Flexible Leitung unterputz oder aufputz verlegen, darf man das?

8 Antworten

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Für 230V-Elektroinstallation:

Eingipsen von flexibler Leitung ist doof, und unzulässig :)

  1. Es ist schwierig (die Leitung schwabbelt beim Eingipsen herum, was das erschwert).
  2. Die Klemmen von Unterputz-Installationsmaterial sind in den seltensten Fällen für flexible Leitung ausgelegt (da hilft eine Aderendhülse meist nicht weiter, weil die in den auf runde Leiter ausgelegten Klemmen keinen sauberen Halt finden).
  3. Es kann zu chemischen Reaktionen zwischen dem Außenmantel und der Bausubstanz kommen. Der Außenmantel vom NYM (Die normale Installationsleitung) ist anders hergestellt, so dass das hier nicht passiert.
  4. H05VV-F ist meist teurer als NYM.
  5. Installationen mit flexiblen Adern sind immer laienhaft.

Natürlich hat man immer mal das Problem, fexibel verlegen zu müssen (z.B. einen Strahler mit fest angebrachter flexibler Anschlussleitung vs. Abzweigdose vs. fehlende Zugentlastung). Da muss man dann sehen, wie man das am besten macht.

In Unterverteilern und Schaltschränken kommen auch einzelne flexible Adern zum Einsatz. Diese befinden sich aber komplett im Verteiler und haben keinen Kontakt zur Bausubstanz.

Für Antennen- und Netzwerkleitungen (LAN):

Hier wird in vielen Fällen nicht ortsfester und ortsveränderlicher Installation unterschieden, so dass flexibel verlegt wird. Allerdings wird nicht direkt eingegipst, sondern in einem Leerrohr oder Kabelkanal, oder mit Abstand zur Bausubstanz verlegt. Risiken hat man hier nicht wirklich zu befürchten (geringe Spannungen/Ströme) und man kann notfalls auswechseln, da im Leerrohr.

Woher ich das weiß:Hobby
ProfDrDrStrom  04.05.2019, 17:04

Die Antwort ist falsch und gibt nicht den aktuellen Stand der Technik wieder!

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Franky12345678  04.05.2019, 17:56
@ProfDrDrStrom

NHMH ist folgenden Sinne flexibel: Man kann sie mit eher wenig Kraftaufwand biegen.

Das war's aber auch schon diesbezüglich :).

Als Anschlussleitung für ortsveränderliche Verbraucher eher ungeeignet^^.

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ProfDrDrStrom  04.05.2019, 18:05
@Franky12345678

Wo steht das mit dem „ungeeignet“?

Per Definition ist sie flexibel und die Adern sind in Lagen verseilt, was sie etwas weniger geschmeidig macht, dennoch wüsste ich nicht was gegen einen Anschluss an ortsverändliche Verbraucher spricht.

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Franky12345678  04.05.2019, 18:23
@ProfDrDrStrom

Es ist eine Installationsleitung.

NHMH = Schadstoffarme Mantelleitung = etwas "besseres" NYM.

Ab einem gewissen Querschnitt wird es - genauso wie beim NYM - mehrdrähtig. Aber das ist dann genauso nicht-flexibel-feindrähtig wie beim NYM, sondern "nur" mehrdrähtig.

Ansonsten verlinke mir doch mal ein oder zwei Angebote, wo man flexibles NHMH kaufen kann. Also solches mit feindrähtiger Litze, so dass die Leitung als flexible Leitung im Sinne einer Anschlussleitung durchgehen könnte.

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Peppie85  11.05.2019, 21:57
@Franky12345678

bezüglich des aderaufbaus wird hier bei rundleiterkabel zwischen RM und RE, also eine massive ader bzw. mehrere "grobdrähtige" adern differenziert... bei sektorenleiterkabel wird dann entsprechend zwischen SE und SM unterschieden... SM kabel habe ich gerade heute verarbeitet :-)

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Franky12345678  11.05.2019, 23:23
@Peppie85

Genau so habe ich das eigentlich auch gemeint (abgesehen von den Sektorleitern)^^.

