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Darf ich als Kleinunternehmer einen Firmennamen wählen oder muss dieser mein Name sein?

gefragt von JuRaBooo am 15.06.2008 um 21:55 Uhr

Hi,

Ich will diese Woche ein Nebengewerbe anmelden um Kleinunternehmer zu werden. Dabei kam mir die Frage auf, ob ich einen Firmennamen frei wählen darf oder dieser mein Name ist. Muss ich, falls ich darf, den Firmenname bei der Gewerbeanmeldung eintragen lassen?

Danke für Antworten!


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Reply


anonym
beantwortet von Nicki1915 am 15. Juni 2008 21:58
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Ich bin mir nicht 100% sicher aber ich bin der Meinung das man sich denn auch selber aussuchen kann

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallMiguelgonzerres Paolopestossolos am 15. Juni 2008 22:05

kloar - frei wählbar. Däumchen für alle.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 15. Juni 2008 21:59
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Soweit Du keine Rechte anderer verletzt, kannst Du den Namen frei wählen.


anonym
beantwortet von haha909 am 15. Juni 2008 21:59
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du kannst denen namen wählen wenn du willst, aber du musst das nicht. du kannst dir auch eine ausdenken


andreas48
beantwortet von andreas48 am 15. Juni 2008 22:00
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du hast wie meist zwei Möglichkeiten, entweder:

Fa. Max Mustermann

oder

Fa. "Ichbinselbständig"

und du kannst beides registrieren lassen, musst halt nur bei einem Firmennamen aufpassen, dass du nicht in Kollission mit einem bereits vorhanden gerätst

Kommentar von JuRaBooo am 15. Juni 2008 22:02

Also ich hab mal geschaut, meinen Wunschnamen gibt es nirgens zu finden.

Muss ich den Name dann bei der Gewerbeanmeldung eintragen lassen?

Danke!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 15. Juni 2008 22:04

nu klar, Firmenname ud Inhaber müssen klar erkenntlich sein..


anonym
beantwortet von Ermittler am 15. Juni 2008 22:05
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Ja. Frei wählbar, solange er nicht schon existiert. Dein Schriftwechsel muss dann den Firmennamen mit dem Zusatz "Inhaber:" + Vorname + Nachname haben. Wenn Du Deine Firma "McDonalds" nennst, ist es eine Frage der Zeit, bis Dir eine teuere Abmahnung ins Haus flattert. Muss nicht, sollte aber eingetragen werden.




Kommentar von 4d1494149c12c0e8443acbc9d361f7d4smallgnat01 am 16. Juni 2008 01:10

Firmenausschließlichkeit = Jede Firma muss sich von anderen Firmen unterscheiden, die bereits im Handelsregister eingetragen sind und sich in der selben Gemeinde befinden


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 15. Juni 2008 22:07
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Eine Firmierung nur unter Firmenname geht denke ich nicht, da Du bei einer Personengesellschaft die haftende Person bist.

Also Du firmierst unter Firmenname und Realname.

Bsp. Fa. Ichtualleswasduwillst Max Mustermann.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 16. Juni 2008 00:40
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Der ausgeschrieben Name muss im Firmennamen enthalten sein. Eigen Firmen dürfen nur Kapitalgesellschaften haben.




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