Je nach Gerät: geht entweder gar nicht oder nicht richtig. Aber angesichts der Wortwahl vermute ich, dass das nicht die Originalaufgabenstellung ist.

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Klar fühle ich mit. Die Dummheit anderer sichert mir schließlich meinen Job! :)

Ganz ehrlich, es geht ja nicht primär um Mitgefühl. Schon gar nicht geht es um "Mitleiden". Der Patient und seine Angehörigen erwarten zu Recht professionelles Handeln in einer zumindest subjektiven Ausnahmesituation.

Ohne eine gewisse positive Grundeinstellung zu den Mitmenschen schafft man aber den Beruf auch nicht. Hier die richtige Distanz zu finden, gleichzeitig dem Patienten aber auch Empathie zu vermitteln, ist eine große Kunst, die jedes mal wieder neu eingebracht werden muss. Manchmal klappt's besser, manchmal schlechter.

Auch ein Betrunkener oder Junkie braucht erstmal meine Hilfe. Beziehungsweise muss ich sicher feststellen, ob er meine Hilfe braucht oder nicht. Das ist oft sogar recht interessant, denn Alkohol/Drogen verdecken oftmals akute Krankheiten oder gar Verletzungen. Man muss also erst recht bei schwierigen Patienten eine ganze Menge Fachwissen und psychologisches Einfühlungsvermögen einbringen. Kann durchaus spannend sein.

Die Mischung macht's.

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In Deutschland heißt das Berufsbild "Rettungsassistent" und wird im Rettungsassistentengesetz (RettAssG) geregelt. Das ist eine ca. 2-jährige Ausbildung, gesetzliche Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluß, Volljährigkeit sowie körperliche (und geistige bzw. persönliche) Eignung, siehe RettAss-Gesetz. Ohne gutes Verständnis für Naturwissenschaft, Lernbereitschaft (und "selbständig lernen können") sowie Verantwortungsbewußtsein wird man aber nicht weit kommen. Diese Ausbildung muss man in den meisten Fällen auf eigen Kosten machen (an einer Rettungsassistentenschule), vollbezahlte Ausbildungsstellen sind rar. Neben dem normalen bodengebundenem Rettungsdienst gibt es noch Rettungsassistenten in der Leitstelle (Weiterbildung zum "Disponent Rettungsdienst"), in Rettungshubschraubern (Weiterbildung zum "Helicopter Emergency Service Crewmember"), in Krankenhäusern (Notaufnahme, Intensivstation, OP, hausinterner Patiententransport) und in verschiedenen Funktionen z.B. als Desinfektor/Hygienefachkraft, Qualitätsmanagementbeauftragter, Lagerist, Einsatzleiter, Schicht-/Wachleiter, Rettungsdienstleiter bzw. gar Chef eines Krankentransport-/Rettungsdienstunternehmens.

Der Bewerbermarkt ist allerdings absolut übersättigt. Wenn man flexibel und etwas leidensfähig ist, hat man dennoch die Chance auf eine Anstellung: bedingt durch schlechte Arbeitsbedingungen (Schichtdienst, manchmal mieses Arbeitsklima), hohe körperliche Belastung (Ausfälle durch Körperschäden) und schlechte Bezahlung ist die Fluktuationsrate sehr hoch.

Der "Rettungssanitäter" ist eine Ausbildung nach einer Vereinbarung der Bundesländer von ca. 520 Stunden. Ob man damit im Rettungsdienst arbeiten kann, hängt vom Rettungsdienstgesetz des Bundeslandes ab, in Bayern reicht das z.B. als Begleiter beim Krankentransport (Nicht-Notfall) und als Fahrer von Einsatzfahrzeugen.

Im Kommen ist der "Notfallsanitäter". Dieses wird wohl eine dreijährige Vollzeit-Berufsausbildung, die man nur mit Ausbildungsvertrag machen kann und bei der ein mittlerer Bildungsabschluß Voraussetzung ist. Hierzu existiert derzeit aber nur ein Gesetzesentwurf (Notfallsanitätergesetz-Entwurf, NotSanGE), der sich gerade in der Diskussionsphase befindet - aber schon ziemlich konkret. Den "Rettungsassistent" wird es dann aber nicht mehr als Ausbildung geben, die bisher so ausgebildeten dürfen jedoch ihre Bezeichnung behalten und/oder eine Überleitungsprüfung machen. Wann dies der Fall sein wird, steht jedoch noch nicht fest, man rechnet mit der Einführung ca. 2013/2014.

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In Deutschland gibt es derzeit zwei relevante Berufe im Rettungsdienst: den Rettungsassistent (2 Jahre Ausbildung) und den Rettungssanitäter (540 Stunden Ausbildung). Bei beiden kann man sich andere Ausbildungen auch aus dem Ausland anerkennen lassen.

Zuständig sind die Landes- bzw. Bezirksregierungen (z.B. in Bayern) des gewünschten Wohnortes. Einfach mal dort anfragen, im Regelfall werden zur Anerkennung der gesamten Ausbildung oder eines Teils die entsprechenden Zertifikate und eine beglaubigte Abschrift der Lehrgangsinhalte benötigt, zudem ein Nachweis Deiner bisherigen Tätigkeit im Beruf sowie natürlich Deine Personaldokumente. Eine Anerkennung in einem deutschen Bundesland/Bezirk gilt dann in ganz Deutschland.

