Eine Ausbildung als Rettungssanitäter mit 15/16?

6 Antworten

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Jegliche Tätigkeit im Rettungsdienst ist erst mit der Volljährigkeit möglich.

Der simpelste Grund ist der Führerschein: jede Tätigkeit im Rettungsdienst beinhaltet das fahren eines Einsatzfahrzeuges, was eigentlich offensichtlich ist.

Dazu kommt:

das Jugendschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Infektionsschutzgesetz stehen der Verwendung minderjähriger im Rettungsdienst entgegen. Zudem unterliegst du mit 15 noch der Schulpflicht und der Aufsichtspflicht eines Erziehungsberechtigten.

Die theoretische Ausbildung des RS kannst du mit 17 Jahren beginnen, für die beiden Praktika und die Abschlussprüfung musst du aber volljährig sein und zudem für eine Tätigkeit im Rettungsdienst über den Führerschein mindestens der Kl.B verfügen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hey Isabell,

leider muss für die Ausbildung zum RS die Volljährigkeit erreicht sein. Dies liegt unter anderem daran, dass du als RS auch als Transportführer auf dem KTW eingesetzt wirst und hierfür natürlich auch noch einen B-Führerschein benötigst, für welchen ebenso eine Volljährigkeit besteh muss (oder mit C1-Führerschein als Fahrzeugführer auf dem RTW). Andersherum kannst du mit Mitte 16 mit etwas Glück die Ausbildung zur Notfallsanitäterin beginnen, vorausgesetzt der Arbeitgeber bietet dies an.
ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung zum Notfallsanitäter

Kannst loslegen, hab ich mal fix gegoogelt für dich, bitte sehr, kein Mindestalter beim Roten Kreuz. 😌

https://www.drk-rettungsschule-sh.de/rettungssanitaeterin/rettungssanitaeterin/ausbildung-zumzur-rettungssanitaeterin.html#:~:text=Hinweis%3A%20Es%20besteht%20kein%20Mindestalter%20f%C3%BCr%20die%20Ausbildung.

Die Ausbildung kostet 2000 Euro.

herzilein35  29.06.2023, 15:38

Dann lese mal weiter deinen Link und da steht sehr wohl das die Allermeisten Volljährigkeit erwarten. Ein Kind bzw Jugendlicher kann kein Rettungswagen fahren. Hier geht es auch ums Jugendarbeitsschutzgesetz.

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SweetKitty36849  29.06.2023, 15:49
@herzilein35

Das steht da überhaupt nicht! Da steht, dass in einigen Fällen volljährige Praktikanten erwünscht sind.

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iwaniwanowitsch  29.06.2023, 16:20

Totaler Blödsinn, jegliche Tätigkeit im Rettungsdienst ist erst mit der Volljährigkeit möglich. Der einfachste und einleuchtenste Grund ist der Führerschein.

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iwaniwanowitsch  29.06.2023, 17:17
@SweetKitty36849
Ähm... Sieht das rote Kreuz anders.

Was das DRK sieht oder nicht, interessiert niemanden. Irgendein beliebiger DRK Verband ist nicht der Gesetzgeber. Die können viel schreiben, wenn der Tag lang ist.

Willst du jetzt sagen, der Link ist fake oder was willst du von mir?

Ich werfe dir vor, dass du ohne irgendwelches Wissen vom Rettungsdienst hier antwortest.

Hinweis: Es besteht kein Mindestalter für die Ausbildung. . Für eine spätere berufliche Tätigkeit als Rettungssanitäter*in ist in der Regel ein Führerschein erforderlich.

Heißt trotzdem nicht, dass Minderjährige die Ausbildung absolvieren können. Die Gesetzgebung steht dem einfach vollständig entgegen. Dort steht sogar expliziet:

Allerdings verlangen einige Praktikumsstellen aus Günden des Jugendarbeitsschutzes die Volljährigkeit von Praktikanten.

Diese Praktikumsstellen wären da:

-Krankenhaus, dass sich an das Infektionsschutzgesetz zu halten hat (was eine infektionsgefährdende Tätigkeit von Minderjährigen verbietet) und die

-Rettungswache, die sich an das o.g. IfSchG und zudem das Jugendarbeitsschutzgesetz (zwingend erforderlicher pünktlicher Dienstschluss für Minderjährige und regelmäßige Pause, beides nicht garantiertbar im Rettungsdienst) sowie das Jugendschutzgesetz (kein Zutritt zu bestimmten Etablissements für Minderjährige) zu halten hat.

Und eine Tätigkeit im Rettungsdienst ist ohne Führerschein nicht möglich, ich dachte, das wäre logisch. Ohne Auto fahren zu dürfen, kann man keinerlei rettungsdienstlicher Tätigkeit nachgehen...

Zudem widerlegen drei Experten deine Antwort.

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SweetKitty36849  29.06.2023, 17:26
@iwaniwanowitsch

Ähm.... Ist mir zu lang dein Kommi, sorry! 😁

Ich habe den Link einer Schule in Schleswig-Holstein eingestellt, welche Minderjährige zu Rettungssanitätern ausbildet.

