Erziehungs berechtigten austragen lassen?

4 Antworten

Sofern beide Elternteile das Sorgerecht haben (geteilte Sorgerecht), lässt sich das Sorgerecht nicht einfach so "austragen". Erziehungsberechtigt sind beide, sofern vom Familiengericht nichts anderes festgelegt wurde!

Es gibt nun 2 Wege:

Der Vater unterschreibt der Mutter, dass sie über alle Belange die das Kind betreffen alleine entscheiden darf. Dieses Dokument könnte die Mutter dann überall vorzeigen und wird in der Regel auch ohne Probleme angenommen.

oder

Man wendet sich an das Jugendamt, sodass dieses euch unterstützt und ggf. vors Familiengericht geht, um das alleine Sorgerecht zu erhalten.

MIt Hilfe von Jugendamt und Familiengericht kann man ihm das Sorgerecht entziehen, wenn er entgegen dem Kindeswohl handelt.

Sorgerechtsentzug geht nur über das Familiengericht.

Ich würde auf jeden Fall prüfen, ob die Angelegenheit so dringend ist (z.B. neue Schule, Ausbildungsstart), dass man über das Familiengericht geht oder ob man nicht warten kann (z.B. Bankkonto), bis das Kind 18 Jahre alt ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das sollten sie mit dem Jugendamt klären, wie das geklärt werden kann, wenn der Kindesvater notwendige Papiere ablehnt zu unterschreiben.