Als EU-Mitglied ist das vergleichsweise unkompliziert, vor allem natürlich das Thema Niederlassungs-/Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Aber ob und wieviel der Ausbildung anerkannt wird, liegt im Ermessen der o.g. Behörden. Für österreichische Notfallsanitäter gibt es dort bestimmt schon Erfahrung, so dass eine rechtssichere Antwort dort besser ist als im Internet. Meines Wissens wird erstaunlich viel anerkannt, es kann sein, dass Du den Rettungssanitäter ohne besonders großen Aufwand nachgeworfen bekommst und der wiederum wird auch auf einen guten Teil der RettAss-Ausbildung im ersten Jahr angerechnet.

ABER. auch in Deutschland kommt der "Notfallsanitäter" (neues Berufsgesetz derzeit im Entwurf, wird noch ein bisschen dauern), das ist hier dann aber eine 3-jährige Vollzeit-Berufsausbildung. Nicht verwechseln bzw. zu früh freuen. :)

In der Schweiz, die ja nicht in der EU ist, wird sich zumindest der Rest, also Arbeitserlaubnis und dergleichen, komplizierter gestalten (wobei es wohl ein vereinfachendes EU-"Freizügigkeitsabkommen 3" mit der Schweiz gibt). Zum schweizer Anerkennungsverfahren habe ich kurz mal http://www.vrs.ch/anerkennungen.html ergoogelt. Da steht u.a.: "Für die nichtärztlichen Berufe im Gesundheitswesen ist seit 2008 das Bundesamt für Technologie (BBT) zuständig. Mit Inkrafttreten des Rahmenlehrplanes zum Dipl. Rettungssanitäter HF und der eidgenössischen Berufsprüfung zum Transportsanitäter, kurz BP TS, liegt die Zuständigkeit für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse formal beim BBT. ... dass nicht alle ausländischen Abschlüsse für eine Anerkennung auf Gleichwertigkeit in Frage kommen. Hiervon betroffen sind vor allem Gesuche aus Frankreich und Österreich. ...Für einen Gesuchsteller z.B. aus Deutschland gibt es zukünftig zwei Möglichkeiten das Anerkennungsverfahren mit einer Ausgleichsmassnahme zu durchlaufen. 1. Er meldet sich zur Eignungsprüfung an einer der zwei Fachschulen an 2. Er durchläuft eine Zusatzausbildung (ZAB) mit integrierten Prüfungen und Lernerfolgskontrollen."

Dort wird allerdings schon die deutsche RettAss-Berufsausbildung mit 2400 Stunden gegenüber der schweizerischen Ausbildung mit 5600 Stunden sehr zwiespältig beurteilt.

Viel Erfolg!

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  1. Es gibt keinen Test. Es zählt nur die Anwesenheit.

  2. Sprich mit der Ausbilderin, auch wenn sie unfreundlich scheint. Das ist ein übliches Problem und die Ausbilder sollten damit umgehen können, z.B. vorwarnen, wenn ein etwas plastischeres Beispiel kommt.

  3. Ansonsten: Augen zu und durch! Spätestens wenn Du einmal umgekippt bist, wird Dich die Ausbilderin ersnt nehmen. UND es ist ein prima Übungsbeispiel. :)

Peinlich muss dir nix sein. Blöd ist es trotzdem, aber ich kenne solche Leute und es wächst sich aus. Spätestens beim ersten Windelwechseln der eigenen Kinder merken viele, was sie nicht doch alles aushalten.

Viel Erfolg!

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Theoretisch kannst Du mit 17 zu Ausbildungszwecken auf dem RTW mitfahren. In der Praxis macht das ein Wachleiter nur, wenn er Dich kennt, z.B. aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit.

Manche Wachleiter sind jedoch so rigoros, das generell nicht zuzulassen, denn sie bürden sich damit eine Menge Verantwortung auf. Ich kenne jetzt spontan keinen RD-Bereich hier, der das machen würde, vor allem nicht mit Fremden.

Einziger Tip also: weiter suchen, ggf. irgendwo ehrenamtlich anfangen und über diese Schiene probieren, Kontakt zu bekommen.

Für den RettAss brauchst Du kein FSJ, aber wie Linuxman schon richtig schrieb: durch das kommende Notfallsanitätergesetz ist hier einiges in Bewegung geraten, so dass man von der RettAss-Ausbildung derzeit eigentlich nur abraten kann. Das musst Du aber selbst entscheiden.

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Die Mailadresse Deiner zuständigen Leitstelle oder der nächsten Polizeiwache kannst Du dort erfragen, solange Dein Telefon noch funktioniert. Ggf. auch per Internetrecherche. E-Mail wird dort heutzutage auch gelesen - aber es ist keine sichergestellte Notrufmöglichkeit.

D.h. es wird möglicherweise erst reagiert, wenn der zuständige Sachbearbeiter zufällig reinguckt oder am nächsten Werktag seine Mails abruft.

Eine weitere Möglichkeit bestünde darin, einen Hilferuf an Freunde zu mailen, von denen man weiß, dass sie laufend online sind - oder per Chat etc. zu versuchen, jemanden zu informieren, der einen Notruf veranlassen kann.

Ansonsten halt sonstwie versuchen, Mitmenschen auf die Notsituation aufmerksam zu machen. Um Hilfe rufen, klopfen, strampeln, schreien, Musik laut aufdrehen, Hilferuf per Webcam/Mikrofon aufnehmen und verstärkt über Lautsprecherboxen abspielen, Notiz an den Bildschirm pappen und diesen aus dem Fenster werfen etc. Wenns wirklich dringend wird, am besten alles gleichzeitig. :)

Wichtig ist wie beim Notruf per Telefon der Inhalt der Meldung - die berühmten "5 W":

  • Wo ist es passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wieviele sind erkrankt/verletzt?
  • Welche Art von Verletzungen/Erkrankungen liegt vor?
  • Warten auf Rückfragen bzw. wie ist man für Rückfragen erreichbar?
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