Ermittlung wegen CBD Marihuana?
Ich habe vor 3 Monaten bei einem CBD-Händler 2gramm einer CBD Blüte gekauft, einmalig.
Der Händler hat dann auf seiner Instagramseite der ich noch gefolgt bin angegeben das sein Laden von der Polizei kontrolliert wurde und sie sämtliche Computer und CBD Blüten beschlagnahmt haben.
Heute bekomme ich ein Anruf von der Polizei das die Staatsanwaltschaft ermittelt. Der Händler soll angeblich erhöhte THC Werte in seinen Blüten haben, die Illegal sind. Anscheind wollen sie mir jetzt anhängen das ich illegal Marihuana im Internet bestellt habe, dabei war er doch ohne Vorsatz und das was ich bekommen habe hatte 0.00 Prozent einer berauschenden Wirkung in sich, es war ganz klar CBD. Die Polizei in Bayern ist wirklich sowas von extrem, es ist unglaublich das man so dermaßen wegen CBD gestresst wird. Was könnte auf mich zukommen wenn ich es ihnen ehrlich erkläre wie es abgelaufen ist, das ich nichts davon wusste? Kann es sein dass das Verfahren eingestellt wird? Ich trage doch keine Schuld😡Morgen muss ich eine Aussage bei der Polizei abgeben.
7 Antworten
Wenn Du mal den Begriff "CBD Razzia" googelst, wirst Du auf einige aktuelle Berichte stoßen, die den Handel (Verkauf ebenso wie Kauf) mit CBD-Blüten für illegal erachten.
Insbesondere dann, wenn der THC-Wert über dem gesetzlich geregelten Nutzhanf-Wert von 0,2 % THC liegt, und sei es nur um nullkommaeins % höher.
Die Sache wird aller Voraussicht nach dennoch durch die Staatsanwaltschaft eingestellt (Geringfügigkeit, geringe Menge), deshalb ist ein Erscheinen bei der Polizei unnötig. Hier noch ein Link für einige grundsätzliche Verhaltensregeln in Cannabisangelegenheiten.
https://hanfverband.de/nachrichten/news/cannabis-und-die-polizei
Nicht hingehen, nichts sagen :) du kannst einen Anwalt einschalten oder erstmal abwarten, vielleicht kommt dann irgendwann der Brief, dass das Verfahren eingestellt wurde. AAAABER du wohnst anscheinend in Bayern, da kriegt man leider schnell mal eine Hausdurchsuchung.
Guten Tag,
gibt es inzwischen Neuigkeiten was ein Verfahren angeht? bzw. gab es überhaupt eins? Bei mir kamen gestern Polizisten vor die Tür, das jetzt gegen mich auch ermittelt wird, weil der Seitenbetreiber anscheinend etwas illegales gemacht hat. Musste meine Kontaktdaten angeben und anschließend waren sie wieder fort.
Habe vor einen Anwalt dazu zuziehen, falls etwas von der Staatsanwaltschaft kommt.
Also ich bin zur Polizei gegangen, habe die Aussage dort verweigert. Wurde so dann aufgenommen. 1 Monat später kam dann ein Brief das es fallen gelassen wurde. Viel Glück dir!
bestenfalls bleibst du ehrlich und hast kassenzettel da wo du gekauft hast.
der verkäufer hat sich strafbar gemacht, er muss alles korrekt machen und auch für entspredhende Werte sorgen.
Der bloße besitzt von Betäubungsmitteln ist strafbar, unabhängig vom Vorsatz.
Wenn ich dir ein Gramm Kokain in die Tasche stecke und du damit erwischt wirst bist du dran, auch wenn du nichts davon wusstest.
Das wäre lustig, wenn man keinen subjektiven Straftatbestand braucht. Zum Vorsatz gehört natürlich Kenntnis der Verfügungsgewalt und der Betäubungsmitteleigenschaft. Wie so oft ist Eventualvorsatz ausreichend. Notwendig ist auch Herrschaftswille über die Betäubungsmittel. (BeckOK BtMG/Wettley, 7. Ed. 15.6.2020, BtMG § 29 Rn. 513)
Problematisch ist insoweit eher, ob es glaubhaft erscheint und nicht nur als "bloße Schutzbehauptung", dass man etwas ohne Kenntnis zugesteckt bekommen hat. Womöglich lässt sich das ja anhand der objektiven Spurenlage, wie Fingerabdrücken, klären. ;-)
Morgen muss ich eine Aussage bei der Polizei abgeben.
Musst du nicht und solltest du auch nicht.
Danke, wenigstens eine hilfreiche ausführliche Antwort.