Kann ein Einfamilienhaus auf einem landwirtschaftlichen Grundstück so vermietet werden wie ein Haus in einem Wohngebiet einer Stadt, oder gibt es besondere Vor?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Nein 67%
Ja 33%
DietmarBakel  02.09.2023, 20:27

Wie lange steht das Haus denn bereits leer?

Mieter77744433 
Fragesteller
 02.09.2023, 20:31

das ist nur ein Beispiel...Sagen wir, es war leer....ist das ein Problem?

DietmarBakel  02.09.2023, 20:28

Muss das Haus umgebaut werde? Mehrere Mieter?

Mieter77744433 
Fragesteller
 02.09.2023, 20:31

ein mehrfamilienhaus wäre auch toll. ja...

4 Antworten

kannst ganz normal ans problem- keins da - ran gehen .

ein wohnhaus ist ein wohnhaus und davon können wohnungen vermietet werden !

egal wo das steht !

nur die landwirtschaftlichen nutzflächen haben extra regeln.

Von Experte Gerhart bestätigt

Du kannst nur auf Bauland bauen und nicht auf landwirtschaftlicher Fläche

kuestenflueger  02.09.2023, 22:09

es steht ja schon !

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Quaeror  03.09.2023, 09:41
@kuestenflueger

Wenn es ein landwirtschaftliches Gebäude ist, kann man es nicht einfach zu whnungen umbauen

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Gerhart  13.10.2023, 16:52
@kuestenflueger

Der FS nimmt diese Konstellation nur an und schon liegt er falsch. Der Flächennutzungsplan verhindert die Errichtung eines Hauses auf einer Landwirtschaftsfläche.

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Ja

Natürlich geht das. Wenn da ein Wohnhaus drauf steht, kann man das auch entsprechend vermieten.

Mieter77744433 
Fragesteller
 02.09.2023, 20:30

vielen Dank für die tollen Infos... ich liebe solche freistehenden Häuser im Gegensatz zu den vollgestopften Häusern in der Stadt ohne Parkplätze, die ich einfach hasse...

es ist also nur das, was es ist: es ist nur ein Namensunterschied, wie man versteht... außer dem Namensunterschied gibt es keine Vorschrift, die das Wohnen oder Vermieten von Häusern auf landwirtschaftlichen Flächen verbietet. richtig?

Ich meine, man kann eine Adresse haben und sie anmelden und die DHL kann einem Briefe bringen und man kann glücklich leben wie in einem Wohngebiet, oder?

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Nein
Solange von außen erkennbar ist, dass der Hauseigentümer die bauliche Anlage noch nutzt, gilt auch der Bestandsschutz. Ist dies nicht mehr der Fall, so besteht die Garantie auch nicht mehr.  Bei einer endgültigen Aufgabe der Nutzung verliert das Gebäude auch seinen Bestandsschutz.

Die Nutzung ist an den landwirtschaftlichen Betrieb gebunden.

Die Baugenehmigung wird hinfällig. Ein Nutzungsänderungsantrag wird abgelehnt.

Prozesse darüber gibt es alle naselang. Geht mal so mal so aus.

Drei Basilikumpflanzen im Vorgarten reicht nicht.

Mieter77744433 
Fragesteller
 02.09.2023, 21:18

Sie sind also davon ausgegangen, dass ich dieses Haus besitze und es seit einiger Zeit nicht mehr genutzt habe, und dass es nun die so genannte angestammte Nutzung verloren hat?

Sie meinen also, ich kann es nicht an andere vermieten, aber solange ich es selbst nutze, kann ich es weiterhin nutzen? Was für ein seltsames Gesetz, wenn ich es richtig verstanden habe... denn wenn ein Land nicht rentabel für die Landwirtschaft genutzt werden kann und der Eigentümer nicht in dem Haus leben will, warum sollte er es nicht an andere vermieten?

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DietmarBakel  02.09.2023, 21:37
@Mieter77744433

Weil der Grund, um überhaupt dort ein Haus hinstellen zu dürfen, entfallen ist. Auf ein genehmigtes Gebäude besteht generell zunächst Bestandsschutz. Dieser kann u.U. entfallen.

Beispielsweise wenn das Gebäude länger leer stand oder aber Umbauten oder Nutzungsänderungen vorgenommen wurden. Gerade Nutzungsänderungen sind für den baurechtlichen Laien oft nur schwer nachvollziehbar. Es kann z.B. ausreichen, wenn eine Wohnung, die einst einem landwirtschaftlichen Betrieb diente, später (ohne die erforderliche Baugenehmigung) zu einer Ferienwohnung umgenutzt wurde. Dann ist der Bestandsschutz automatisch entfallen und das Gebäude nicht (mehr) genehmigt und nach heutigem Recht oft auch nicht mehr genehmigungsfähig. Die Bauaufsichtsbehörde muss dann die Nutzung untersagen und ggf. auch den Abriss des Gebäudes anordnen.

Ich habe die Gesetze nicht gemacht, kann sie aber nachvollziehen.

Wohnbebauung soll im Innenbereich geschehen, nicht im Außenbereich. Das macht mehr Sinn als Zersiedelung und Spekulantentum.

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