Geschenk zurück verlangen?

4 Antworten

Eine Schenkung ist per gesetzlicher Definition eine freiwillige Übertragung der Eigentumsrechte an jemand anderen. Dementsprechend gehört die Kette offiziell ihr und nicht dir, du hast also keine Besitzansprüche über die Kette. Es gibt einige seltene Fälle wo man vor Gericht so einen Gegenstand zurückfordern konnte, und zwar wenn einem der Beschenkte großes Unrecht angetan hat. Ich denke aber nicht dass das hier der Fall ist, also nein, die Kette gehört ihr.

Kannst du theoretisch machen. Ihr habt ja keinen Vertrag, der besagt, dass die Kette jetzt ihr gehört. Ist sogar festgelegt.

Gemäß § 530 BGB kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Der BGH fordert dafür eine sich subjektiv offenbarende „tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung“

Aber sein wir Ehrich, wie erbärmlich muss man sein, dass man ein Geschenk nach einer Trennung zurück verlangt. Sowas geht in meinen Augen gar nicht

Kannst du - wirkt nur unglaublich kleinkariert und kleinlich.
Ich find es nur in Ordnung, wenn es n familienerbstück ist

Kannst du nicht. Sie gehört ja ihr