Bitte sehr, gern geschehen! 🤗

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iwaniwanowitsch  29.06.2023, 17:54
@SweetKitty36849
Ähm.... Ist mir zu lang dein Kommi, sorry! 😁

was von ungeheurer Reife und Kompetenz zeugt. Gratulation.

Ich habe den Link einer Schule in Schleswig-Holstein eingestellt, welche Minderjährige zu Rettungssanitätern ausbildet.
Bitte sehr, gern geschehen! 🤗

Du hast zudem bewiesen, dass du am "Gute-Frage-Syndrom" erkrankt bist:
Antworten, ohne dass man Ahnung hat.

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SweetKitty36849  29.06.2023, 18:14
@iwaniwanowitsch

Das hältst du aus, da bin ich zuversichtlich! 😂

Aber ohne Scheiß mal - ich muss davon überhaupt keine Ahnung haben, um dem Mädchen zu sagen: Hier bitte, in dieser Schule kannst du deine Ausbildung vor deinem 18. Geburtstag beginnen!

Da kannst du dich von mir aus in der Mitte durchreißen wie Rumpelstilzchen! 🤷‍♀️

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Nein, das ist gesetzlich ausgeschlossen. Eine Tätigkeit im Rettungsdienst, egal ob als Auszubildender oder als fertige Kraft, ist nicht mit den geltenden Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu vereinbaren. Desweiteren kommen weitere einschlägige Gesetze wie unter anderem das Infektionsschutzgesetz (IfSG) hinzu, da man es im Rettungsdienst häufiger auch mit Patientinnen und Patienten zu tun hat, welche an einer infektiösen, also an einer ansteckenden Erkrankung leiden. Alles in Allem, muss man deshalb für eine Tätigkeit im Rettungsdienst volljährig sein.

Der Rettungssanitäter, stellt in Deutschland zudem keine anerkannte Berufsausbildung dar sondern ist eine Qualifikation, die zur Übernahme von bestimmten Aufgaben innerhalb des Rettungsdienstes berechtigt. Die Qualifikation, wird zumeist als Selbstzahler erworben. Da es sich nicht um eine anerkannte Berufsausbildung handelt, bekommt man währenddessen keine Ausbildungsvergütung sondern man muss im Gegenteil sogar für die erforderlichen Lehrgänge an der Rettungsdienstschule bezahlen. Insgesamt, hat die Qualifikation zum Rettungssanitäter einen Mindestumfang von 520 Stunden, kann in Vollzeitform absolviert also bereits in circa dreieinhalb Monaten erworben werden. Danach, ist ein 16 jähriger u.a. mangels (entsprechender) Fahrerlaubnis nicht einsetzbar, selbst wenn es in diesem Alter bereits möglich wäre, die Qualifikation zu erlangen. Die richtige Berufsausbildung im Rettungsdienst, ist seit dem 01.01.2014 der Notfallsanitäter mit einer dreijährigen Berufsausbildung und abschließender staatlicher Prüfung nach dem Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und nach der aufgrund des NotSanG erlassenen "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter" (NotSanAPrV). Nichts desto trotz, stellt die Qualifikation als Rettungssanitäter zumeist den beruflichen Einstieg in den Rettungsdienst dar.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
MedicPhilly  29.06.2023, 16:02

Naja, der NotSan kann aber auch häufig mit Mitte 16 angefangen werden, der RS allerdings - da hast du Recht- muss eine Volljährigkeit bestehen.

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Rollerfreake  29.06.2023, 17:43
@MedicPhilly

Ja, das ist ein ewiges "Streitthema". Das NotSanG enthält zwar ganz bewusst kein Mindestalter mehr, im Gegensatz zum vorherigen, früheren RettAssG, jedoch gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der anderen Gesetze natürlich trotzdem auch für Auszubildende zum Notfallsanitäter. Es gibt zwar Rettungsdienste, welche ab dem 16. Lebensjahr Auszubildende Notfallsanitäter aufnehmen, jedoch ist das quasi eine juristische Grauzone. Mfg

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MedicPhilly  29.06.2023, 18:05
@Rollerfreake

Also ich finde es auch komisch, is aber ne Einzelfallentscheidung. Stimmt auf jeden Fall, es ist eine Grauzone. In meiner Klasse ist vor ein paar Wochen der jüngste 18 geworden; ihm traue ich das aber auch zu. Anderen in dem Elter eher weniger…. LG

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Für die Ausbildung muss man 18 sein. Das hat 3 wesentliche Gründe:

  1. Hat man als Sanitäter die Verantwortung für andere Menschen. Und zwar nicht nur ein bisschen, sondern wirklich die Verantwortung für das Leben des anderen. Das ist nicht ohne. Diese Verantwortung darf man auf keinen Fall jemandem unter 18 anvertrauen.
  2. Sind als Rettungssanitäter Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden am Tag keine Seltenheit, ebenso Nachdienste. Das geht mit dem Jugendschutzgesetz nicht.
  3. In der Regel ist ein Einstellungskriterium zumindest einen Autoführerschein. Das geht nun einmal auch erst mit 18.

Dazu kommen noch diverse zusätzliche Regelungen und Gesetze, die es unmöglich machen, jedoch nicht der Hauptgrund sind.

In Ausnahmefällen darf man die Ausbildung mit 17 beginnen.