Auto ex Freundin?

3 Antworten

Das Auto gehört dem Eigentümer. Das Eigentum erwirbt man in der Regel durch den Kauf des Fahrzeugs. Wer in der Zulassungsbescheinigung Teil II ("Fahrzeugbrief") steht, ist dafür unerheblich.

Wie der Brief aussieht, findest du in Anlage 7 FZV. Dort siehst du auch, dass auf dem Brief folgender Satz unter Nummer C.4c stehen muss:

"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen".

Umso unverständlicher, dass gegenteilige Falschbehauptungen auch hier wieder wie üblich regelrecht propagandiert werden.

Die Zulassungsbescheinigungen geben genau genommen noch nichtmal Auskunft über den Halter, denn die Haltereigenschaft ergibt sich im rechtlichen Sinne laut höchstrichterlicher Rechtsprechung aus der tatsächlichen Verfügungsgewalt über das Fahrzeug sowie der Übernahme der laufenen Kosten - somit ist es möglich, dass die im Brief eingetragene Person weder Eigentümer noch Halter ist.


Antitroll1234  19.03.2022, 18:39
Umso unverständlicher, dass gegenteilige Falschbehauptungen auch hier wieder wie üblich regelrecht propagandiert werden

Man kann da nur noch mit dem Kopf schütteln, einer sagt sogar er hat gerade nachgeschaut und behauptet dennoch das Gegenteil 😂

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Wer ist denn der Eigentümer, oder anders: Wer hats bezahlt? Das ist der Eigentümer, wenn er das Auto nicht verschenkt oder getauscht oder sowas hat. Wer drinsitzt und steuert, ist der besitzer, wer die Steuer und Versicherung bezahlt, ist der Halter. Der Eigentümer hat das Verfügungsrecht und kann das Azuito fordern.