Erste Hilfe Kurs Bescheinigung -- Führerschein
Hallo zusammen.
Klingt jetzt etwas komisch aber:
Ich bin als Sanitätshelfer bei den Johannitern unterwegs. Meine letzte EH Bescheinigung ist schon über 5 Jahe alt.
Ich will jetzt den Führerschein machen. Da kann ich doch sicher auch eine Bescheinigung des SanH Kurses vorlegen, oder?? Weil meine Erste Hilfe bescheinigung ist "abgelaufen".
Vielen Dank für eure Antworten
4 Antworten
Hallo,
ich arbeite in einer Fahrschule als Sekretärin
und grundsätzlich hat eine Erste-Hilfe-Bescheinigung kein Ablaufdatum (für die Fahrschule ist das egal)
Wenn du als Krankeschwester zB arbeitest, kannst du auch einfach nur eine Bestätigung abgeben, dass du in deiner Ausbildung mit Erste-Hilfe-Kurse etc. zu tun hattest- das reicht genauso!
Also die normale EH-Bestätigung ist im Normalfall auch kein Problem!
lg =)
In dieser Antwort ist nur richtig, dass die EH-Bescheinigung kein Ablaufdatum hat.
Auch höherwertige Ausbildungen im Sanitätswesen und selbst in Medizinberufen (Krankenpflege, Rettungsassistent usw.) werden von der Führerscheinstelle nicht unbedingt als EH-Kurs anerkannt. Selbst als Erste-Hilfe-Ausbilder muss man eventuell eine Teilnahmebescheinigung vorweisen - auch wenn man die sich dann selbst unterschreibt.
Grund: bei denen steht "Erste Hilfe Kurs" bzw. "Kurs in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen" in der Vorschrift, bei allem abweichenden müsste sie a) mitdenken und b) das auch noch verantworten. Nicht jeder Führerscheinstellenmitarbeiter geht so weit. Manche schon - vielleicht hast Du Glück.
Es ist jedoch richtig, dass die Erste-Hilfe-Bescheinigung zeitlich nicht mehr abläuft. Du kannst also die alte Bescheinigung abgeben.
Oder als Mitglied der Hilfsorganisation Deine Geschäftsstelle um eine neue Bestätigung der Kenntnis in Erste Hilfe bitten. Auch das geht und ist normalerweise der problemlosere Weg als die Diskussion mit der Führerscheinstelle.
Die Aussagen sind hier leider nicht ganz korrekt...
Es werden nicht nur Ausbildung Erste-Hilfe oder Lebensrettende Sofortmaßnahmen anerkannt. Sondern auch weiterführende Ausbildungen. Nähere Informationen gibt das Gesetz FEV §19 Abs 5. Rettungsdienstliche Ausbildungen etc. werden anerkannt.
Wenn man sich nicht auskennt, sollte man andere nicht verunsichern.
MFG
klar so habe ich das auch gemacht