Erste Hilfe kurs 2014- Führerschein?

7 Antworten

Ich denke, das er nicht mehr ausreicht. Er beinhaltet die lebensettenden Sofortmaßnahmen, das war bis 2015 der Kurs für die "normalen" Führerscheinklassen und hatte 8 Unterrichtseinheiten. Zusätzlich gab es noch den erste Hilfe Grundlehrgang mit 16 Unterrichtseinheiten, den mussten Absolventen der LKW- und Busführerscheinklassen, betriebliche Ersthelfer und zum Beispiel Sporttrainer machen. 2015 wurde die erste Hilfe Ausbildung vereinheitlicht, seither gibt es nur noch einen Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten für Alle. Die Kurse über lebensrettende Sofortmaßnahmen, waren im Rahmen einer Übergangsregelung noch bis Ende 2017 gültig, sind es jetzt nicht mehr, da eine Unterrichtseinheit fehlt. Dein Kurs hatte zwar 12 UE, allerdings sind die restlichen 4 UE die Selbsthilfeinhalte. Du kannst es aber versuchen, mancher Sachbearbeiter ließt nur 12 UE, ab in die Akte und fertig :-). Nachdem du in der Schule als Ersthelfer aktiv bist, sehe ich jedenfalls keine Zweifel daran, dass du mit dem Thema vertraut bist.

Hm, ich bin unentschlossen.

Gefordert ist eine "Ausbildung in Erster Hilfe mit einem Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten".

Nun hatte dein Kurs 12 UE, man könnte also meinen, es wäre alles in Butter.

Allerdings eben "mit Selbsthilfeinhalten", was kaum jemand zur Ersten Hilfe im Sinne von medizinischen Notfällen zählen wird. Es kommt also darauf an, wie die Unterteilung in "Erste Hilfe" und "Selbsthilfe" war. Auf der Bescheinigung steht, dass der LSM-Kurs enthalten ist, der anno 2013/14 noch 8 UE hatte. Dieser Kurs wird seit 2017 nicht mehr anerkannt (lief 2015 aus, 2 Jahre Übergangsfrist).

Ich würde fast vermuten, dass es da auf den Sachbearbeiter auf dem Amt ankommt... der eine sieht "12 UE, passt" und der andere sieht "LSM, passt nicht". Nicht vergessen, Beamte sind auch nur Menschen und wissen selbst nicht alle Regeln, nach denen sie arbeiten.

Dementsprechend würde ich dir zwei Optionen vorschlagen:

  1. Du legst diese Bescheinigung bei deinem Führerscheinantrag bei und wartest einfach, was passiert. Schlimmer, als dass du nochmal nen EH-Kurs machen und die Bescheinigung nachreichen musst, kann es nicht kommen.
  2. Du machst auf den Verdacht hin nochmal einen EH-Kurs, was dir garantiert nicht schadet und worüber du vielleicht irgendwann mal sehr dankbar bist. An wie viel von dem, was du 2013/14 gelernt hast, würdest du dich noch erinnern, wenn am Sonntag dein Opa beim Essen vom Stuhl kippt?

Nein, der gilt leider nicht mehr.

Denn darauf wird nur bescheinigt, dass Dein Lehrgang den „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ entspricht. Das war früher ein Kurs im Umfang von 8 Lehreinheiten, der für den PKW-Führerschein gereicht hätte. Und kein „richtiger“ Erste-Hilfe-Kurs. Der hat damals 16 Lehreinheiten gedauert. (Und der würde noch gelten).

Inzwischen gibt es diesen Unterschied nicht mehr. Die „Sofortmaßnahmen“ gibt es nicht mehr, statt dessen gibt es einen Erste-Hilfe-Kurs im Umfang von 9 Lehreinheiten. Dieser ist inzwischen für alle Führerscheine Pflicht.

Die „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ reichen für den Führerschein nicht mehr.

Erenenenen  03.04.2019, 12:35

Der Lehrgang entspricht nicht den LSM, sondern schließt diesen ein. Der Kurs gilt nach §19 FEV da er mehr als9UE umfasst

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emib5  03.04.2019, 13:09
@Erenenenen

§ 19 FEV fordert aber explizit einen „Erste-Hilfe-Kurs“. Dieser darf dann auch mehr als 9 LE haben, somit sind die alten Erste-Hilfe-Kurse mit 16 LE noch ausreichend.

§ 19 FEV bedeutet aber nicht, dass jeder „Sanitätskurs“ mit mehr als 9 LE auch anerkannt ist.

Es mag Fahrerlaubnisbehörden geben, die das nicht so eng sehen. Da aber die Ausbildungsinhalte und Ausbildungsträger anerkannt sein müssen, sollte es mit der Bescheinigung bei diversen Fahrerlaubnisbehörden Probleme geben.

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Erenenenen  03.04.2019, 13:49
@emib5

Sollte es nicht da die Schulsanitäterausbildung nach §19 FEV Absatz 3, 3. eine Danitätsausbildung ist.

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emib5  03.04.2019, 13:56
@Erenenenen

Liest Du auf der Bescheinigung irgend etwas von Schulsanitätsausbildung?

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Erenenenen  03.04.2019, 14:11
@emib5

Der Kurs „Medizinische Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten“ ist ein vom BBK(!) anerkannter, etwas längerer Erste Hilfe Kurs, und gilt als Einstieg für den sogenannten „Ersthelfer im Schulsanitätsdienst“

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Die gilt noch, aber frag mal deinen Fahrlehrer, ob er die noch nimmt. Inzwischen hat sich auch bissel was geändert.

emib5  03.04.2019, 11:56

Für den Führerschein reicht die nicht mehr, da nur „Sofortmaßnahmen am Unfallort“ und kein Erste-Hilfe-Lehrgang.

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emib5  03.04.2019, 13:02
@Erenenenen

§19 FEV verlangt aber eindeutig nach einem Erste Hilfe Kurs mit mehr als 9 LE. Dies war kein Erste-Hilfe-Kurs.

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Sorraia24  03.04.2019, 13:13
@emib5

Verlangt wird ein Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten

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emib5  03.04.2019, 13:16
@Sorraia24

Verlangt wird ein Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Lehreinheiten. Nicht irgend ein Kurs mit nicht festgelegtem oder nicht den Vorgaben für den Führerschein entsprechenden Inhalten.

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Erenenenen  03.04.2019, 13:51
@emib5

Die Schulsanitätsausbildung der Hilforganisationen umschließen immer das komplette Modul „Erste Hilfe“ und ist gleichzusetzen mit der früheren „Erweiterten Erste-Hilfe“

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emib5  03.04.2019, 14:05
@Erenenenen

Dann lies noch mal genau, was da auf der Bescheinigung steht. Denn darum geht es hier.

Da steht nichts von einer Schulsanitätsausbildung.

Da steht auch nichts davon, dass die „Erste-Hilfe“ inkludiert ist.

Was heute vielleicht in einer Schulsanitätsausbildung enthalten ist, ist unerheblich, da es hier um eine Ausbildungsbescheinigung von 2014 geht.

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Erenenenen  03.04.2019, 16:27
@emib5

Der Kurs „Medizinische Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten“ ist ein vom BBK(!) anerkannter, etwas längerer Erste Hilfe Kurs, und gilt als Einstieg für den sogenannten „Ersthelfer im Schulsanitätsdienst“

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Nein, da es nur Lebensrettende Sofortmaßnahmen waren und diese nicht mehr gelten!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule