Warte besser bis sie sich bei dir meldet, sie hat immerhin geschrieben, dass sie das tun wird. Macht sie das nicht, hat sie offensichtlich kein Interesse an dir.

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Nirgends in diesem Land.

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NEM/NEC ist die Mengenangabe. NEM steht hier für Nettoexplosivstoffmasse.

Diese Masse (NEM) ist dann z.B BKS oder auch einfaches Schwarzpulver.
Die Dumbum sind in der Regel eben mit Blitzknallsatz befüllt. Die NEM gibt allerdings die gesamte Masse wieder D.h jeweils das BKS und auch der meist vorhandene andere Effekt (Vorbrenner).

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Die Polizei wird an Silvester wohl kaum Feuerwerk gezündet haben. Ich bin sicher sowas wird es irgendwo auch Mal gegeben haben, aber dann wird dort nicht konfiszierte Ware vernichtet. Ich gehe auch davon aus, dass darunter illegales Feuerwerk war, was auch die Polizei nicht verwenden darf. Außerdem hat die Polizei für die Vernichtung eigene Experten, deren Aufgabe genau darin besteht.

Davon abgesehen gab es kein Feuerwerksverbot, sondern ein Abgabeverbot für Feuerwerk. D.h es durfte vom 29-31 Dezember kein Feuerwerk in den Geschäften verkauft werden und bereits getätigte Bestellungen nicht ausgeliefert.

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In einfachen Geschäften gibt es das nicht. Du kannst nur normale Bengalos (Kategorie F1 / Jugendfeuerwerk) kaufen. Die gibt es gerade z.B bei Norma aber auch Zimmermann, Thomas Phillips, Jawoll o.ä

Rauchtöpfe bekommt man auf jeden Fall nicht, maximal kleine Rauchbälle in einer Art Kiosk oder so, aber das eben auch nicht an jeder Ecke. Das beste wäre, wenn du einen Fachhandel für Feuerwerk aufsucht, so einen gibt es eigentlich in fast jeder größeren Stadt.

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Warum sollte man am Anfang eines Jahres bei einem Shop nicht bestellen können?
Du darfst Feuerwerk der Kategorie P1 aus dem Ausland ganzjährig bestellen, die genannten Produkte sind CE-Zugelassen, aber der genannte Shop versendet nicht ADR-Gerecht D.h. Kein Gefahrgut Transport. Damit ist das Ganze nicht mehr legal.

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Die Polizei gerufen hätte ich. Jeder der mit Feuerwerk nicht sachgemäß umgeht, ist ein weiterer Grund dafür, warum sich das Bild vom traditionellen Silvesterfeuerwerk in der Gesellschaft weiterhin verschlechtert. Solche Leute gehören bestraft, egal wie jung sie sein mögen. Ich kann durchaus verstehen warum du nicht hingegangen bist, denn wenn sie schon bereit sind Tiere mit Böllern abzuwerfen, dann werden sie vielleicht auch andere Menschen, in dem Fall dich abwerfen. Greif beim nächsten Mal also einfach zum Handy und melde was du gerade siehst. Gibt immer die Möglichkeit etwas beim nächsten Mal besser zu machen, da braucht es kein schlechtes Gewissen.

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Nein, du darfst Feuerwerk der Kategorie P1 nur mit einer Begründung verwenden. Schallerzeuger sind zweckgebunden D.h. Es bedarf einen Grund sie zu benutzten. Silvester wäre keiner und einfach so aus Spaß sowieso nicht.

Ist das abbrennen von Feuerwerk bei dir überhaupt verboten? Es gilt nur ein bundesweites Abgabeverbot, das zünden von Feuerwerk ist nicht überall verboten.

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Netto hat schon vor einigen Tagen das Jugendfeuerwerk ausgestellt, daher wohl nicht. Lidl soll zum Teil was haben, ansonsten Zimmermann, Jawoll, Thomas Phillips, Müller, Rossmann, Woolworth, Tedi, KiK und Kaufland.

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Feuerwerk der Kategorie F3 darfst du ausschließlich mit einem Erlaubnisschein nach §27 SprengG einführen.
Du musst dich also auf F1, F2, T1 und P1 beschränken, aber dabei beachten das es Beschränkungen in den Satzmengen gibt.

