Ex Freundin verlangt Geschenke zurück droht mir mit der polizei?
Hallo zusammen !
ich habe mich am 6.1.22 getrennt von meiner Partnerin .. heute hat sie mich unterdrückt paar mal angerufen wirklich terror seit Donnerstag . Davor die Woche war Funkstille
sie droht mir mit der Polizei das sie die Geschenke die sie mir geschenkt hat zurück haben will ! Kann sie das so einfach es geht hier um ein kaputtes Tablet und eine Kette die sie mir zu weihnachten geschenkt hat ! Ich trage die Kette nicht mehr und das tablet kann ich nicht wirklich nutzen … aber kann sie mich deswegen anzeigen geschenkt ist doch geschenkt oder ?
11 Antworten
Das war früher mal so, als es noch üblich war, sich zu verloben. Dies galt als offizielles Heiratsversprechen. Würde dieses nicht eingehalten, konnte der Partner, der dieses Versprechen gebrochen hatte, u.a. dazu verurteilt werden, während der Verlobungszeit erhaltene Geschenke zurückzugeben.
Das war noch bis etwa Mitte des 20. Jahrhunderts so.
DU fällst also nicht mehr unter diese Rechtssprechung. Dennoch würde ich an Deiner Stelle unter Beisein von Zeugen den Kram zusammenpacken und per Einschreiben an die Dame schicken.
Sofort aber würde ich eine neue und nicht eingetragene Telefonnummer beantragen, damit ist die Angelegenheit erledigt.
Tu das! Post von ihr ungeöffnet zurückgehen lassen. Und es ist egal, ob das Tablet von Anfang an nicht richtig funktionierte oder es erst später kaputt gegangen ist. Du bist nicht verpflichtet, Geschenktes zu erhalten oder reparieren zu lassen! Du bist auch nicht verpflichtet,den Schrott aufzubewahren. Brauchst Du ihr aber nicht zu sagen. Lass sie Dich doch anzeigen und sich volle Kanne blamieren!
Was auch immer der Grund war, weswegen Du Dich von ihr getrennt hast - Du kannst Dich auf jeden Fall glücklich schätzen, dass Du es getan hast!
Danke dir ! Am liebsten würde ich ihr es so schreiben !!! Hat sie nicht anders verdient !! So ein Charakter zu haben ist wirklich Eckelhaft ! Hat seine Gründe warum ich mich getrennt habe von ihr ! Toxische Beziehung brauch niemand war ja nur Stress … dann während der Beziehung eine Kontaktanzeige zu posten das sie die frau fürs Leben sucht sagt ja schon alles aus ;)
Und vergiss nicht beim das Päckchen unter den Augen eines Zeugen zu packen. So wie die gepolt ist, behauptet sie am Ende noch, sie habe ein leeres Päckchen erhalten...
Ich verstehe Dich zwar - aber ich würde an Deiner Stelle kein Wort mehr an sie richten. Auch kein geschriebenes. Das ist sie gar nicht wert. - Ich empfehle, den Kram kommentarlos an sie zu schicken.
Okay alles klar aber das alles will ich nicht auf mich sitzen lassen …. Wenigstens kleinen Zettel wo ich rauf schreiben möchte hier hast du deine Geschenke wieder zurück ! Mein Sohn wird dabei sein er ist 15 sonst habe ich hier niemand !
Immer gerne. Ich bin eine sehr alte und infolgedessen auch sehr lebenserfahrene Frau. Da gebe ich gerne jedem, der es braucht, von meinem Wissen, was geht und was nicht, ab. 🙂
Sehr lieb von dir ❤️🙏bin einfach fassungslos über so welche Menschen!!!
man hat sich schließlich geliebt und dann droht man mir mit der Polizei ohne Worte 😶!!! Aber mit dieser Frau bin ich durch !!!!
soll sie mit den Schrott glücklich werden und gut ist
Eben! Lass Welten zwischen Dich und sie treten, sonst geht das Gegeifere immer weiter und am Ende fällt ihr vielleicht noch ein, auch noch "Kranzgeld" von Dir zu fordern... 😁
Es gibt auch noch heute die Möglichkeit, Geschenke zurück zu fordern:
§ 530 BGB führt explizit aus: Ein Schenker darf ein Geschenk zurückfordern, wenn sich der „Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. (Darunter zählen beispielsweise Misshandlungen oder sehr schwere Beleidigungen.)
