Fremdes Eigentum verkauft?

6 Antworten

Hallo Shelly,

der juristische Weg sollte in Familienangelegenheiten natürlich immer der letzte sein!

Die rechtliche Seite sieht so aus:

Ich hatte vor ca. 2 Jahren ein ziemlich teures Fahrrad von meinem Onkel geschenkt bekommen

Durch die Schenkung ist das Rad in dein Eigentum übergegangen.

Im Januar wollte ich es holen und mein Vater meinte es wäre nicht mehr da!

Mein Vater hat meinem Opa das Fahrrad für laprige 60 Euro verkauft

Dein Vater kann selbstverständlich nicht etwas verkaufen, dessen Eigentümer er nicht ist!

§ 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Tatbestand der Unterschlagung / Unterschied Diebstahl

Die Unterschlagung gemäß § 246 StGB setzt die rechtswidrige Zueignung einer fremden Sache voraus. Anders als beim Diebstahl muss bei einer Unterschlagung keine Wegnahme der Sache erfolgen. Entscheidend ist, ob eine Zueignungshandlung stattfindet.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://ht-strafrecht.de/strafrecht/taetigkeitsfelder/allgemeines-strafrecht-ueberblick/unterschlagung/

mein Opa will es mir nicht rausrücken weil er schon neue Reifen drauf gemacht hat

Als Käufer des Rades ist dein Opa Hehler!

Würdest du das Rad als gestohlen melden und den Standort angeben, würde die Polizei das Rad bei deinem Opa sicherstellen und mitnehmen.

Das heißt jedoch nicht, dass du es ausgehändigt bekommst, bis die Eigentumsverhältnisse geklärt sind.

Du möchtest wissen:

Jetzt ist meine Frage kann ich deswegen zur Polizei?

Das kannst du. Vielleicht kannst du deinem Opa als Entgegenkommen anbieten, ihm die Kosten für die Reifen zu erstatten.

Lehnt er dein Angebot ab, muss er ggf. mit den Konsequenzen leben.

Du allerdings auch!

Du musst dir einfach überlegen wie viel Wert das Verhältnis zur Familie für dich hat.

Das dein Vater einfach Sachen von dir verkauft - noch dazu an deinen Großvater sagt schon einiges.

Mein Tipp:

Solltest du zur Polizei gehen, erzähle die Geschichte so wie sie ist.

Dein Rad wurde entwendet. Der jetzige Besitzer weigert sich das Rad an dich herauszugeben.

Du kannst nicht ausschließen, dass das Rad weiter verkauft wird und bittest deshalb um die Sicherstellung.

Fazit: Für die Polizei muss es Handlungsbedarf geben. Ansonsten verweist man dich ggf. an eine zivilrechtliche Klage.

Das dauert und du müsstest die Kosten vor finanzieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Würde mit meinen Eltern reden,aber dann wirst du bestimmt die Antwort bekommen " Warum hast du es nicht mitgenommen ".Wegen 60 € macht die Polizei gar nichts.

Shelly123511 
Fragesteller
 28.05.2020, 15:22

Naja aber sie dürfen es doch nicht ohne meine Erlaubnis verkaufen oder?

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heurekaforyou  30.05.2020, 23:54
Wegen 60 € macht die Polizei gar nichts.

Das ist leider ein Irrtum!

Rechte sind nicht vom Schaden abhängig.

Die Polizei wird auch aktiv, wenn du im Supermarkt eine Tafel Schokolade klaust!

Diebstahl oder Unterschlagung kommen hier als Straftaten in Frage.

Beide sind mit Knast bedroht!

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Das ihr immer die Polizei mit solchen Unfug belästigen wollt. Das ist Zivilrecht. Bedeuten du gehst zu einem Anwalt und der kümmert sich dann darum.

Shelly123511 
Fragesteller
 28.05.2020, 15:25

Deshalb Frage ich ja was ich vorher mache weil ich nicht weiß wo ich mich am besten hinwende.

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Die Polizei kann nichts machen

Oder hast du Beweise, dass es mal dein Eigentum war?

Shelly123511 
Fragesteller
 28.05.2020, 15:20

Ja mein Onkel hat den Kaufvertrag von dem Händler noch wo er es gekauft hat und er hat es mir ja geschenkt was auch viele andere Bestätigen können..

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Shelly123511 
Fragesteller
 28.05.2020, 15:44
@Maleficent666

Ja könnte er ich wollte es halt erst alleine probieren aber es bringt nichts ...

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Wege 60 Euro zur Polizei. Geh besser zu deinen Eltern und kläre es dort.

Shelly123511 
Fragesteller
 28.05.2020, 15:21

Es geht nicht um die 60 euro es geht um mein Fahrrad was ohne mein Wissen verkauft wurde..

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TheAllisons  28.05.2020, 15:24
@Shelly123511

hast du einen Beweis, dass es dir gehörte, einen schriftlichen Vertrag, etc. Wenn nicht, dann musst du das mit deinem Vater regeln. Intern am besten

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Shelly123511 
Fragesteller
 28.05.2020, 15:27
@TheAllisons

Ja ich habe den Kaufvertrag. Ich Versuche es seit Januar zu regeln aber mein Opa usw Rücken es nicht raus.

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