Jesus ist der Name des "Menschen", Christus ist ein Ehrentitel (von gr. christòs, "der Gesalbte", gleichbedeutend mit dem hebr. "Messias"). Mit beidem ist der gleiche gemeint, wobei die Bezeichnung mit "Christus" die göttliche Natur in den Vordergrund stellt, die neben der menschlichen Natur besteht.

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Anfangs wurde in der Schreibung nicht zwischen dem Vokal "u" und dem Konsonanten "v" unterschieden. Die lautliche Realisierung des Geschriebenen war dann abhängig vom Kontext. Vergleichbar ist das ungefähr mit dem "Y" das heute, abhängig vom Kontext, als Vokal Konsonant ausgesprochen wird.

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Was meinst Du mit hypothetischen Zusagen? Die Bedingungen sind bei allen großen Förderwerken relativ gleich. Die finanzielle Förderung besteht aus den individuellen BAföG-Anspruch plus 300€ Studienbegleitkostenpauschale pro Monat. Die Förderungsdauer richtet sich grundsätzlich nach der Regelstudienzeit, wobei man, nach meiner Erfahrung bei der FES, durchaus mit den Sachbearbeitern reden kann. Die ideelle Förderung unterscheidet sich logischerweise bei den drei von Dir genannten Förderwerken: Die KAS wird hier einen politischen Schwerpunkt haben, während es beim Cusanuswerk durchaus Seminare zu religiösen Themen geben wird.

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Meistens sind das studentische/ wissenschaftliche Hilfskräfte, die am jeweiligen Institut bzw. direkt am Lehrstuhl angestellt sind. Ggf. gehören noch andere Tätigkeiten zum Job: Recherchen, Korrekturen, Botendienste etc. Das Gehalt bewegt sich, je nach Bundesland/ Hochschule und bereits erworbenem Abschluss im Bereich zwischen 8,50 und 15€ pro Stunde.

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Warum lässt Du Dich nicht direkt in die Q1 versetzen? So wiederholst Du die E-Phase freiwillig, obwohl Du ja versetzt worden wärst. Wenn jetzt in der Q-Phase irgendetwas schiefgeht, darfst Du nicht mehr wiederholen.

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Kommt drauf an, welche Art von Lehrenden Du meinst: Professoren und Wissenschaftliche Mitarbeiter betreiben Forschung. Die Lehrverpflichtung ist bei diesen Gruppen nur ein Teil des Aufgabenbereiches. Manche Lehrende, Lehrbeauftragte und nicht angestellte Privatdozenten bieten auf Honorarbasis Kurse an (wobei die Mehrheit der Privatdozenten kein Honorar bezieht und reine Titellehre betreibt), die machen das dann häufig nebenberuflich und arbeiten hauptberuflich in einem anderen als dem universitären Bereich.

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Bei Deiner Schule, im Bürgeramt, beim Notar, beim Ortsgericht (gibt's nur in Hessen), teilweise auch bei Pfarrämtern, das wird aber nicht in allen Bundesländern anerkannt.

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Du musst Dir wohl irgendwie ein Attest organisieren... Aber eigentlich kann Dir die unentschuldigte Fehlstunde ja auch egal sein, das Zeugnis is ja eh schon geschrieben...

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Laut Deutschem Qualifikationsrahmen sind Abitur und mindestens dreijährige, duale Berufsausbildung gleichwertig (Niveau 4). Ob die Berufsfeuerwehr das allerdings genauso sieht, musst Du da direkt erfragen.

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Hast Du Dir mal überlegt, dass es ggf. Bewerber gab, die einfach besser qualifiziert sind als Du, die mehr Erfahrung haben oder sonstwie besser auf die Stelle passen? Hast Du Dir mal überlegt, dass die Entscheidung nicht dezidiert gegen Dich, sondern einfach nur für einen anderen gefallen ist? Da anrufen und die Personaler ankacken ist garantiert keine gute Idee, Du weißt nie, wa die für Kontakte haben und ob Du denen ggf. nochmal über den Weg läufst.

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Prinzipiell haben die recht, Du darfst keinen Studiengang mehr belegen, in dem Inhalte der endgültig nicht bestandenen Prüfung verlangt werden. Das kann sich zwar von Uni zu Uni unterscheiden, möglich ist eine solche Regelung aber trotzdem.

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Früher war das bei den Katholiken wirklich so, seit den 2. Vaticanum hat sich da aber etwas geändert. So dient Sex in der katholischen Sexualethik nicht mehr nur ausschließlich der Fortpflanzung, sondern ist auch Ausdruck der gegenseitigen Hingabe von Ehefrau und Ehemann.

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Das hängt vom Bundesland ab, regelmäßig sind es zwei, wobei maximal ein Hauptfach defizitär sein darf. Alle müssen ausgeglichen werden.

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Mal abgesehen davon, dass Du ein fragwürdiges Frauenbild hast, wäre das einfach unpassend. Die Frau ist Deine Lehrerin und kein Mädel!

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Das hängt vom Bundesland ab, aber 0 P. in der Abiprüfung ist eigentlich nicht auszugleichen. Ich kann mir aber beim besten Willen nicht  vorstellen, dass ihr deswegen nicht Eure Lehrer fragen dürft. Genau das würde ich Dir raten.

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Theoretisch geht das, ob das ganze aber auch praktisch umsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt: Häufig werden die Veranstaltungen so angeboten, dass man das Studium in Regelstudienzeit abschließen könnte, möchte man Veranstaltungen vorziehen, kann es passieren, dass die zeitgleich zu anderen stattfinden. Es kann auch zu Terminüberschneidungen bei Prüfungen kommen... Warum willst Du eigentlich so schnell fertig werden?

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