Einspruch erheben gegen mündliche Abiturprüfung?
Liebe Community,
ich hatte heute meine mündliche Abiturprüfung im Fach Geschichte, auf die ich auch recht gut vorbereitet war. Ich bin schulisch engagiert, am Fach Geschichte interessiert sowie eigentlich gut im analysieren von Texten, Sprechen vor Leuten und so weiter...das Ergebnis, das also von allen erwartet wurde, war kein allzu schlechtes (genau wie meine letzte Quartalsnote, ein glattes sehr gut).
Ich ging also in die Prüfung, hatte viele Kenntsnisse zum Text und konnte aus diesem meiner Meinung nach auch einiges rausholen, beantwortete alle Fragen möglichst ausführlich - und erhielt zu meinem Erstaunen ein befriedigend.
Im Gespräch mit dem Lehrer - wenn man dieses so nennen kann, da dieser mir bei jedem meiner Versuche, ihm meine Meinung dazulegen, ins Wort fiel - warf mir dieser vor, die falschen Fakten genannt zu haben. Allerdings handelte es sich um Fakten, die zu Thema und Aufgabenstellung passten und die gestellten Fragen beantworteten. Die Aspekte, die der Lehrer hätte hören wollen, weichen dagegen viel eher von der Thematik ab, wenn man mich fragt - so bestätigten mir auch Mitschüler, Verwandte etc.
Ich bin daher der Meinung, dass die Bewertung meines Lehrers eher subjektiv war und er auf meine ebenfalls korrekten und thematisch passenden Ergebnisse hätte eingehen sollen. Auch sein Verhalten im heutigen Gespräch - auch wenn man ihn sonst als netten, höflichen und vor allem in der Notengebung sehr großzügigen Menschen kennt - empfand ich als sehr unhöflich.
Nun also meine Frage: gibt es eine Möglichkeit, gegen dieses Ergebnis Widerspruch einzulegen ? Ich wäre durchaus auch bereit, die Prüfung zu wiederholen, weniger bin ich es aber dazu, mich mit einem solchen - meiner Meinung nach nicht gerechtfertigten - Ergebnis zufrieden zu geben.
Vielen Dank im vorraus und Gruß
Ronja
5 Antworten
Du kannst Widerspruch einlegen, da es sich bei der Abiturprüfung um einen Verwaltungsakt handelt. Zeit hast Du dafür entweder 30 Tage, wenn die Mitteilung über die Note (i.d.R. das Abiturzeugnis) eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält (in einigen Bundesländern ist die für Zeugnisse mittlerweile vorgeschrieben), andernfalls hast Du ein Jahr lang Zeit um die ganze Abiturprüfung oder nur die mündliche Teilprüfung anzufechten. Du solltest in diesem Fall einen Anwalt für Prüfungsrecht kontaktieren, der wird dir auch sagen können, welche Erfolgsaussichten bestehen. Widerspruchsbehörde ist, soviel ich weiß, nicht die Schule, sondern das zuständige Schulamt. Du kannst vorher versuchen Akteneinsicht zu bekommen, da kannst Du bei der Schulleitung nachfragen. Es könnte aber sein, dass die sich querstellen, dann müsste Dein Anwalt beim Schulamt Einsicht in die Prüfungsakten beantragen. Außerdem solltest Du dringend mit den anderen Prüfenden sprechen und um eine Einschätzung bitten. Prüfungsanfechtungen sind relativ langwierig und wenn es wirklich zum Verwaltungsprozess kommt, kann das ganze locker über ein Jahr dauern und einen Haufen Geld kosten. Du solltest Dir überlegen, ob es das Wert ist, möchtest Du ein Fach studieren, dass zulassungsbeschränkt ist? Du musst Dir also klar darüber werden, in wie fern die in Deinen Augen ungerechte Bewertung Deiner Prüfungsleistung Deine Zukunft beeinträchtigt, bevor Du eine Entscheidung triffst. Wenn es hier nur um Dein Ego geht und Du trotzdem den Weg gehen kannst, den Du gehen wolltest, dann schlucks runter und denk Dir Deinen Teil. Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
und er auf meine ebenfalls korrekten und thematisch passenden Ergebnisse hätte eingehen sollen.
