Gebrauchtes Fotozubehör gewerblich einkaufen? Elektrogesetz?

3 Antworten

Sorry - Wer bist du? Ein Fotograf auf keinen Fall. Sonst würdest du nicht solche Fragen stellen. Ein "Wiederverkäufer" oder wie man es auch immer nennen mag..

Ist abhängig von deinen Absichten: Ist es gewerbsmäßig oder rein privat?

Wäge ab und entscheide. Und es gilt immer noch der Spruch:

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Oder


presentbriefs 
Fragesteller
 13.04.2022, 18:26

Danke für die Antwort, die aber weder hilfreich, noch durchdacht ist. Auch als gewerblicher Fotograf hat man hin und wieder Elektrogeräte, die man weiterverkaufen möchte, da man sich eine neuere Version angeschafft hat.

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sinarium841  13.04.2022, 18:33
@presentbriefs

Sorry - Ich hatte als Profi-Fotograf nie und nimmer mit dem Verkauf von -was auch immer -zu tun. Noch nicht einmal privat. Also - was?

Oder?

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du kannst wenn das zeug abgeschrieben ist, es aus der firmenmasse entnehmen und privtat verkaufen. oder du müsstest eben entsprechend nachweise führen. hier solltest du noch mal den steuerberater konsultieren.

lg, anna

Ich muss zugeben der Gedanke ist interessant. Wenn ich etwas länger darüber nachdenke ist das was Du beschreibst aber unproblematisch. Du bist ja nicht Erstinverkehrbringer. Dass Du die Artikel gebraucht von einem Endverbraucher gekauft hast geht ja aus deiner Buchhaltung hervor.

Bei der Stiftung EAR registrieren könntest Du die Marken sowieso nicht, selbst wenn Du wolltest .... bzw würde der Aufwand den Wert der Artikel überschreiten.

Auf der Seite der Stiftung EAR kannst Du aber schauen ob die Marke Registriert ist.

Woher ich das weiß:Hobby – erste Spiegelreflex 1981, erste Digitalkamera 1999

presentbriefs 
Fragesteller
 12.04.2022, 11:27

Bei der Stiftung EAR kann ich schauen, ob der Händler registriert ist. Dann könnte man es problemlos weiterverkaufen. Bei von privat gekauften Geräten ohne Rechnung weiß ich aber nicht wo es gekauft wurde. Ob das nur für Erstinverkehrbringer gilt, konnte ich nicht rausfinden.

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mloeffler  12.04.2022, 11:59
@presentbriefs

Im Elektrogesetz ist strenggenommen von Herstellern die Rede. Ein Hersteller kann Marken registrieren. Für mehrere Marken bekommt er aber nur eine WEEE Nummer die Ihn als Hersteller kennzeichnet.

Ein Importeur kann aber auch im Sinne des Gesetzes ein "Quasi Hersteller" sein. Ebenso ein Händler, der nicht geprüft hat ob sein Vorlieferant seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.

Der Erstinverkehrbringer ist davon abweichend derjenige der das Produkt als erster im Land in einer zur Abgabe an Endverbraucher bestimmten Form an Verbraucher, Verwender oder Einzelhändler abgegeben hat.

Wenn Du einen einzelnen, oder einzelne Artikel gebraucht von einer Privatperson kaufst, dann bist Du das alles nicht, aber das war Dir ja klar, Dir geht es darum das nachweisen zu können. Und da hast Du recht, in letzter konsequenz kannst Du das nicht. Allerdings machst Du Dir imho unnötig sorgen. Du vertreibst diese Dinge nicht gewerbsmäßig. Oder soll das gebrauchte Verkaufen von Fotoartikeln bei Dir gewerbsmäßig erfolgen? So wie ich das verstehe (eventuellen Verkaufs) kaufst Du die Dinge doch zur Eigennutzung und willst Dir nur vorbehalten sie irgendwann, wenn Du sie nicht mehr brauchst weiter verkaufen.

Du kannst bei der Stiftung ear auch einfach nur nach Marken suchen.

Elektro Altgeräte Register

Wenn Du da z.B. neewer oder pentax als Marke eingibst bekommst Du alle "Hersteller" die diese Marke registriert haben. (Hier geht es nur um Altgeräteentsorgung nicht um Markenrecht) Wenn Irgendjemand die Marke registriert hat, hast Du imho deiner Pflicht als Einzelhändler, falls Du das überhaupt bist (MwSt, Gewerbesteuer, Gewerbeanmeldung) absolut genüge getan.

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presentbriefs 
Fragesteller
 13.04.2022, 23:49
@mloeffler

Genau, Eigennutzung und evtl. späterer Verkauf. Als gewerblicher Fotograf bin ja quasi verpflichtet, das Gerät auch gewerblich zu verkaufen, wenn es in der Buchhaltung vorkommt. Also du meinst, es muss nur gesucht werden, ob die Marke registriert ist, und nicht nach dem Inverkehrbringer? Weil die Marke meist selbst der Inverkehrbringende ist?

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mloeffler  14.04.2022, 09:50
@presentbriefs

Nein - Was ich geschrieben habe ist, dass Du nicht mal das brauchst. Nach der Marke Zu suchen war nur eine Empfehlung um Dich zusätzlich zu beruhigen.

Kauf das Zeug und benutze es. Wenn Du es in ein paar Jahren nicht mehr brauchst verkauf es einfach. Da passiert gar nichts.

Du machst überhaupt keinen Gewerblichen Vertrieb von Elektronikprodukten. Wenn überhaupt bist Du gewerblicher Fotograf. Und auch dass musst Du als Professioneller Fotograf nicht mal zwingend sein.

Fotograf ist ein Beruf, der sowohl als gewerblich, als auch als freier Beruf gelten kann.

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presentbriefs 
Fragesteller
 14.04.2022, 12:16
@mloeffler

vielen Dank :) Da ich Auftäge entgegen nehme, bin ich gezwungen, ein Gewerbe zu haben. Freier Fotograf wäre z.B. , wenn man ausschließlich für die Presse arbeiten würde.

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