Hey,

Ich persönlich finde es ein sehr gutes Schmeta. Du kannst mit diesem „allrounder“ eigentlich alle notwendigen Information und Vitalparameter der Patienten erfassen, ohne dass dir etwas durch die Lappen geht.

LG

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Hey,, eine Verkürzung der Ausbildung ist mittlerweile möglich. Dies gilt aber nach meinem Stand der Dinge nur für Azubis, die vorher eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger beziehungsweise Pflegefachmann abgeschlossen haben. Hier kann eine Verkürzung von 6 Monaten auf die Ausbildungsnotfallsanitäter angerechnet werden. Eine Verkürzung der Ausbildung mit einer abgeschlossenen Qualifikation zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter, wird auf die Ausbildung zur Notfallsanitäter nicht angerechnet. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

LG.

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Hey, du musst dich über das Luftfahrtsbundesamt online anmelden un dort deine Versicherungsdaten und deinen Führerschein hinterlegen. Du erhälst dann eine e-ID, welche dann auf der Drohne angebracht werden muss. Hierzu kannst du entsprechend eine Drohnenplakette, welche die entsprechenden Anforderungen erfüllt, z.B. bei Dohnen.de kaufen. Die Drohne selbst darfst nur du mit Führerschein fliegen, sollte diese schwerer als 249g sein. Andernfalls brauch jeder weitere Pilot ebenfalls den Führerschein (A1/A3 oder höher)

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Hey, ich bin mir zwar nicht ganz sicher, was du mit Bereitschaftsdienst meinst, ich versuche dennoch die Frage zu beantworten. Generell bekommst du immer im Rettungsdienst deine Einsatzkleidung bzw. PSA gestellt, sei es im Ehrenamt oder im Hauptamt.

Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten.

LG

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Hey, es gibt die nach Rücksprache mit deiner Schulleitung die Möglichkeit, wenn du die geforderten KH-Stunden, RTW-Stunden und Schulstunden gesammelt hast, privat deinen RS zu machen. Die Äquivalenzprüfung ist für alle Azubis im 2. Lehrjahr im 5. Schulblock verpflichtend, unabhängig ob vorher RS oder nicht. Der RS wird hier nur im eigenen Unternehmen „anerkannt“. Solltest du wo anders nebenher fahren wollen, so ist das nur mit der Äquivalenzbescheinigung nicht möglich. Mittlerweile werden vom Regierungspräsidium die geforderten 175 Einsätze, von welchen 50 Einsätze auf dem Notarzt Einsatzfahrzeug sind als Voraussetzung für den Erhalt der Äquivalenzbescheinigung notwendig.

ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen. LG.

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Hey, letzten Endes entscheidet dies der Betriebsarzt, ob du aus seiner Sicht „diensttauglich“ bist. Sollten für dich keinerlei Einschränkungen im Einsatz bestehen (sprich z.B. Asthma medikamentös gut therapierbar) etc. sollte dies kein Problem sein. Generell muss aber gewährleistet werden, dass du jederzeit im Einsatz fit bist und nicht selber zum Patient wirst.

LG

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Hey, dies kommt immer stark darauf an, was genau Übergewicht bedeutet. Generell muss vor der Ausbildung ein ärztliches Gutachten vorliegen, dass deine körperliche als auch psychische Gesundheit attestiert. Hier kann es natürlich sein, dass der Arzt dir nicht das okay gibt, weil ein zu starkes Übergewicht besteht. Ich habe dies allerdings bisher noch nicht erlebt. Für die Ausbildung zum Rettungssanitäter gelten allerdings noch mal andere Voraussetzungen wie für die Berufsausbildung zum Notfallsanitäter. Am besten fragst du hier deinen behandelnden Arzt nach, ob eine Problematik für dich mit Übergewicht bestehen würde. Ich hoffe ich kann dir ein wenig weiterhelfen. LG

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Hey, bezüglich des Sanitätsdienstes kann ich dir weiterhelfen. Du kannst mit 15 Jahren bereits in das Jugendrotkreuz oder andere Jugendgruppen eintreten. Ab 16 Jahren darfst du in einer Bereitschaft eintreten. Die große unterschied ist hier, dass die Bereitschaften Sanitätsdienst liche Absicherungen bei größeren Festivals oder Fußball spielen machen. Mit 18 Jahren darfst du dann auch in einer SEG aktiv an Einsätzen teilnehmen. Hierzu zählen zum Beispiel Brände, Massenunfall von Verletzten etc.

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

LG.