Ab einem gewissen Querschnitt wird es - genauso wie beim NYM - mehrdrähtig. Aber das ist dann genauso nicht-flexibel-feindrähtig wie beim NYM, sondern "nur" mehrdrähtig.

Da ich stattdessen lieber so total grandioses Deutsch mit genial-überkompliziert-falschem Satzbau geschrieben habe, kann man das nur total falsch verstehen.... -.-

Aber du hast es ja jetzt eh schon richtig gestellt, daher spare ich mir die Korrektur^^.

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Peppie85  12.05.2019, 06:41
@Franky12345678

also zumindest bis 240 mm² AL weiß ich, gibts in massiv. für erdungen z.B. von Antennenanlagen fordern auch manche RE Kabel. aus gutem grund. stichwort impulsfestigkeit...

lg, Anna

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Franky12345678  12.05.2019, 14:10
@Peppie85

Da gebe ich dir durchgehend Recht.

Das "Streitthema" lautete eher, ob NYM/NHMH flexibel (RF) ist, oder nicht. :)

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Ich denke mal, es geht hier ausschließlich um das Anschlusskabel eines Rollladenmotors, welches nun mal als flexible Leitung mit offenem Leitungsende geliefert wird: Du führst zum Rollladenmotor ein flexibles Installationsrohr hin und dort legst Du auch Dein Kabel rein. Dann läuft das Kabel zwischen Motor und Dose im Rohr und wird in der Dose letztlich verklemmt. Das macht schon alleine von der Seite her Sinn, dass Du sonst die Wand aufschlagen müsstest, wenn mal der Motor kaputt geht! In diesem Fall das Kabel in der Dose abklemmen, Motor demontieren und das Kabel dabei aus dem Rohr ziehen. Das Kabel des neuen Motors dann durch das Rohr in die Dose fädeln, Motor montieren, Kabel kürzen und wieder anschließen... fertig.

Abgesehen davon, dass man es nicht darf, wäre es auch ein großer Blödsinn... zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen :-)... und ich denke, das war auch die Frage... ganz ohne Diskussionen von Rechtsgrundlagen und Co.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Berufliche Erfahrung
ProfDrDrStrom  04.05.2019, 17:25

Normen werden überbewertet?

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Gluglu  04.05.2019, 17:28
@ProfDrDrStrom

Ich weiß jetzt nicht, wie der Kommentar zu sehen ist... aber anders wird es bei Rollladenmotoren nicht gemacht.

Was Oberbewertung angeht: Im schlimmsten Fall entscheidet das der Richter aufgrund von Analysen der Gutachter... die eigene Meinung wird da nicht mit einfließen lassen. Wenn man sich nicht daran hält, trägt man eben die Verantwortung.

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ProfDrDrStrom  04.05.2019, 17:35
@Gluglu

Genau, jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich.

Ich habe hier bereits den, aus meiner Sicht richtigen, Weg aufgezeigt wie es möglich wäre.

Nur wenn hier eine Frage gestellt wird, dann möchte ich eine möglichst korrekte (=normkoforme) Antwort geben. Was üblich oder gängig ist, ist nicht immer richtig.

Nur weil fast jeder im Strassenverkehr innerorts schneller als 50km/h fährt, wird das auch nicht richtiger.

Da es aber keine Strompolizei gibt, werden solche Sachverhalte erst nach einem Schaden vor Gericht geklärt. Da beantwortet der SV die Frage nach richtig (=normkonform) oder falsch.

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Gluglu  05.05.2019, 12:24
@ProfDrDrStrom

Das würde dann bedeuten, dass die Rollenmotor- Hersteller, die auch Motore für Rollos herstellen, die Dinger so bauen, dass sie niemals fachgerecht (oder Normkonform) eingebaut werden können.

Zu Deiner Antwort: Die ist halt nicht passend zur Verlegung im Schutzrohr denn Du beziehst Dich auf "unter Putz", was hier auch "im Putz" wäre. Eine Leitung, die zwar unter Putz, aber im Schutzrohr verlegt ist, ist gleichbedeutend mit einer Leitung, die immer an der gleichen Stelle auf dem Boden, also offen liegt. Es ist ja auch nicht Gesetz, eine flexible Leitung immer wieder bewegen zu müssen, nur weil sie flexibel ist.