Viele Antworten gehen von dem Irrtum aus, dass ein Geschenk nicht zurückgefordert werden kann, übersehen dabei aber, dass das Deutsche Recht diese Möglichkeit vorsieht:
§ 530 BGB führt explizit aus: Ein Schenker darf ein Geschenk zurückfordern, wenn sich der „Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. (Darunter zählen beispielsweise Misshandlungen oder sehr schwere Beleidigungen.)
Kann der Schenker also „groben Undank“ nachweisen, kann er/sie das Geschenk zurückfordern.
Bei solchen Geschenken sollte es sich dann aber um Dinge von erwähnenswertem Wert handeln, nicht um ein kaputtes Tablet, welches der FS bisher lediglich versäumt hat in den Müll zu entsorgen und ein Kettchen. 🙄
Über den Wert eines Geschenkes sagt Paragraph 530 BGB nichts aus.
Eben! Aber das Gericht weiss Werte zu erkennen und darüber zu entscheiden, ob diese es lohnen, einen Prozess anzustrengen.
Der Schenker KANN das Geschenk aber rechtlich zurückfordern.
Ob es dann zivilrechtlich auch durchgesetzt wird, ist eine andere Frage.
Rechtlich besteht grundsätzlich erstmal die Möglichkeit.
Ja, eben! Das hat ja auch niemand bestritten. Jeder kann in Deutschland jeden anzeigen.
Es liegt aber nahe, dass sie sowohl straf- als auch zivilrechtlich bereits im Vorfeld abgewiesen wird; es sei denn,die Gerichte hätten gerade überhaupt nichts zu tun. 😁
Musst du auch nicht ... Mach das Mal ... Viel Erfolg ... Das was ich dir geschenkt habe gehört mir nicht also hab ich keine bedenken das waren ihre Nachrichten an mich
Würde es ihr einfach geben, wenn du eh nichts damit anfangen kannst. Anzeigen kann sie dich selbstverständlich nicht, wofür auch. Geschenkt = dein Eigentum.
Irrtum. Unter Umständen kann ein Geschenk zurückgefordert werden.
§ 530 BGB führt explizit aus: Ein Schenker darf ein Geschenk zurückfordern, wenn sich der „Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. (Darunter zählen beispielsweise Misshandlungen oder sehr schwere Beleidigungen.)
Ja, aber da es hier keinen Hinweis darauf gibt, fand ich es unnötig so in die Tiefe zu gehen.
Ähm 🤔 Geschenk ist Geschenk !
ich glaube jetzt gehts los … nur weil eine Beziehung vorbei ist kann man dann nicht ne so handeln
Wir kennen die Hintergründe der Trennung nicht. Und sollte es da zu entsprechenden Beleidigungen gekommen sein, ist ein Zurückfordern nicht ausgeschlossen.
„Geschenk ist Geschenk“ ist nach deutschem Recht halt nicht ganz korrekt.
Eine Trennung kann je nach Ablauf als „grober Undank“ angesehen werden, was ein Zurückfordern nach Paragraph 530 BGB ermöglicht.
Wir kennen die Hintergründe nicht.
Ähm warum Beleidigungen nein !
eine Trennung ist nie schön aber deswegen verlange ich nicht meine Geschenke zurück zeigt nur vom schlechten Charakter!
Sie kann es durchaus zur Anzeige bringen. Ob sie damit Erfolg hat, wird sich dann zeigen, welche Beweise sie vorlegen kann.
Ich wollte nur aufzeigen, dass es nach deutschem Recht eben diese Möglichkeit gibt.
Wenn du keinen Stress willst und du die Sachen eh nicht nutzt, kannst du sie auch einfach wie gefordert zurück geben.
Die meisten Antworten auf deine Frage sind schlichtweg nicht korrekt.
Die antworteten die ich bekommen habe sind richtig ! Und zur Sicherheit werde ich später die Polizei mal fragen …. Muss mich nicht erpressen lassen
Schau dir doch einfach mal Paragraph 530 BGB an.
Es GIBT die Möglichkeit, Geschenke zurückzufordern, egal ob es dir gefällt oder nicht.
