Elterngeld mutterschutz?

1 Antwort

Nein, du hast Anspruch auf 12 Monate ElterngeldBasis, egal wie lange der nachgeburtliche Mutterschutz war. In Monaten, in denen Mutterschaftsleistungen bezogen wurden, werden besagte Mutterschaftsleistungen mit dem Elterngeld verrechnet.

Die Anspruchsdauer auf ElterngeldBasis erhöht sich auch nicht bei Mehrlingen; du hast immer maximal 12 Monate Anspruch auf ElterngeldBasis, es sei denn, du wärst alleinerziehend. Dann sind es maximal 14 Monate.