F3 Feuerwerk aus Polen nach Deutschland?

9 Antworten

Es ist auf jeden Fall strafbar! Schon allein deshalb weil du vermutlich diese Böller zum Jahreswechsel zünden willst.

Schließlich ist das Silvesterfeuerwerk für die Jahreswende 2021 - 2022 bundesweit verboten. Dank Corona!

HeinrikH  04.12.2021, 13:34

Nein, voraussichtlich wird nur das Überlassen verboten. Das Zünden und das Verbringen aus dem Ausland nicht.

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https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html

F3 = Verboten

F2 = bedingt erlaubt

Aus dem Ausland eingeführte Feuerwerkskörper haben oft gefälschte CE Kennzeichnungen.

"Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen",

FunkeBeste  04.12.2021, 22:01

Aus dem Ausland eingeführte Feuerwerkskörper haben oft gefälschte CE Kennzeichnungend

Das sagt der ein oder andere, stimmt aber nicht. Alle Feuerwerksartikel bzw. Deren CE-Zulassung der namenhaften Hersteller sind definitiv nicht gefälscht. Mittlerweile ist die CE-Prüfung ja verpflichtend, entsprechend müsste alles damit gekennzeichnet sein. Das einzige was realistisch ist, dir werden alte Produkte verkauft, die sowas nicht besitzen.
Fälschungen in der Form aber eher weniger… Jedenfalls nicht in den seriösen Shops im Ausland und auf den Märkten in der Regel auch nicht. Man kann sich da auf jeden Fall an den Produkten bzw. Hersteller selber orientieren, um wissen zu können, dass es echt ist.

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Du weißt genau, das du kein F3 rüber bringen darfst !!!! Der Rest unter Einhaltung interner Gesetze wie z.B. Satzmenge etc.

Jene Spreng- oder Feuerwerkskörper, die als „Polenböller“ oder „Tschechenkracher“ einen gewissen Ruf genießen, da sie an Schall- und Sprengwirkung den in Deutschland handelsüblichen Silvesterkrachern um einiges überlegen sind, entsprechen meist der Kategorie F3, und sind somit illegal, was bedeutet, dass jedweder Umgang mit diesen Stoffen diesseits der deutschen Grenze strafbar ist. Dies umfasst Erwerb und Einfuhr.

Der bloße Kauf stellt also bereits einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar.

Woher ich das weiß:Recherche
Jan235J  04.12.2021, 09:53

Hinzugefügt sei noch das Feuerwerk der Klasse F3 eingeführt sowie gezündet werden darf sondern im Besitz Erlaubnis nach Paragraph 27 ist

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Jan235J  04.12.2021, 09:59
@Idiealot

Das ergibt keinen Sinn. Du gibst eine Antwort die zwar hilfreich ist dennoch fehlt halt das die Einfuhr und das Zünden mit entsprechender Erlaubnis allerdings erlaubt ist.

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Idiealot  04.12.2021, 13:35
@Jan235J

Das geht aber aus der Frage gar nicht hervor, ob oder ob nicht eine Erlaubnis vorliegt.

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HeinrikH  04.12.2021, 13:33

Das ist nur eine Kleinigkeit, aber in Polen darf jeder legal F3 kaufen. Illegal wird es erst, wenn Du damit im Besitz und ohne entsprechende Erlaubnis die deutsche Grenze passierst.

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