Fahrzeug Kaufvertrag?

7 Antworten

Das steht im Vertrag. Oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Wenn nicht muss es jemand rechtlich prüfen ob das gerechtfertigt ist.

Aber! Auskunft verlangen, wo das geschrieben steht. Oder auf welcher Rechtsgundlage das erfolgt. Funktioniert auch noch später.

Ohne die Auskunft Erklärungsverzug, Pflichtverletzung der Mitwirkungspflicht = keine Zahlungspflicht. Aber vermutlich ist es so, dass du zahlen musst.

Aber ohne Auskunft nicht aufgeben!

Also Du hast nen verbindlichen Kaufvertrag unterschrieben und bist von dem zurück getreten oder willst?

dann sind die 10% Stornierungskosten gerechtfertigt und üblich, klar

Steht im übrigen normalerweise auch im Vertrag, den Du unterschrieben hast und sei es nur im üblichen Kleingedruckten (das eigentlich kein Mensch durch liest)

Vertrag ist unterschrieben und somit akzeptiert somit muss gezahlt werden.

Seda8013 
Fragesteller
 17.03.2023, 11:39

Klar, danke dir!!!!!

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Hast Du das Auto bei einem Händler vor Ort gekauft oder online im Internet?

Bei einem Vor-Ort-Kauf hast Du kein Widerrufsrecht und müsstest den Kaufvertrag erfüllen.

Der Verkäufer könnte in diesem Fall auch die komplette Kaufsumme von Dir verlangen, da bist Du mit einer "Stornierungsgebühr" wahrscheinlich besser bedient.

Und 10% von 23.561 € sind 2356,10 €.

Seda8013 
Fragesteller
 17.03.2023, 11:37

Danke für die leichte Erklärung! Sehr gut, habe gut verstanden. Ich finde Stornierung auch teuer, dann würde ich das neue Auto nehmen. Mein Pech!

Ja ich hab das Auto bei einem Händler vor Ort gekauft 

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10% sind hier durchaus üblich, müssen aber vorher vertraglich vereinbart worden sein, also im Kaufvertrag stehen.

Ggf wird diese Gebühr bei einem späteren Neuwagenkauf wieder verrechnet