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Für dich legal wäre ausschließlich Feuerwerk der Kategorie F1, F2, T1 und P1. Hierbei muss jedes Produkt eine CE-Zulassung haben. Das BAM-Prüfzeichen ist mittlerweile nicht mehr erforderlich. Außerdem darfst du nur Feuerwerksbatterien einführen, welche eine maximal NEM (Nettoexplosivstoffmasse) von 500g haben. Raketen pro Stück maximal 20g, außerdem kein BKS (Blitzknallsatz) in Bodenknallkörper in der Kategorie F2. Bei Schallerzeuger (D.h. Kategorie P1) dürfen maximal 10g NEM enthalten sein.

Bzgl. Transport und alles bereits aufgeführte https://www.bam.de/Navigation/DE/Aktuelles/Silvester/FAQs/faqs.html

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Du darfst Feuerwerk der Kategorie F1, F2, T1 und P1 mit nach Deutschland nehmen. Vorausgesetzt:

F2 - Raketen maximal 20g NEM (Nettoexplosivstoffmasse), keine Bodenknallkörper mit BKS (Blitzknallsatz) und mehr. https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Feuerwerkskoerper/feuerwerkskoerper_node.html

Und natürlich muss alles eine CE-Zulassung haben, man sollte außerdem darauf achten nicht zu viel mitzunehmen und Gefahrgut gerecht zu transportieren.

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Du darfst alles was CE-Kennzeichen trägt, Kategorie F1, F2, T1 oder P1 ist und mit Beachtung der in Deutschland maximal erlaubten Satzmenge (Raketen z.B 20g NEM das Stk.) usw. einführen.

Die Exploder 4 sind Schallerzeuger der Kategorie P1, du darfst sie nach Deutschland einführen, allerdings nicht ohne Verwendungszweck nutzen.

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Jegliche Temperaturen sind kein Problem, solange eben nicht die Zündtemperatur erreicht wird. Dies ist aktuell allerdings definitiv nicht der Fall und auch so kaum möglich. Jedenfalls wenn die Umgebungstemperaturen nicht eines aktiven Feuerzeuges entsprechen. Niedrigere Temperaturen sind auch kein Problem, solange nicht zu viel Feuchtigkeit im Spiel ist, das könnte die Qualität des Produktes verringern, allerdings kann dadurch nichts durchzünden. Trotzdem wäre ein anderer Ort zum Lagern besser.

Durchzündungen passieren wenn die Zündschnur beschädigt ist oder die Vorbrenner Masse an der Lunte klebt.

  • Kennt jemand von euch die besagten Produkte? Falls ja: Wie sicher sind diese im Bezug auf Selbstentzündung oder Durchzündung?

Alle genannten Produkte sind CE-Zugelassen (geprüft), weshalb du dir keine Sorgen machen musst, solange du eben sachgerecht damit umgehst. Ich hatte diese oder ähnliche Artikel bereits, es gab nie Probleme.

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Ja, kannst du. Du musst LSPDFR dort installieren, wo sich deine Spieldateien befinden. Finde also den richtigen Ordner und installiere es dort erneut.

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In Onlineshops werden deutlich qualitativere Produkte angeboten, solltest du bestellen wollen.
Feuerwerk findet sich in den Prospekten erst im nächsten Monat. Ich kann dir aber relativ sicher sagen, dass es bei Edeka welche gibt, da sie dort bisher jedes Jahr verkauft werden.
(5,99€)

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Ich würde behaupten, die meisten Schulen haben in der Schulordnung ausdrücklich stehen, dass Feuerwerkskörper nicht mitzuführen sind. Dementsprechend darfst du sie auch nicht verwenden, egal was. Ansonsten vielleicht so als Vergleich, zündest du bei deinen Nachbarn im Garten auch Jugendfeuerwerk? Ein Schulgelände ist ebenfalls ein eigenes Grundstück, solange der Inhaber nicht erlaubt, dort Feuerwerk abzubrennen, dürfte es durchaus verboten sein.

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