Elertroinstallation - Zähler austauschen?
Hallo,
ich unterstütze eine hiesige Familie mit Umbauten. Diese hat leider nicht so viel Geld um eine Elektrofirma damit zu beauftragen.
Die Avacon hat - entgegen der Absprache - den Wechselstromzähler gegen einen digitalen Wechselstromzähler getauscht. Das ist aus dem Grund relativ bescheiden, da Drehstrom bis zum Zähler liegt und es vorher so abgesprochen war.
Ich bin gelernter Elektroniker f. E. und Gebäudetechnik. Nun frage ich mich, ob ich den Zähler tauschen und die Umbauten dafür vornehmen darf. Als ich noch als Elektriker gearbeitet habe, wäre die Abnahme und das Verplomben gar kein Problem gewesen. Es geht auch nicht darum dort was abzuzwacken, sondern eher um die Verwendung bereits installierter DLHs und Herden auf Drehstrom.
Dann stellen sich mehrer Frage:
Darf Ich überhaupt den Zähler tauschen ? ( Er wäre bis zur Abnahme ohne Plomben. Eigentum der TAB. )
Muss ich wieder einen Digitalen verbauen ? Welchen würdet ihr nehmen ?
Muss weiterhin Zählermiete gezahlt werden ?
Darf der HAK noch mit DIAZEDs bestückt sein ? ( Bestandsschutz ?! )
Wie würdet ihr vorgehen ? ( Nicht technisch gesehen, sondern eher vom Ablauf der Formalitäten her. )
Wäre nett, wenn mir dort jemand helfen könnte.
3 Antworten
Wenn Du Zähler welchseln und verplomben durftest, müsstest Du wissen, das als Verrechnungszähler keine eigenen Zähler genommen werden dürfen. Der Zähler muss vom Versorger gewechselt werden. Außerdem muss der Drehstom auch angemeldet werden, damit überhaupt ein Drehstromzähler gesetzt wird. Die Anlage muss vor der Inbetriebnahme vom eingetragenen abgenommen werden, sonst kommt kein Zähler. DLH usw sind Leistungserhöhung im Bedarf. Das muss ebenfalls allesangemeldet werden, da auch der Hausanschluß dafür ausgelegt sein muss... Solltest Du eig alles wissen, wenn Du gelernter bist und schon mal Plomben setzen durftest..... 😉 Soweit mein "Fachwissen" jedoch aus der Industrie kommend... Zählermiete bleibt auch, da ja der notwendige Zähler vom Versorger gestellt wird...
Ergänzend folgender Hinweis:
Ein Wechselstromzähler kann nicht einfach nach Absprache mal ebenso gegen einen Drehstromzähler getauscht werden, egal ob Drehstromleitungen bis zum Zähler liegen oder nicht. Seit vergangenem Jahr gilt deutschlandweit die „VDE AR 4100“ und damit müssen auch bei finanzschwachen Familien die Zählerplätze dieser Anwendungsregel genügen.
Ein Tip:
Einen vom Netzbetreiber konzessionierten Elektroinstallationsbetrieb zu Rate ziehen!
Zuständigkeiten:
Einrichtung des Meßplatzes:
- verantwortlich organisatorisch: Hauseigentümer
- verantwortlich Umsetzung: Eine beim Netzbetreiber einegetragene Elektroinstallationsfirma
Einbau und Tausch der Messeinrichtung:
Messstellenbetreiber (im Regelfall mit Netzbetreiber identisch)
Günter
Am Zähler hast du als Nicht-EVU absolut garnichts verloren, vollkommen egal was genau du dort vorhast.
Als ich noch als Elektriker gearbeitet habe, wäre die Abnahme und das Verplomben gar kein Problem gewesen.
Ein stinknormaler Elektriker hat beim verplomben der EVU-Teile etwa so viel zu melden wie ein Tischler.
Je nachdem wie gravierend deine Änderungen (=wesentliche Änderungen) sind kann es notwendig sein die gesamte Anlage auf den neusten Stand zu bringen.
Wenn so gravierende Änderungen statt finden, muss die gesamte Verteilung auch aktuellem Stand entsprechen. Allein die Umrüstung von Wechsel- auf Drehstrom rechtfertgt keinen ugs "Bestandsschutz" den es so nicht wörtlich gibt. Es gibt nur keine Pflicht der Anpassung in Betrieb befindlicher Anlagen. Hier wird neu errichtet und geändert. Also auch Zählerschrank nach aktueller Norm... HAK dürfte ggf auch neu kommen wegen Leistungsanpassung... Üblich sind NH... Aufteilung vom TN-C zu TN-S im HAK mit Anbindung des örtlichen Potentialausgleich usw... Verbrenn Dir nicht mit der Gutmütigkeit die Finger, wenn nicht alle Vorschriften bekannt und eingehalten werden. Sonst gibt es doppelte Arbeit, da keine Abnahme erfolgt...