Erste Prüfung (Staatsexamen) Rechtswissenschaft HF?

1 Antwort

"Erstsemester" bedeutet, dass Du im ersten Semester eines Studiengangs von vielleicht 6 oder 8 Semestern studierst. Am Ende des Studiums (also vielleicht nach dem 8. Semester), legst Du dann ein Examen ab (bei Rechtswissenschaft an deutschen Universitäten ist das meist das erste Staatsexamen). Für eine Prüfung bzw. ein Staatsexamen kannst Du dich - ohne das vorgeschriebene Studium absolviert zu haben - nicht bewerben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung