Führerschein nach 15 Jahren ohne MPU und Führerschein Prüfung.

9 Antworten

Es kommt darauf an, warum du nicht mehr gefahren bist. Wenn man dir den Führerschein abgenommen hat, musst du auf alle Fälle ein paar neue Fahrstunden machen. Bei Alkohol oder leichtsinnigem Fahren auch eine MPU.

ginatilan  08.03.2015, 23:08

keine Ahnung aber drei DH bekommen, seltsam

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Katzenhai3  09.03.2015, 01:20
@Antitroll1234

Ja, ......ginatilan u. Antitroll. Einfach Sätze hinknallen kann jeder. Beweist mir das Gegenteil. Ich schreibe nichts, was ich nicht persönlich erlebt habe.

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Katzenhai3  09.03.2015, 01:48
@ginatilan

Unfall, wegen nicht erkannter Epilepsie. 8 J. nicht gefahren. Antrag auf Neuerteilung. Untersuchung. 5 Fahrstunden mit Prüfung. Konnte wieder fahren.

Alkohol. 2 Jahre Fahrverbot. MPU keine neue Fahrprüfung. War ich natürlich nicht !

Wenn es in Bayern anders ist, na dann .

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Franticek  09.03.2015, 08:32
@Katzenhai3

@Katzenhai, diese Erlebnisse deinersteits möchte ich mal wissen. Was du oben geschrieben hast, das ist nämlich kompletter Unsinn, da muss ich @ginatilan und @Antitroll1234 Recht geben.

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Franticek  09.03.2015, 08:45
@Katzenhai3

Dein erster Fall. Die Untersuchung hat nichts mit MPU zu tun sondern es geht da um ein spezielles neurologisches Gutachten. Ob die Prüfungen nochmal gemacht werden müssen, das hängt von anderen Sachen ab. Z.B. vor längerer Zeit gab es noch diese Zweijahresregelung. Prüfungen werden evtl auch verlangt, wenn die Zeit mit Führerschein VOR der langen Fahrpause sehr kurz war.

Alkohol. Zwei Jahre Fahrverbot gibt es schon mal gar nicht, bei dieser Spanne wird die Fahrerlaubnis komplett entzogen und muss wieder beantragt werden. Ob MPU oder nicht, das hängt auch von der Alkoholmenge ab usw. Wenn zu diesem Zeitpunkt die Zweijahresregel nicht mehr existierte, dann ist es durchaus klar, dass nach den zwei Jahren hier keine Prüfungen gemacht werden mussten.

In Bayern gelten die gleichen Gesetze wie überall in Deutschland. Ob erneute Prüfungen verlangt werden, das hängt mittlerweile davon ab, ob die Führerscheinstellen Grund zum Zweifel haben, ob derjenige noch alles beherrscht. Nach Wegfall der Zweijahresregelung sind die meisten Bundesländer dazu übergegangen, in der Regel nach 10 Jahren Prüfungen zu verlangen. Das ist aber kein unbedingtes Muss.

Die Anordnung einer MPU: Auch die kann im Zweifel von einer Führerscheinstelle angeordnet werden, wenn Zweifel an der Eignung bestehen. Bei Alkohol ab 1,6‰ oder Wiederholung ist sie jedoch zwingend vorgeschrieben.

Antworten können durchaus auch mal falsch sein. Auch ich lerne immer noch hinzu. Aber ein klein wenig sollte man schon wissen, wenn man hier antwortet.

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Katzenhai3  09.03.2015, 15:12
@Franticek

@Franticek

Folgendes ist passiert. M. wollte einkaufen fahren. In einer Kurve bekam er einen epileptischen Anfall, so dass er das Bewusstsein verlor und gegen eine Hauswand fuhr. M. wurde im Krankenhaus untersucht. Nach ca. 3 Wochen wurde die Ursache bekannt. Um den Führerschein wieder zu erlangen, durfte er mindestens 2 J. keinen Anfall mehr gehabt haben. Er hatte keinen Anfall mehr.

M. wollte nicht mehr fahren, weil ihm ein neues Auto zu teuer war. Nach ca. 8 Jahren brauchte er aber ein Auto um seine Arbeitsstelle zu erreichen.

Jetzt musste er einen Antrag auf Neuerteilung eines Führerscheins machen. Das ging natürlich nur mit einer ärztlichen Untersuchung. Es wurde ein EEG gemacht, bei dem sich herausstellte, dass keine Anfälle mehr zu erwarten wären. Das war natürliche keine MPU. Das Straßenverkehrsamt verlangte keinen neuen Führerschein, sondern nur ein paar Fahrstunden Wiederholung mit anschließender Prüfung. Es lag im Ermessen der Fahrschule, ob er fahren konnte oder nicht.

Nach 5 Fahrstunden machte er erfolgreich die Prüfung.

Fall 2.

