Erklärung Grundbuchauszug (in sehr einfachen Worten bitte)?

5 Antworten

Da würde ich Dir raten, den Notar, der ja auch den Kaufvertrag bestätigen wird, zu dem Grundbucheintrag zu befragen, was der direkt besagt. Es ist meines Erachtens kein üblicher Eintrag, sondern von besonderer Bedeutung für diese Fläche.

Lesterb42 hat es bereits klar gesagt. Die beiden Leitungsrechte besagen nur, dass die Inhaber jederzeit an die Leitung heran dürfen (Wartung, Reparatur etc.). Deshalb muss dieser Grundstücksteil entsprechend zugängig sein, eventuell auch mit schwerem Gerät. Je nach Nutzung des Gesamtgrundstückes kann das auch wertrelevant sein.
Tipp: vom Verkäufer sich den Leitungsplan vorlegen lassen!

Viel wichtiger erscheint hier das eingetragene Sanierungsverfahren. Je nach Umfang können hier erhebliche Gebühren anfallen. Also, entweder bei der Gemeinde nachfragen und bestätigen lassen, was da genau gemacht wird oder -noch einfacher- im Kaufvertrag festhalten, dass die Gebühren/Beträge des eingetragenen Sanierungsverfahrens vom Verkäufer zu tragen sind!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das sind die üblichen Grunddienstbarkeiten für öffentliche Versorgungsleitungen - hier Trinkwasser und Strom -, welche auf der entsprechenden FlNr. eingetragen sind. Mit anderen Worten ausgedrückt, auf der FlNr befinden sich Strom- und Waserleitung, und mit der bedingten Grunddienstbarkeit haben die Versorger das Recht, diese Leitungen zu unterhalten und zu warten. Es ist ratsam, sich den Verlauf der entsprechenden Leitungswege vom Versorger anzeigen bzw. einmessen zu lassen. Bei einer Verwendung als Gartenland ohne Fahrzeugeinsatz ist das wenig bis gar nicht relevant; beim Einsatz von schwerem Gerät muss aber bedacht werden, dass manche Erdleitungen nur bedingt befahrbar sind. Dann darf man die unterirdischen Leitungen nicht bzw. nur nach Absprache überqueren.

Die Gemeinde führt ein Sanierungsverfahren in dem Gebiet durch. Das kann als Käufer Auswirkungen auf dich haben. Informier dich bei der Gemeinde über das Verfahren. Die Gemeinde muss auch den Vertrag genehmigen.

Der Rest sind normale Dienstbarkeiten für Versorgungsunternehmen wegen Trinkwasserleitung und Stromleitung. Normalerweise nicht sehr wertmindernd. Näheres steht in der Bewilligung, die du anfordern kannst. Das ist aber unüblich.

Das ist ein Grundstück im Sanierungsgebiet, bei dem Ausgleichsbeiträge anfallen.

Außerdem queren 2 Fernleitungen das Grundstück. Dieser Grundstücksteil nebst einem gewissen Schutzabstand darf nicht bebaut werden und auch nur mit bestimmtem Material gepflastert werden.