Fertiggarage Bauantrag?
Hallo,
da eine Fertigbetongarage kein Aufenthaltsraum ist, kann man dann beim Bauantrag in Baden Württemberg ohne Bauleiter bauen (keinen Bauleiter bestellt nach §42 Abs. 3 LBO). Ist ja schließlich nur Fundamente und Lieferung der Garage.
In welchem Bundesland bist du? Jedes Bundesland hat eine eigene Landesbauordnung, somit unterscheiden sich die genauen Regelungen zwischen den Ländern.
Baden Württemberg
2 Antworten
Ich schließe mich meinem Vorredner an. Es sind ggf. Abstandsflächen, Baugrenzen und die Grundflächenzahl (je nach Bebauungsplan) zu beachten.
Sofern die Garage eine mittlere Wandhöhe von max. 3 Metern hat und eine Wandfläche von max. 25 m², darf die Garage in den Abstandsflächen errichtet werden, ansonsten außerhalb. Die Nutzfläche von 100 m² darf auch nicht überschritten werden, da ansonsten eine Baugenehmigung notwendig würde.
Um dein Bauvorhaben abschließend klären zu lassen, empfehle ich dringend, der Baurechtsbehörde das Anliegen zu beschreiben, inklusive Zeichnungen und einer Lageskizze.
Die Unterlagen welche auch immer gefordert liefert der Hersteller. Es ist kein "Bau" sondern ein aufstellen der Garage. Meist muss einzig der Aufstellort genau abgesprochen werden, sonst Ärger. Vieles ist dennoch höchst variabel weil abhängig wie das Baugebiet im Plan definert wurde. Bis hin zu grünem/begrünten Garagendach...
Also ab uffs Amt und erklären lassen. Die haben alles digital.