Ebay Verkäufer verkauft geöffnet display als OVP?
Hallo,
Habe mir auf ebay ein Display für Pokemon gekauft. Der VK hat es als original verpackt angegeben.
Nun habe ich 10 der 18 packs geöffnet und gemerkt das irgendwas nicht stimmt.
Habe mir die übrigen 8 angeguckt und die waren oben teils geöffnet und schlecht wieder zugeklebt.
Kann ich mein Geld trotzdem zurück bekommen oder was kann ich da machen?
Der VK war übrigens Privat.
Gruß
5 Antworten
OVP = Originalverpackung
mit "nicht geöffnet" hat das gar nichts zu tun. Es geht nur darum, dass die Verpackung original ist.
Der VK hat es als original verpackt angegeben.
Bedanke dich bei Denjenigen, die die Rechtschreibreform auf den Weg gebracht haben.
Vorher: original verpackt = Der Artikel befindet sich in der Originalverpackung, originalverpackt = Die Verpackung wurde noch nicht geöffnet.
Jetzt gibt es nur noch original verpackt, was Beides bedeuten kann. Insofern hat der Verkäufer nicht gelogen, sofern sich der Artikel in der originalen Verpackung befindet. Es sei denn, das Verkäufer hat unter den Artikelmerkmalen ausgewählt, dass der Artikel neu ist und sich in der ungeöffneten Originalverpackung befindet.
Ja er hat angegeben das er neuwertig ist und extra nochmal betont das die Ware ungeöffnet ist
Dann darf die Verpackung nicht geöffnet worden sein.
Du hast Käuferschutz über ebay. Einfach einen Fall eröffnen, dann wirst du wahrscheinlich Recht bekommen.
Bei der neuen Zahlungsabwicklung zahlst Du nicht mehr an den Verkäufer, sondern an eBay, und da hast Du bei jeder Bezahlart Käuferschutz.
Klicken: Die neue Zahlungsabwicklung bei eBay
Und wenn man einen Artikel nicht erhält oder der nicht der Beschreibung entspricht, dann eröffnet man über eBay einen Käuferschutzfall, sollte der Verkäufer nicht einlenken.
Danke für die Info, aber wie verhält es sich wenn ich einen Teil schon geöffnet habe da kann er ja sagen das er es nur zurück nimmt wenn alles so ist wie er es abgeschickt hat
Eröffne einen Käuferschutzfall und warte ab, wie eBay das entscheidet.
Die entscheiden das nämlich, nicht der Verkäufer.
Vermutlich nicht, da bei einem Privatverkauf niemand haftet. Nachweisen, dass der Verkäufer die Packs schon geöffnet hat, kannst du ebenfalls nicht.
...da bei einem Privatverkauf niemand haftet.
Hat sich die Rechtslage diesbezüglich schlagartig geändert?
Wer haftet denn deiner Meinung nach? Wenn überhaupt tut das der Verkäufer selbst, der bietet bei einem Privatverkauf aber keinerlei Garantie oder Rücknahme an. Dementsprechend ist nach einer Abwicklung meist auch nichts mehr zu holen, außer der Verkäufer zeigt Kulanz.
Du verkennst die Rechtslage, auch bei einem Privatverkauf muss der Artikel der Beschreibung entsprechen.
Und selbstverständlich hat ein Käufer auch diesbezügliche Rechte, sollte der Verkäufer hier falsche Angaben gemacht haben.
...der bietet bei einem Privatverkauf aber keinerlei Garantie oder Rücknahme an.
Das muss er auch nicht, da beides kompletter Unsinn ist, auch wenn fast jeder das so schreibt.
Ne aber theoretisch anzeigen. Ist halt Betrug.
In der Beschreibung steht es ist originalverpackt und wurde nicht geöffnet