Was ist der Unterschied zwischen Gartenhaus, Aufenthaltsraum, Hobbyraum?
Hallo Leute,
Im Garten (Baden Württemberg) der Schwiegereltern steht ein Schuppen/Gartenhaus seit 1960. Auch bei den Nachbarn. Der Schuppen hat etwa 22qm Grundfläche, hat einen Ziegeldach, Abwasserrinne, Strom, Türen und Fenster. Die Schwiegeeltern wollen den Schuppen nun etwas umfunktionieren.
Wo ist denn da der Unterschied zwischen Gartenhaus / Hobbyraum / Aufenthaltsraum oder Gästeraum. Von der Fläche wäre das Ideal, wenn mal im Garten gegrillt wird und ein Gast mal über Nacht bleiben will und das Haus dann eine Toilitte hätte. Oder statt einem Gästeraum ein Hobbyraum um Hausaufgaben zu machen oder am PC zu arbeiten. Denke mal, dass zwisch zwecks Baugenehmigung zwar schwierig oder unmöglich ist, aber die Unterschiede würden mich trotzdem interessieren.
2 Antworten
Ihr wollt Wohnraum schaffen, durch den Umbau. Das ist auf alle Fälle Genehmigungspflichtig. Auch wenn die Hütte schon seit 1960 steht ist es dann ein Schwarzbau. Ohne Genehmigung droht ein Rückbau!!
Ihr Maurermeister
Ja klar.Mir ging es in dem Beitrag nur darum, worin die Unterschiede in den oben genannten Begriflichkeiten liegen.
Garagen, Abstellräume genießen das Privileg, keine Abstandsfläche auszulösen (unter gewissen Umständen). Bei Wohnräumen ist das anders. Also Vorsicht, wenn einfach ein Abstellraum zum Wohnraum umfunktioniert wird. Spätestens wenn` s dort mal brennt, gibt es ganz große Schwierigkeiten!