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Hey, der RS ist eine medizinische Qualifikation im Rettungsdienst mit ca. 3-4 Monaten Ausbildungsdauer. Diese erstreckt sich über 520h an Theorie, 160h Praxis auf einer Rettungswache sowie 80h in einer Klinik. Diese Ausbildung setzt allerdings eine Volljährigkeit voraus, sprich für dich erst in 4 Jahren relevant. Generell sind religiöse Ausrichtungen im Rettungsdienst nicht relevant, normalerweise sind diese auch nicht Teil deiner Bewerbung bzw. des Bewerbungsgespräches. Für die Ausbildung zur RS brauchst du schulisch gesehen mindestens einen Hauptschulabschluss haben. Ein gutes Verständnis für Biologie etc. sollte natürlich vorhanden sein. Ich kann allerdings nicht sagen, ob ein Kopftuch im Rettungsdienst ein Problem ist, oder nicht. Ich muss zugeben dass ich tatsächlich noch nie eine Muslima mit Kopftuch gesehen habe, dies bedeutet aber nicht, dass dies ein Ausschlusskriterium ist.

Ich hoffe ich konnte die ein wenig weiterhelfen.

LG

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Hey, dies ist normalerweise ab dem ersten Lehrjahr möglich. Während deines ersten Rettungswagen Blockes bist du hauptsächlich auf dem KTW eingesetzt. Ab dem zweiten Block geht es dann direkt auf den Rettungswagen. Bis zum zweiten Jahr wirst du da als dritter eingesetzt. Je nach Arbeitgeber bist du vermehrt in dem ersten Lehrjahr in der Klinik oder eben auf dem Rettungswagen. Ich war in meinem ersten Lehrjahr hauptsächlich im Klinikum, damit die Klinikblöcke schnellstmöglich abgearbeitet werden können. Ich hoffe ich kann dir ein wenig weiterhelfen.

LG.

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Hey, in Deutschland laufen die 112 sowohl für die Feuerwehr als auch für den Rettungsdienst. In den meisten Fällen gibt es in den Landkreisen sogenannte integrierte Leitstellen, in welchen sowohl Feuerwehrdisponenten als auch Rettungsdienstdisponenten sitzen. Nach dem Eingang deines Notrufes wird nach einem bestimmten Abfrageschemata dir Fragen gestellt. So wird herausgefunden, was passiert ist und welche Hilfe du brauchst. Im Falle des Rettungsdienstes wird so entschieden, ob ein Krankenwagen ausreicht oder sogar ein Rettungswagen mit oder ohne einem Notarzteinsatzfahrzeug zu dir geschickt werden muss, je nach dem welches Meldebild sich darstellt.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

LG.

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Hey, ja, wir arbeiten in Schichten während der Ausbildung. Die Schichtzeiten sind allerdings von Arbeitgeber zu Arbeitgeber sehr unterschiedlich. Diese reichen von 8-Stunden-Schichten zu 24-Stunden-Schichten. Die Zeit in der Schule und in der Klinik sind fast immer 8-Stunden-Schichten.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

LG

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Hey, beides ist nicht sehr rückenfreundlich xD. Für den Notarzt benötigst du allerdings ca. 11 Jahre Studium und Weiterbildung, für den Rettungsdienst ist zwischen 4 Wochen und 3 Jahren alles an Qualifikation und Ausbildung mit dabei.
Bei Fragen gerne schreiben.
LG

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Hey, wie SaniOnTheRoad bereits geschrieben hat, wird in den meisten Bundesländern der NotSan erwartet bzw. vorausgesetzt. Aber auch hier muss in den meisten Fällen bereits eine mehrjährige Berufserfahrung vorhanden sein sowie der Wohnsitz im Landkreis wo man als OrgL eingesetzt werden möchte. Generell gibt es aber immer die Möglichkeit, den OrgL als RS privat zu machen. Man kann dann zwar nicht eingesetzt werden, hat aber bspw. im Ehrenamt eine entsprechende Funktion oder kann auch manch NotSan bei einem MANV (falls ersteintreffendes Mittel) assistieren.
LG

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also dir reine rettungsdienstliche Besatzung ist meist ein HEMS-TC sowie ein Notarzt. Bei machen Hubschraubern muss aufgrund der Windenfähigkeit ein Winden-Operator mitfliegen.

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Hey, auf die Intensivstation kommen meist Patienten, die eine intensive Überwachung der Vitalparameter sowie einer intensiven Versorgung benötigen. Hierzu zählen intubierte Patienten, massiv erkrankte Patienten wie z.B. Patienten die in einem Verkehrsunfall verwickelt waren etc. Diese können auf einer Normalstation nicht adäquat versorgt werden.

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Hey, generell kannst du als SanH als Praktikant auf dem KTW oder sogar auf dem RTW mitfahren. Selber fahren vom KTW ist natürlich nicht möglich, da du hierfür zum einen den Rettungshelfer und zum anderen natürlich einen Führerschein der Führerscheinklasse B benötigst. Die Mindestqualifikation für den Fahrzeugführer des KTW, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die meisten Bundesländer verlangen hierbei mindestens allerdings einen Rettungshelfer, manche bezeichnen dies in ihrem Rettungsdienstgesetz als eine „geeignete Person“, was nicht näher definiert ist. Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
LG

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