Wenn Du eine flexible Leitung im Schutzrohr unter Putz verlegst, die also nie mit dem Putz in Berührung kommt, ist das vollkommen in Ordnung... auch das Anklemmen einer flexiblen Leitung in einer Dose; sonst könntest Du ja auch niemals einen Schaltschrank an einer Maschine anschließen, wo flexible Leitungen ortsfest und großteils nicht bewegt, ebenfalls in Schutzrohren, verlegt sind. Laut Deiner Aussage wäre es demnach nicht möglich, Maschinenbau zu betreiben.

Im Maschinenbau wird die Anlage beispielsweise innerhalb einer Produktionsstätte von der Hauptverteilung (starre Kabel) mit einer starren ODER flexiblen Leitung versorgt. Vom Schaltschrank- Innenleben (nicht ortsveränderlich) gehen flexible Leitungen, z.T. (speziell bei beweglichen Achsen oder Robotertools) heraus und werden dort, je nach Anforderung, ortsfest und / oder z.T. flexibel verlegt. Das wäre dann ja maximal illegal...

Gesetzten Fall, es wäre so mit der Rollladenmotorenleitung, würde dann spätestens in den Staaten Jemand den Hersteller auf zigfachen Schadensersatz verklagen können, weil was hergestellt wurde, was so nicht sein darf. ... wäre wohl kaum denkbar, oder?

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ProfDrDrStrom  05.05.2019, 13:30
@Gluglu

Das mit den Staaten kann ich nicht beurteilen, weil ich deren Vorschriften überhaupt nicht kenne.

Deine restliche Argumentation ist für mich nachvollziehbar und auch einleuchtend.

Das mit dem Schutzrohr werde ich versuchen in den VDE-Normen zu finden, um dort klarer zu sehen.

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Bei der Verlegung flexibler Leitungen unter Putz sind die einschlägigen Normen zu beachten.

Wenn der Leitungstyp nicht für die feste Verlegung vorgesehen ist, sollte man es auch besser nicht machen. Da hat dein Bekannter schon alles richtig erkannt.

Mir ist aktuell nur ein flexibler Leitungstyp bekannt der hierfür zugelassen ist und es ist eher unwahrscheinlich das ein Rolladenmotor diesen als Anschlussleitung besitzt.

Der Leitungstyp steht häufig auf dem Leitungsmantel (eingeprägt oder gedruckt).

nike5899  04.05.2019, 16:10

Welcher ist das? Ölflex?

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ProfDrDrStrom  04.05.2019, 17:10
@nike5899

Ölflex auf gar keinen Fall, Ölflex ist ein Markenname und ein Produkt aus dem Hause Lappkabel. Nicht zur festen Verlegung freigegeben.

"NHMH-J" ist flexibel und darf fest über, auf, im und unter Putz sowie in Beton und im Mauerwerk verlegt werden.

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Rolladenmotor wäre der Vorschlag Hirschmann Steckverbinder im Rollokasten, von dort eine flexible Leitung in Rohr zum Schalter.

Nicht vergessen das Rohr luftdicht zu verschließen, sonst Luftzug-Kondeswasserbildung-Kondeswasser tropft auf Schalter-Wärmeverlust.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruf. Nicht bloß ein "Job".

Die VDE ist eine Norm, kein Gesetz.
Somit ist es nicht "verboten". Aber es ist halt Murks. Die Leitung ist nicht für den Einsatz im Mauerewerk gedacht und kann daher ggf. Schaden nehmen.
Ausserdem kann ein nicht Einhalten der Norm dir als Eigenverschulden im Schadensfall ausgelegt werden.
Also angenommen du hast nen Kabelbrand, zahlt keine Versicherung, weil ist ja nicht die richtige Leitung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Elektrotechniker
pmolke  04.05.2019, 10:45

Seit wann ist die VDE kein Gesetz, das ist mir neu.

