Wann bin ich Eigentümer eines KFZs?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentümer des Fahrzeugs wirst du nach den allgemeinen Regeln des BGB zum Eigentumsübergang. Danach wird das Eigentum bei beweglichen Sachen durch Einigung und Übergabe der Sache übertragen. Das scheint bei dir eindeutig der Fall zu sein. Zwar steht das Fahrzeug noch beim Verkäufer, da du aber Schlüssel und Papiere hast, hast du hast du die tatsächliche sachherschaft also den Besitz womit die Übergabe erledigt ist. Und die Einigung sollte spätestens konkludent durch Übergabe der Papiere erfolgt sein.

Ergänzung 20.09

Ich habe heute übrigens mein neues Auto zugelassen. Bin aber definitiv weder Eigentümer noch Besitzer. Da ich aber die Fahrzeugpapiere hatte (habe eine Anzahlung geleistet), hat da auch niemand weiter nach gefrag. Die fahrzeugpaiere werden natürlich gebraucht. Das die nicht vorgelegen haben, hatte ich nicht richtig gelesen. Auf die kommt es m.e. am. Nicht daruf, das man Eigentümer ist. Insofern war das Verhalten der Behörde an sich richtig, die Begründung war aber falsch. Mal davon abgesehen, dass die auch sehr unhöflich war.

EddiR  13.09.2021, 15:54

Eigentum und Besitz verwechselt! der Fragesteller ist nämlich NICHT im Besitz des Fahrzeuges! Das steht ja noch beim VK!

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Stefan1248  13.09.2021, 17:54
@EddiR

Wenn er Schlüssel und alles hat, und das Fahrzeug frei zugänglich ist, was ich mal unterstellt habe ist er m.e. definitiv auch Besitzer

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EddiR  14.09.2021, 07:38
@Stefan1248

Deine Definition ist da leider etwas daneben. Eigentum und Besitz sind durch Vertragsrechte klar definiert. Und im Besitz des Autos ist in dem Fall noch der Verkäufer. Der Käufer ist derzeit nur der Eigentümer!

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Die Zulassungsstelle sagt, dass ich nicht der Eigentümer bin, wenn ich ein Fahrzeug anmelden will

Da hat sie Recht.

Ich habe ein Fahrzeug per Kaufvertrag gekauft und bezahlt.

Das Bezahlen ist uninteressant. Der Kaufvertrag weist sich als Eigentümer aus.

Den Fahrzeugbrief und Schlüssel habe ich erhalten.

Was soll das aussagen?

Demnach ist der Verkäufer nicht in Besitz des Fahrzeuges.

Demnach? Solange er das Fahrzeug nicht herausrückt, besitzt er es. Was soll das mit der Zulassungsstelle zu tun haben?

Der Verkäufer versprach mir Abmeldebescheinigung und Fahrzeugschein zuschicken, damit ich das Fahrzeug anmelden und abholen kann

Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist, gibt es keinen Fahrzeugschein mehr. Zur Anmeldung wird. u.a. der Nachweis einer noch gültigen HU benötigt. Hast du sowas?

Das Fahrzeug steht noch, ohne Kennzeichen vor dem Haus des Verkäufers

Wo das Fahrzeug steht, ist der Zulassungsstelle egal.

Ich vermute, dass du das Auto anmelden willst? In der Frage steht leider nichts davon. Was hindert dich daran, neben den anderen benötigten Papieren auch den Kaufvertrag mitzunehmen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
EddiR  13.09.2021, 15:57

Weil der verkäufer wohl die Schilder und den Schein für eine Abmeldung behalten hat und diese zuschicken wollte. Das ist wohl bisher nicht geschehen. ich verstehe zwar auch nich, warum der VK dann den Brief ausgegeben hat. der wird ja für die Abmeldung ebenfalls benötigt....

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ronnyarmin  13.09.2021, 16:27
@EddiR

Die Schilder benötigt der Käufer nicht für eine Anmeldung. Es wäre zwar schön, wenn er sie hätte, aber so muß er sich eben Neue anfertigen lassen.

Mit 'Schein für die Abmeldung' meinst du die Abmeldebescheinigung? Dazu hat der Fragesteller leider nichts gesagt.

Der Brief ist das Fahrzeugdokument. Warum sollte der Verkäufer den nicht aushändigen, nachdem er das abgemeldete Fahrzeug verkauft hat?

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EddiR  13.09.2021, 16:36
@ronnyarmin

Weil, so wie ich das verstanden habe, das Auto beim Verkauf noch zugelassen war!

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Also hast Du nur Brief und Schlüssel erhalten?

Demnach ist der Verkäufer nicht in Besitz des Fahrzeuges. Doch! der Verkäufer ist im besitz des Autos!

Was willst Du mit einer EV? Den fehlenden Schein aufbieten? Dir bleibt momentan nichts anderes über, als zu warten, bis der VK Dir den Schein per Post schickt!

ronnyarmin  13.09.2021, 16:27

Den Schein gibt es nicht mehr. Der wird mit der Abmeldung des Fahrzeugs eingezogen.

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Wann bin ich Eigentümer eines KFZs?

Das bist du in dem Moment, wo du einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen hast.

Da scheint es aber ein anderes Problem zu geben, wenn die Zulassungsstelle die Anmeldung verweigert. Welches genau ist deinem Text nicht zu entnehmen.

Stefan1248  13.09.2021, 15:43
Das bist du in dem Moment, wo du einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen hast.

das stimmt nicht.

mit dem Kaufvertrag ist der Verkäufer verpflichtet das Eigentum zu übertragen. Aber das passiert nicht automatisch

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Der Verkäufer muss es erst abmelden, oder ggf. Dir eine Vollmacht dazu erteilen.