Sie kann es durchaus zur Anzeige bringen
Quark! Welche Straftat koennte denn hier ueberhaupt im Raum stehen?
Zivilrechtliche Ansprueche koennten u.U. zwar bestehen (worauf hier aber ueberhaupt nichts hindeutet) aber doch keine Straftat!
Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.
(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.
dein Ernst jetzt ? Spricht wohl nicht auf mich zu
Danke für deine Worte ! Habe sie doch nicht beklaut Weihnachtsgeschenke waren das ! Verstehe die Welt nicht mehr . Mir gehts um Prinzip man kann doch nicht einfach mir so drohen !
Du sagst genau das was von PixelManuel gesagt wurde ... warum ärgerst du dich also darüber? Und er sagt ja nicht das du dich falsch verhalten HAST, nur das WENN, deine Ex im Recht WÄRE.
Richtig ! Werde es ihr zurück schicken und dann hat es sich für mich erledigt
NEIN DAS niemals,geschenk ist geschenk ZÜRÜCK HOLEN ist GESTOHLEN keene ANGST Ok.??LASS dich nie erpressen, sogar du kannst Klage einrichten da gegen,so was ist NO GO...POLiZE darf das nicht einmisschen und die werden darüber nur LACHEN,,,sage dir,, nur ruhe bewahren,,und der kann nix zürück holen,,, nie im LEBEN .UND DU gibst NICHTS zürück......LG
Dankeschön sie hat mir Angst damit gemacht wie sie mir geschrieben hat sie will mich anzeigen … da frag ich mich wirklich warum anzeigen … ich habe es nicht geklaut oder so … grauenvoll wie die Menschen werden können … danke für deine Antwort !
Bitte sehr,,kein angst und keine antworten geben, behalte deine Geschenken,,der kann NUR LUFT HOLEN mehr nix... LG
Die Antwort ist pauschal nicht richtig.
Zweckgebundene Geschenke können zum Beispiel zurück verlangt werden, wenn der Zweck nicht mehr existiert oder sich der Beschenkte besonders undankbar gezeigt hat.
§ 530 BGB führt explizit aus: Ein Schenker darf ein Geschenk zurückfordern, wenn sich der „Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. (Darunter zählen beispielsweise Misshandlungen oder sehr schwere Beleidigungen.)
Ist ja gut! Das Tablet ist kaputt aber der Hals, für den das Kettchen gedacht war, existiert immernoch... 🌝
Was soll's also?
Du solltest Dir nicht zu schade sein, ihr die Sachen, die Du sowieso nicht mehr benutzt, zurückzugeben. Das Tablet nutzt Du nicht und die Kette trägst Du nicht mehr.
Damit zeigst Du ihr auch, dass die Beziehung für Dich endgültig aus ist und Du mit der Sache abschließen willst.
Das stimmt schon aber mir geht es um die Drohungen !!! Man kann nicht was schenken und dann nur weil die Beziehung vorbei ist zurück verlangen ich scheisse auf die Sachen sie ist ein nazist
sie wird mich nie in Ruhe lassen wirklich krank so welche Menschen !!!!!!
kann es erst Dienstag fertig machen muss schließlich morgen wieder arbeiten
Steh einfach drüber und denk daran: Der Klügere gibt nach. Schicke ihr die Sachen einfach kommentarlos zurück. Dass Du ihr die Sachen jetzt zurück gibst, damit wird sie nicht rechnen. Es wird ihr aber auch signalisieren, dass Du damit einen Schlussstrich ziehst.
Junge, Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist,
Das werde ich auch kann kein Stress gebrauchen muss mich auf meine Fortbildung konzentrieren die am 10.2.22 beginnt
Dann drücke ich Dir die Däumchen. Konzentriere Dich jetzt auf wichtigere Sachen und hake die Vergangenheit ab. Das Leben geht weiter,
Ja ich werde meine Handynummer wechseln … werde am Dienstag ihre Sachen zurück schicken per Einschreiben
diesen Stress muss ich mir nicht geben ! Aber eigentlich muss ich nix sie hat mir es geschenkt ! Aber ich glaube das es damit nicht getan ist tablet war von Anfang an kaputt jetzt noch mehr dann wird sie mir wieder schreiben du kommst dafür auf was kaputt ist einfach lächerlich … ich könnte sie wegen stalken anzeigen ständig diese Anrufe