EnWG §49 Abs. 2 macht die VDE zu einen Mindestmaß. Besser geht immer.

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ZeKaTech  04.05.2019, 10:50
@pmolke

Die VDE-Vorschriften stellen den aktuellen Stand der Technik dar, und werden deswegen gerne in der Rechtssprechung herangezogen. Aber es sind keine Gesetze, denn die VDE Vorschriften werden vom Verband der Elektrotechnik e. V. (oder so ähnlich) gemacht, und nicht vom Gesetzgeber.

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pmolke  04.05.2019, 10:55
@ZeKaTech

Das EnWG bezieht die VDE zu den Anforderungen einen E-Anlage und somit kann man sich hinter der Aussage „VDE ist kein Gesetz muss ich mich nicht dran halten“ nicht mehr verstecken.

Entweder so bauen wie die VDE es vorsieht oder besser, dadrunter gibt es bei Unfällen nur Probleme für den Errichter

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Mirse87  04.05.2019, 11:06
@pmolke

Nichts anderes habe ich gesagt :)
Kein Gesetz, nicht dran halten ist trotzdem doof.

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ProfDrDrStrom  04.05.2019, 11:17
@pmolke

Die VDE ist und war noch nie ein Gesetz! Sie hat durch das Energiewirtschaftgesetz zwar Gesetzescharakter, aber sie ist kein Gesetz.

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pmolke  04.05.2019, 11:33
@ProfDrDrStrom

Formalkorrektur, danke dafür. Macht aber vor dem Gericht oder der Prüfung absolut keinen Unterschied.

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ProfDrDrStrom  04.05.2019, 11:46
@pmolke

Oh doch. VDE-Normen sind kein Freibrief!

Es gibt einschlägige Urteile, dass es nicht ausreicht alleine die anerkannten Regeln der Technik (im Elektrobereich -> die VDE-Normen) zu beachten.

Mit der Beachtung der VDE-Normen ist man sicherlich zum größten Teil auf der sicheren Seite, aber blind darauf verlasen darf man sich auch nicht.

Ich könnte dir direkt ein Beispiel nennen, wo eine VDE-Norm "verschlimmbessert" wurde und aus meiner Sicht die Norm zu wenig Sicherheit bietet.

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pmolke  04.05.2019, 12:02
@ProfDrDrStrom

Wäre Interessant. Mir schwebt vor, dass die VDE auch nie den Ausfall von zwei Schutzmaßnahmen behandelt, die durchaus vorkommen können. Wir sprechen dann immer von dem „VDE-Tot“

Aber auf dein Beispiel wäre ich durchaus interessiert, denn man lernt nie aus

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realistir  04.05.2019, 13:54
@ProfDrDrStrom

Nanu, solche Worte von Dir? Wo du doch sonst ein sinngemäßer Fan von VDE Kram bist. So gefällst du mir besser, so bist du näher an der Realität. Das habe ich vermisst.

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ProfDrDrStrom  04.05.2019, 13:56
@realistir

Dann solltest du dir meine Antworten/Kommentare genauer durchlesen, ich habe nie etwas anderes behauptet.

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realistir  04.05.2019, 14:02
@pmolke

Neu dürfte dir eine ganze Menge sein, denn du glaubst einfach was du interpretierst. VDE Schriften sind sinngemäße Empfehlungen für "Fachbetriebe und deren Mitarbeiter" und bilden immer den aktuell zu empfehlenden Stand der Technik ab.

Nun müsstest du nur noch kapieren dass frühere Stände der Technik nicht unwirksam werden, wenn es Neuerungen gibt! Wenn du dann noch kapieren würdest, dass Empfehlungen immer nur einen Bruchteil von dem beschreiben können, was zu beschreiben wäre, könntest du besser mit dem Zeugs umgehen.

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CrEdo85wiederDa  04.05.2019, 10:46

EnWG Paragraph 16: VDE ist eine rechtsverbindliche Norm.

Darüber hinaus: die Nichteinhaltung der VDE ist zum einen nicht förderlich für die Abnahme und zum anderen hängen sich die Versicherungen gerne mal daran auf, wenn etwas passiert :)

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