Eigene Tante heiraten?

5 Antworten

Hallo axiyah00,

lassen wir für den Moment mal alle gesellschaftlichen Paradigmen bei Seite. Dann wäre doch denkbar, dass sich zwischen einem Jungen und seiner Tante wie auch zwischen einem Jungen und seiner Mutter eine Partnerschaft bilden kann. Das gilt auch für alle anderen beteiligten geschlechtlichen Identifikationen.

Ich kenne jetzt kein Verbot - und der berühmte § 173 StGB (D) bezieht sich nur auf Sexualität unter sehr nahen Verwandten (und ist aus ethischer Sicht eher fraglich, nach meiner Rechtsauffassung wäre da kein Unrecht darstellbar).

Im BGB (D) könnte es Einschränkungen gegenüber eine Eheschließung geben - doch benötigt eine Partnerschaft nicht notwendigerweise eine Ehe. Partnerschaft würde bedeuten, dass Menschen miteinander sein und leben wollen.

Jetzt schauen wir noch auf die Liebe, die wir ja oft exklusiv mit einer Partnerschaft verbinden. Wir dürfen die Liebe aus universaler Sicht betrachten. Da stellt sie sich dar, dass sie Menschen einfach eint. Gleichermaßen geht von der Liebe immer etwas aus, etwas darf die Liebe auch erreichen.

Hier in dem Falle haben wir die Einheit zwischen dem Jungen und der Tante - oder auch dem oder einem Jungen mit der Mutter - wie nahe diese Einheit sich auch immer ausdrücken mag - ob sie die Menschen in ein gemeinsames Sein und Leben führen mag oder wie in einer sehr guten Freundschaft sein lässt.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – langjährige Lebenserfahrung und persönliche Anschauung
allexm78  26.09.2021, 12:26

Der berühmte Paragraph 173 bezieht sich nicht nur auf Sexualität, sondern nur auf: Geschlechtsverkehr. Jegliche, andere sexuelle Praktiken, sehe ich darin nicht abgedeckt. Wie Oral oder Analverkehr. Oder homosexueller Verkehr zwischen Mutter/ Tochter oder Vater/ Sohn. Diesbezüglich, würde ich den 173er Paragraph doch noch mal überarbeitet.

Zwecks Heirat, sehe ich auch kein Verbot, derzeit.

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EarthCitizen20  26.09.2021, 12:33
@allexm78

Eine Partnerschaft wird da auch nicht verboten - und der Paragraph erstreckt sich auch nicht über eine weitläufigere Vewandschaft.

Zumal ist bei diesem Paragraphen ein Unrecht zweifelhaft. Gegenüber einem Unrecht gibt es andere Paragraphen.

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allexm78  26.09.2021, 13:08
@EarthCitizen20

Ich schrieb auch nicht dass der 173er Paragraph eine verwandtschaftliche Heirat zulässt oder nicht.

173 regelt einzig die Inzest-Thematik, wenn auch nicht Konsequent genug.

Explizit verboten ist nur der GV zwischen Eltern und den leiblichen Kindern.

Alle anderen sexuelken Handlungen zwischen Eltern und Kindern, wird dann durch andere Gesetze geregelt. Wie der Missbrauch Schutzbefohlener, oder wie das genau heisst...

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da hast du recht: man darf in deutschland seine tante heiraten.

ob das wie die mutter heiraten wäre, das kann so sein. aber auch nicht.

wenn die mutter und die tante eineiige zwillinge wären, dann wäre es von der genetik her das gleiche. würde man nachkommen zeugen, dann wäre das in bezug auf die gene, die die kinder hätten, als würde man sie mit der mutter zeugen.

wären sie keine eineiigen zwillinge, dann würden sich ihre gene unterscheiden, auch wenn sie einen teil gleicher gene hätten.

wenn die tante ihren neffen aufgezogen hätte anstelle der mutter, dann dürften die beiden in deutschland auch heiraten - in dem fall fände ich es dann aber eeeecht seltsam, weil ich gehöre zu den leuten, die in erwachsenen immer das kind, das sie mal waren, zum teil sehen. bei so storys wie der von woody allen und der ehe mit seiner adoptivtochter frage ich mich immer, wie es sein kann, dass fürsorge für ein kind, das erwachsen wird/ist, in sexuelle anziehung umschlagen kann. ob da irgendwann ein licht ausgeht und ein anderes an.

Rechtlich legal:

Vermählungen sind lediglich verboten zwischen:

  1. Blutsverwandten in gerader Linie (Urgroßeltern, Großeltern, Eltern, Du, deine Kinder)
  2. Geschwistern egal ob voll- oder halbblut (deine Schwester, dein Bruder)

Heiraten zwischen Seitenlinien, Neffe-Tante, Onkel-Nichte, Cousin-Cousine sind legal

Coffeman444  16.08.2021, 00:24

Hierzu näher das Ehegesetz (Österreich):

B. Eheverbote § 6 Verwandtschaft

Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Blutsverwandten gerader Linie und zwischen voll- oder halbbürtigen Geschwistern, gleichgültig ob die Blutsverwandtschaft auf ehelicher oder unehelicher Geburt beruht.

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axiyah00 
Fragesteller
 16.08.2021, 00:26

Ja aber ist das dann nicht so als würde man seine Mutter heiraten? Von den Genen her

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Coffeman444  16.08.2021, 00:30
@axiyah00

Genetisch sind deine Mutter und deine Tante zwei verschiedene Genpools. Rein theoretisch könnten die Teile A deiner Oma an deine Mutter und deine Tante und dich weitergegeben worden sein, womit du zu einem gewissen Teil deiner Tante genetisch nahe stehst, aber das risiko ist geringer als wenn es die direkte Blutlinie wäre.

Nichtsdestotrotz: Du stehst deiner Tante so oder so genetisch nahe, also würde ich die Pfoten davon lassen.. hier geht es aber um eine Rechtsfrage & da ist das legal. Selbst wenn Tante und Mutter Zwillinge wären, möglich ist es deine Tante in dem Fall zu heiraten.

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Es ist verboten lol. Aber Cousine darf man

Bayr0n556  16.08.2021, 00:23

Cousine is eh viel geiler 😜😋😂😂

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Was wenn die beiden Zwillinge sind? Dann heiratet man theoretisch ja seine Mutter zumindest von den Genen her ¿