Hi,
Ich will diese Woche ein Nebengewerbe anmelden um Kleinunternehmer zu werden. Dabei kam mir die Frage auf, ob ich einen Firmennamen frei wählen darf oder dieser mein Name ist. Muss ich, falls ich darf, den Firmenname bei der Gewerbeanmeldung eintragen lassen?
Danke für Antworten!
Ich bin mir nicht 100% sicher aber ich bin der Meinung das man sich denn auch selber aussuchen kann

Soweit Du keine Rechte anderer verletzt, kannst Du den Namen frei wählen.
du kannst denen namen wählen wenn du willst, aber du musst das nicht. du kannst dir auch eine ausdenken

du hast wie meist zwei Möglichkeiten, entweder:
Fa. Max Mustermann
oder
Fa. "Ichbinselbständig"
und du kannst beides registrieren lassen, musst halt nur bei einem Firmennamen aufpassen, dass du nicht in Kollission mit einem bereits vorhanden gerätst
Also ich hab mal geschaut, meinen Wunschnamen gibt es nirgens zu finden.
Muss ich den Name dann bei der Gewerbeanmeldung eintragen lassen?
Danke!
andreas48 am 15. Juni 2008 22:04 nu klar, Firmenname ud Inhaber müssen klar erkenntlich sein..
Ja. Frei wählbar, solange er nicht schon existiert. Dein Schriftwechsel muss dann den Firmennamen mit dem Zusatz "Inhaber:" + Vorname + Nachname haben. Wenn Du Deine Firma "McDonalds" nennst, ist es eine Frage der Zeit, bis Dir eine teuere Abmahnung ins Haus flattert. Muss nicht, sollte aber eingetragen werden.
gnat01 am 16. Juni 2008 01:10 Firmenausschließlichkeit = Jede Firma muss sich von anderen Firmen unterscheiden, die bereits im Handelsregister eingetragen sind und sich in der selben Gemeinde befinden

Eine Firmierung nur unter Firmenname geht denke ich nicht, da Du bei einer Personengesellschaft die haftende Person bist.
Also Du firmierst unter Firmenname und Realname.
Bsp. Fa. Ichtualleswasduwillst Max Mustermann.

Der ausgeschrieben Name muss im Firmennamen enthalten sein. Eigen Firmen dürfen nur Kapitalgesellschaften haben.
kloar - frei wählbar. Däumchen für alle.