Hier verstehst du wohl generell etwas falsch. In der Prüfung gibt es Dinge, die die Lehrer von DIR hören wollen, insofern geben SIE den Weg der Prüfung vor. Das, was du erzählt hast, mag faktisch richtig sein, aber wenn es nichts oder nur bedingt mit der Fragestellung zu tun hatte, hilft das nunmal nicht weiter.
Möglicherweise hat der Lehrer die Fragen mißverständlich gestellt. Auch sowas kann vorkommen. Wenn es eklatant ist, wäre es sinnvoll, sich außer mit dem Prüfer auch mit dem Zweitprüfer und dem Beisitzer gemeinsam zu unterhalten.
Letztlich liegt man mit seinen Lehrern und Dozenten aber nicht immer auf einer Wellenlänge, und gerade in Streßsituationen wir Prüfungen kommt es schnell zu Mißverständnissen. Seltsame Erfahrungen in mündlichen Prüfungen hat wohl jeder schon gemacht.
Kurz und knapp: Suche das Gespräch mit den Anwesenden in der Prüfung.
Wie ich sehe wurde meine erste Antwort gelöscht. So gehst du also mit Kritik und der Meinung anderer um.
Na dann liegt ja alles auf der Hand!
Es ist vermutlich tatsächlich so wie ich zuvor sagte! Du lässt dich von deinen vorhandenen Kenntnissen dermaßen beeindrucken, dass du deine Grenzen vergisst und unbewusst Fehler machst! Darüberhinaus kannst du natürlich in keinster Form mit Kritik (in dem Fall die des Lehrers/Prüfers) umgehen.
Na dann mal viel Spass beim "Einspruch erheben"!
Überflüssig? Provokant? Kind wach auf! Du lebst in einer Traumwelt! Komm besser ganz schnell runter auf den Boden der Tatsachen und sieh ein, dass auch du Schwächen hast. Deine Überheblichkeit behindert dich!
Du denkst also ich schreibe all das hier nur um eine Laune abzulassen? Ein schwacheres Argument ist dir wohl nicht eingefallen oder?
Wie erklärst du denn dann deine Gesamtsituation? Deine Frage hier bezieht sich doch auf deine Laune welche du hier bloss abtreten willst!
Du bist wirklich speziell^^ Ich wette die Herrschaften im Prüfungsausschuss haben wegen dir am Boden gelegen vor lachen xD
Ich denke, das da wird dir weiterhelfen:
http://www.abi-nachholen.de/abitur-pruefung-anfechten.html
Hat dich ein Lehrer allein geprüft? Normalerweise sitzen da doch 3 Leute, die dich bewerten und sich - jeder gleichberechtigt - auf eine Note einigen.
Damit hätten dich entweder alle drei in die Pfanne hauen wollen oder deine Leistung war wirklich nicht perfekt. Eine 3 ist jedoch keine "schlechte" Note.
Da du sagst, dein Lehrer sei in der Notengebung großzügig - vielleicht ist das der springende Punkt. Im Abitur darf er nicht lasch bewerten, da gibt es strenge Vorschriften.
Mündliche Prüfungen unterscheiden sich auch stark von schriftlichen.
Vielen Dank ! Und was die Leistung angeht - dass ich die oben genannten Leistungen bringen kann, ist nicht meine Meinung, sondern die, die ich seit Jahren von allen Lehrern, auch dem Geschichtslehrer, höre. Ich habe jetzt schon einigen Leuten die Inhalte des Textes und meine Gründe, ihn anders zu behandeln als mein Lehrer, genannt und mehr als einmal gehört, meine Argumente seien recht plausibel. Ich bin also nicht der Meinung, meine Lösung müsse unbedingt perfekt sein, aber da sie einigen Leuten plauibel erscheint, will ich zumindest die Chance haben, sie meinem Lehrer noch einmal erläutern zu können.
Was sagt der Zweitprüfer?
und vor allem in der Notengebung sehr großzügigen Menschen kennt
Vielleicht hat er in dieser Prüfung dann einfach "normal" benotet?
Das "großzügig" bezog sich eher auf schwächere oder einfach faule, sich nicht beteiligende Schüler, die pauschal ein befriedigend hatten. Für eine bessere Note jedoch mussten schon Leistungen erbracht werden...
Dazu kann ich nur Folgendes sagen: ICH habe deine Antwort jedenfalls nicht gelöscht und bin folglich nicht die einzige, die auf derartig unreife und überflüssige Provokationen verzichten kann. Wenn du irgendwelche Launen ablassen musst, dann tue das bitte zukünftig woanders.