kann was gebaut werden? zur Sache mit der Babn...die war mal staatlich, ist aber inzwischen selbsttragen, also sowas wie selbstständig...d.h. sie darf auch ihre eigenen Benutzungsrichtlinien aufstellen und somit festlegen wer auf ihr Grundstück darf und wer nicht.

Das wurde in einem Gesetz so geregelt, dass die Grundstücke, auf denen die Bahnschienen und die Bahnhöfe liegen der Bahn gehören. Und die Bahn ist heutzutage eine private Gesellschaft im Eigentum des Bundes.

Die Deutsche Bahn soll schon seit längerer Zeit privatisiert werden. Ein bewährter Vorgang, bei dem das Volk enteignet wird und sich ein paar Unternehmer die Taschen voll machen. Die von dir angesprochene Hausordnung wird nach der Privatisierung noch verschärft werden, ein kommerzielles Unternehmen hat grundsätzlich kein Intersse an Bürgerrechten und demokratischen Strukturen. Selbst der Staat versucht schon die seiner Meinung nach zwielichtigen Elemente (Bürger ohne Fahrkarte) aus dem Bahnhof zu verbannen. Er nimmt sich dieses Recht einfach heraus, obwohl es sich um Volkseigentum handelt. Dieser Eintritt wurde sehr wahrscheinlich eingeführt, um Punker, Obdachlose und ähnliche Randgruppen aus dem öffentlichen Raum entfernen zu können. Moralisch nicht zu rechtfertigen!

Ernesto77  25.02.2011, 01:53

Statt Privatisierung meinte ich den Börsengang, den nächsten Schritt zur vollständigen Privatisierung.

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Die Deutsche Bahn AG ist eine Aktiengesellschaft. Die Bahnhöfe sind Privateigentum dieser Aktiengesellschaft. Wer die Aktienmehrheit hält, ist irrelevant.

Und selbst wenn die Deutsche Bahn AG noch Staatsbetrieb wäre, sie darf trotzdem eine Hausordnung aufstellen und regeln, wer wann den Bahnhof betreten darf. Du kannst auch nicht Tag und Nacht im Rathaus spazieren laufen oder im Bundeskanzleramt.

Ernesto77  25.02.2011, 01:50

Der Bund hält 100% der Anteile an der Deutschen Bahn AG, es handelt sich noch immer um öffentliches Eigentum. Der Vergleich mir Rathaus oder Kanzleramt hinkt. Das Rathaus steht jedem Bürger zu normalen Öffnungszeiten kostenlos offen und beim Kanzleramt gibt es nachvollziehbare Sicherheitsinteressen. Trift beides auf einen Bahnhof nicht zu.

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Dabbel  25.02.2011, 07:08

Schade, dass dieser Beitrag nicht die Beachtung bekommt, die er verdient; er ist der einzige, der den Kern der Sache trifft.

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WDHWDH  19.06.2015, 17:07
@Dabbel

Bahngrund ist Bahngrund. die Bahn ist "Hausherr"

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supercargo  09.09.2016, 10:32

Wo kann man denn die Aktien der DBAG erwerben? Da hat doch immer noch der Staat zu 100% die Pfoten drauf.

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"Nun ist es ja so, dass die Deutsche Bahn mehrheitlich dem Staat - also der Gesamtheit der Bürger Deutschlands - gehört und sie somit mehrheitlich vom Steuerzahler finanziert wird."

Auch wenn die DB mehrheitlich in Besitz des deutschen Staates ist, heisst das noch lange nicht, dass der Bahnhof Allgemeingut ist und sämtlichen Bürgern uneingeschränkt zur Verfügung steht. Meine Dienstwaffe gehört mir auch nicht, sondern dem Staat, trotzdem darf da nicht jeder mit rumballern.

"Wieso aber gelten Bahnhöfe dann als Grundstück, für das "Eintritt" (in Form von einer Bahn-Billette) gezahlt wird, oder als öffentliches Gut?"

Die gelten nicht nur als Grundstück, man kann sogar ein Bahnhofsverbot erteilen; dann wird jedes Betreten ohne Fahrabsicht bzw. Fahrkarte als Hausfriedensbruch geahndet.

"Und wieso darf man als Steuerzahler kostenlos auf der Autobahn fahren, muss aber Geld für die Deutsche Bahn - die man selbst schon durch Steuern bezahlt - bezahlen?"

Diese Frage dürftest du erst dann stellen, wenn du das Auto und Benzin kostenlos gestellt bekämst.