Ehebruch gibts das noch?
Hallo zusammen
Stimmt es dass es früher juristische Konsquenzen in einem Fall von Ehebruch gab? Wäre das heute auch noch so?
Also so nach dem Motto wenn er oder sie fremd geht, dann kann man sich scheiden lassen ohne das der oder die andere auch nur einen Cent erhält?
6 Antworten
Das Schuldprinzip in der Scheidung wurde bereits 1977 abgeschafft und durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt.
Und nein, daraus erwachsen weder Konsequenzen noch ist eine Scheidung ohne finanzielle Regelung überhaupt möglich. Wie selbige erfolgt, bestimmt sich nach den vorliegenden Rechtsakten sowie Regelungen (Güterstand, Versorgungsansprüche gem. Düsseldorfer Tabelle etc.pp.)
der Staat hat das seit den 90ger Jahren so geregelt das immer der zahlen muss der Geld hat, egal ob er Schuld hat oder nicht
da geht es um Unterhalt nicht um Vermögenswerte, denn das war auch die Frage
Selbst gesetzt den Fall, dem wäre so, würde die Antwort wahlweise nicht passen oder falsch sein. Es geht nicht darum wer "mehr Geld hat", sondern darum, das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen hälftig zu trennen. Fakultative Unterhaltsansprüche sind nämlich genau die daraus resultierenden Folgen.
Stimmt es dass es früher juristische Konsquenzen in einem Fall von Ehebruch gab?
Stimmt. Heute nicht mehr, außer der normalen Scheidung ohne Verschuldensprinzip.
Also so nach dem Motto wenn er oder sie fremd geht, dann kann man sich scheiden lassen ohne das der oder die andere auch nur einen Cent erhält?
Das klingt sehr drastisch und war wohl sicher keine gegen Männer anwendbare Regel.
Warum wurde das geändert? Derjenige der Schuld hat sollte eigentlich auch die Konsequenzen tragen, bzw banchteiligt werden nicht?
Nein. Es geht um Verantwortung und Verpflichtungen, nicht um Verschulden.
Nein das gibt es nicht. Es wird immer ein gesetzlicher Finanzausgleich (z.B. Rente) durchgeführt.
Alles andere (Vermögen) kann in einem Ehevertrag geregelt werden. Ansonsten wird geteilt.
Ansonsten wird geteilt.
Nö. Nur in der Zeit der Ehe hinzugekommenes Vermögen wird geteilt.
Nö du haftest auch für Schulden der Frau die mit in die Ehe gebracht werden...
doch ohne Ehevertrag... kommt der Gerichtsvollzieher staunste das der Fernseher wech ist... :-)))
Nö du haftest auch für Schulden der Frau die mit in die Ehe gebracht werden..
Nein.
Und zwar auch während der Ehe nicht; ein Übergang in gesamtschuldnerische Haftung ist nur in Verbindung mit übernommenen Verträgen bzw. Besitz überhaupt denkbar.
doch ohne Ehevertrag... kommt der Gerichtsvollzieher staunste das der Fernseher wech ist... :-)))
Unsinn.
Allerdings muss das Eigentum an zu pfändenen Gütern auch durch den belegt werden, der dem durch den GerV erhobenen Pfändungsanspruch widerspricht. Der GerV ist ja kein Hellseher.
Damals gab es noch die schuldige Scheidung. Wenn also ein Partner fremd ging, war die Scheidung unumgänglich. Das waren aber zivilrechtliche Folgen.
Das ist zumindest irreführend formuliert, respektive falsch.
Bei einer Scheidung wird der Vermögenszuwachs, der in der Ehe von beiden Partnern erwirtschaftet wurde, hälftig geteilt, sofern dem keine abweichenden vertraglichen Regelungen entgegenstehen (Ehevertrag). Und zwar umfassend, also auch hinsichtlich erworbener Anwartschaften (Rentenpunkte etc.). Alle Vermögenswerte, die von den beiden Partnern in die Ehe eingebracht wurden (und dazu zählen auch Erbschafte, selbst wenn diese erst nach Eheschließung anfielen), verbleiben im Alleinbesitz desjenigen, der sie auch vor der Ehe bereits innehatte. Ob sich aus der Trennung ein weitergehender Unterhaltsanspruch gegenüber einem Partner ergibt, hängt von den Details des jeweiligen Einzelfalls ab.
Und da es zum Glück kein Schuldprinzip mehr gibt, stellt sich auch die Frage nach selbiger überhaupt nicht.