A. hatte einen Alkoholgehalt von 1,5 pro. mill. Hatte einen Unfall mit einem anderen Wagen, der ziemlich beschädigt war. Personenschaden des anderen Fahrers.....Schleudertrauma..... Dank des Sicherheitsgurts hatte er selbst nur Prellungen.

Der Führerschein wurde natürlich sofort eingezogen.

Bis das Gerichtsurteil kam, vergingen 5 Mon. Jetzt muss ich einen Fehler einräumen. Habe im Eifer des Gefechts statt 20 Mon 2 J. geschrieben. ( Ich fühlte mich beleidigt, weil man mich hintenherum für ahnungslos hielt. Für mich war das einfach schlechtes Benehmen. Man hätte mit klaren Antworten wieder sprechen können........... Da bis zum Urteil schon 5 Mon. vergangen waren, hat man hat man alles auf 1 1/2 J. gesetzt. Es wurden zwischendurch Urintests gemacht.....wegen Alkohol....Kurz vor Ableistung der Strafe, kam es zur MPU. Wie das vor sich geht, brauche ich keinem zu erklären. So wie ich gehört habe mussten nur Alkoholsünder und die, die verkehrsgefährdend gefahren sind zur MPU.

Profis wie ihr, müssten doch in der Lage sein einen Kommentar, der nicht herabwürdigend ist, zu verfassen. Leider gibt es hier bei GF immer User, die erst zufrieden sind, wenn sie dank ihres Wissens hämisch zuschlagen können.

Würde mich über eine Antwort freuen.

Trotzdem LG

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Wie immer im Leben: Es kommt drauf an.

Eine klassische Verjährung auf die Sekunde genau gibt es nicht, man kann aber nach mehr als 15 Jahren davon ausgehen, dass im Fahrerlaubniseignungsregister (FAER) nichts mehr gespeichert ist, somit ist die Verfehlung nicht mehr vorwerfbar, es ist keine MPU zu machen.

Die Frage nach der Prüfung ist da schon schwieriger. Wie hier schon erwähnt ist eine Prüfung erforderlich, "wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt." Ein echter Gummiparagraph, wie ich finde, und wie ein Gummiband sind die Fristen unterschiedlich lang. In Berlin z.B. wird nach 7-10 Jahren eine Fahrprüfung angeordnet.

Du wendest dich als erstes an die zuständige Führerscheinstelle und beantragst eine Neuerteilung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig
Sucher05 
Fragesteller
 22.03.2015, 17:16

Ok.Danke das werde ich Morgen machen.

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Hallo Sucher

die MPU ist verjährt wenn nichts neues hinzugekommen ist oder du in den 15 Jahren einen Antrag gestellt hast aber dann versagt wurde

ist das der Fall?

wenn NEIN bekommst du die Fahrerlaubnis ohne MPU!

jetzt zu deiner zweiten Frage:

Die ursprünglich gültige 2-Jahresfrist wurde mit Inkrafttreten der 4. ÄnderungsVO zum 30.10.2008 aufgehoben.

 Nach diesem Datum ist nur noch dann noch eine neue Fahrerlaubnisprüfung erforderlich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.

Die Führerscheinstelle ordnet allerdings eine erneute Prüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Wenn du eine Prüfung ablegen musst, solltest du dich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen.

Du benötigst keine reguläre Fahrschulausbildung, sondern vereinbarst individuell die Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung.

Hier findest du (nach Bundesland aufgegliedert) Beispiele die sogar nach 20 Jahren ihre Fahrerlaubnis ohne Prüfungen bekommen

haben

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=80739

wie du siehst sind die Threads im Link aber schon etwas älter, normalerweise wird heutzutage nach 10 Jahre die Prüfungen angeordnet

Sucher05 
Fragesteller
 22.03.2015, 18:17

15 Jahre ohne Vorfälle....Danke!

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Soweit ich weiß, mußt du den Führerschein ganz neu machen. Ruf aber mal die Führerscheinstelle deiner Gemeinde an. Übrigends, warum MPU


ginatilan  08.03.2015, 23:11

Soweit ich weiß, mußt du den Führerschein ganz neu machen.

lese meine oder Antitrolls Antwort, dann weißt du mehr

Übrigends, warum MPU

egal warum, die ist sowieso verjährt

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Welchen Antrag soll ich stellen?

Antrag auf die Fahrerlaubnisse welche Du vor dem Entzug hattest.

Bekomme ich meinen Führerschein ohne neuer Prüfung wieder?

Nach so langer Zeit wird die Behörde einen Nachweis deiner Kenntnisse fordern, dies wird auf eine Fahrerlaubnisprüfung hinauslaufen. (Siehe FeV §20 Abs.2): http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__20.html

Was sage ich zu dem Beamten?

Das Du die Fahrerlaubnis beantragen willst.