Fährt man als Azubi-NotSan selbst RTW?
Hey Leute,
bald beginne ich meine Ausbildung zum Notfallsanitäter beim DRK in Berlin. Fährt man selbst als Azubi auch den RTW und wie sieht es mit der Besetzung auf dem RTW normalerweise aus?
Danke!
2 Antworten
Die meisten RTW haben heutzutage eine zulässige Gesamtmasse von über 3.500 Kg und dementsprechend, ist die Fahrerlaubnis der Klasse B nicht ausreichend. Es wird mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7.500 Kg benötigt. Sofern diese Fahrerlaubnis nicht vorhanden ist, ist also nicht's mit fahren. Was die Besatzung auf einem RTW anbelangt, so sind die Vorschriften der Rettungsdienstgesetze (RDG) der Bundesländer entscheidend, eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung, existiert in Deutschland nicht. In jedem Bundesland ist auf dem RTW ein Notfallsanitäter, teilweise übergangsweise auch noch ein Rettungsassistent, als verantwortlicher Transportführer vorgeschrieben und als zweite Person und zugleich auch Fahrer mindestens ein Rettungssanitäter. Häufig ist es so, dass am Ende des ersten Ausbildungsjahres zum Notfallsanitäter eine Äquivalentsprüfung abgelegt wird, in der der auszubildende Notfallsanitäter einen einem Rettungssanitäter gleichwertigen Stand nachweist und ab diesem Moment wird er dann, Fahrerlaubnisklasse C1 vorausgesetzt, regelhaft als zweite Person und somit auch als Fahrer eingesetzt. Das wird aber überall unterschiedlich gehandhabt.
Mfg
Selbstverständlich, sobald FS Klasse (mindestens) C1 und die Qualifikation als RS vorliegen wird die Firma dich so schnell wie möglich als zweite Funktion einteilen, das spart Geld.
Was heißt "normalerweise"?