Ex-Freundin droht mir?


20.09.2020, 13:32

Ich bin volljährig.

8 Antworten

Mach was, z.b. Chat-Nachrichten oder aufnehmen der Telefonate, damit du das beweisen kannst. Und zeig sie dann an wegen:

Strafgesetzbuch (StGB) § 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.

eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder

2.

seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Oder, wenn sie dich schon angezeigt hat, auch noch wegen:

Strafgesetzbuch (StGB) § 145d Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

1.

daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder

2.

daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten

1.

an einer rechtswidrigen Tat oder

2.

an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat

zu täuschen sucht.

(3) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.

eine Tat nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 begeht oder

2.

wider besseres Wissen einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen vortäuscht, dass die Verwirklichung einer der in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes oder in § 31 Satz 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder

3.

wider besseres Wissen eine dieser Stellen über den Beteiligten an einer bevorstehenden Tat nach Nummer 2 zu täuschen sucht,

um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Woher ich das weiß:Recherche
melonne 
Fragesteller
 20.09.2020, 13:42

Aber ich habe keinen weiteren Kontakt zu ihr, ich schreibe nicht mit ihr und das Telefonat war das letzte, meinte sie.

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ABCD1910  20.09.2020, 13:43
@melonne

Dann zeigst du sie halt direkt an wegen Nötigung. Du hast schließlich genauso viele Beweise wie sie.

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. Was soll icht tun!?

Abwarten. Deine EX ist verletzt, weil Du sie verm. verlassen hast.

Die Hölle ist ein kuscheliger Ort gegenüber dem Zorn einer verstoßenen Frau.

Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Sieh den Anruf deiner EX eher als den untauglichen Versuch an, mit Dir in Kontakt zu bleiben.

Es ist nie einfach für einen Mann eine Beziehung zu beenden; willkommen in der Erwachsenenwelt.

Falls es doch zu einer falschen Anschuldigung kommen sollte, dann kannst Du dich immer noch bei der polizeilichen Vernehmung erklären.

Tipp-sichere Chats und alles was möglich ist, weil vorbereitet sein immer gut ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
melonne 
Fragesteller
 20.09.2020, 14:25
Es ist nie einfach für einen Mann eine Beziehung zu beenden; willkommen in der Erwachsenenwelt.

Nun, ich habe sie bewusst verlassen und es war absolut kein Problem für mich.

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Udavu  20.09.2020, 14:28
@melonne

Für Sie hingegen war es ein riesiges Problem.

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Falls sie es macht, kannst du sie immer noch wegen Nötigung oder ggf. übler Nachrede anzeigen (wenn sie es herum erzählt).

Soll sie doch machen, weit käme sie damit nicht! Sag´ihr, dass man auf diese Weise keine Liebe erzwingen kann!

Nächste Stufe wird dann höchstwahrscheinlich sein, dass sie mit Selbstmord droht, :))

melonne 
Fragesteller
 20.09.2020, 13:39
Nächste Stufe wird dann höchstwahrscheinlich sein, dass sie mit Selbstmord droht, :))

Damit hätte ich garkein großes Problem^^

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Goldstueck811  20.09.2020, 13:43
@melonne

:))) Mir hat das einst mein Ex- Mann auch angedroht: Meine Reaktion: "Dann häng´Dich doch auf, dann ist endlich Ruhe!"

Mittlerweile ist er 66, :))

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Wollte sie irgendwas von dir oder hat sie das nur so gesagt?

melonne 
Fragesteller
 20.09.2020, 13:33

Sie meinte sie wird mich anzeigen wenn ich nicht zu ihr zurückkehre.

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Lukomat99  20.09.2020, 13:47
@melonne

Ich würde die Gespräche aufzeichnen.

Liebe Grüsse

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