DVAG Provisionsrückzahlungen?

6 Antworten

Wie man sich bettet, so liegt man.

Trotz der Beendigung erhalte ich weiterhin monatliche Provisionsabrechnungen der DVAG, auf denen Kündigungen und Saldos meines Diskont-Kontos vermerkt sind.

Das ist bei dieser Form der provisionsabhängigen Vermarktung auch üblich. Du startest ja auch nicht mit 0, sondern erhältst WIMRE (Bestands-)Provisionen aus Verträgen zugebucht, die die Vorbesitzer derselben Agentur/Aberchnungsnummer erwirtschaftet hatten. Im Umkehrschluss musst du dann auch für Stornos geradestehen, die diese Verträge betreffen. Sofern keine Bestandsprovisionen ausgeschüttet / verrechnet werden, sind diese Kunden quasi den Startapital, denen du neue Verträge verkaufen sollst. So funktioniert das im Strukturvertrieb nunmal.

Da diese Kunden meiner Agentur erst später zugewiesen wurden, werden sie nun bei mir aufgelistet. Da mein Diskont-Konto (Provisionseinbehalt von mir früher) nun ausgereizt ist, verlangen sie alles darüber aus meiner eigenen Tasche, sprich Prov zurückzahlen.

Es handelt sich bei der DVAG (aber nicht nur bei dieser) um die üblichen Knebelverträge dieser Branche. Ob hier juristisch gegen diese Abrechnungspraxis vorzugehen ist, muss ein Anwalt anhand deiner Vertragsunterlagen prüfen. Es ist allerdings zu befürchten, dass die Rechtsabteilung der DVAG das wasserdicht gestaltet hat. Juristisch zweifelhaft wäre m.E. die Zuweisung von Verträgen zu dieser Agenturnummer, bei denen bereits zum Zeitpunkt der Zuweisung das Storno bekannt war - respektive die Frage, ob der aktuelle Inhaber der Agenturnummer einer solchen Zuweisung überhaupt widersprechen kann.
Im ersten Schritt solltest du der Forderung vollumfänglich widersprechen, und abwarten, was die Rechtsabteilung dir schreibt.

Ich bin ratlos, da mir jetzt monatliche Forderungen drohen und ich das Geld niemals aufbringen kann.

Im worst case bleibt hier nur die Privatinsolvenz.

Ich habe schon immer vor diesem Laden gewarnt.

Bedauerlich, jetzt hast Du den Salat sich mit solchen Leuten abzugeben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du kannst nur für Provisionen (Abschluß / Folge/ Pflege) haften, die du auch erhalten hast. Durch deine Buchhaltung, die vorhanden sein muss, kannst du der Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG) nachweisen, welche Provision du wann und in welcher Höhe erhalten hast.

Gleichzeitig kannst du dadurch nachweisen, welche Rückforderungen ungerechtfertigt sind. Fordere deinen ehemaligen AG auf, das Konto innerhalb einer Frist von 12 Werktagen zu bereinigen.

Also so genau verstehe ich den Vorgang nicht.

Wenn jetzt Stornos kommen von Verträgen die Du vermittelst hast und für die Du eine Provision bekommen hast dann ist das korrekt.

Wenn dagegen Stornos kommen von Verträgen für die andere Agenten Provision bekommen haben und jetzt bei Dir in Rechnung gestellt werden dann ist das nicht korrekt.

Ich würde meine alten Provisionsabrechnungen mit den Stornierungen und Belastungen vergleichen und auflisten. Und wenn bei Dir dann Provisionsabgänge vermerkt werden für die Du kein Geld bekommen hast würde ich das schriftlich mit der DVAG ausfechten.

Wenn Du auf normalem Wege das nicht klären kannst dann bleibt nur ein Anwalt aber am Anfang müsste eine Gegenrechnung und Kommunikation ausreichen um den Sachverhalt zu klären.


AnJa25aJnA 
Fragesteller
 23.08.2019, 16:40

Richtig erkannt, ich erhalte seit meinem Austritt Stornos von ALLEN Verträgen aus meinem Kundenstamm, welche ich jedoch nicht selbst vermittelt habe. Bei eigens vermittelten Verträgen ist das natürlich klar und völlig logisch, hier jedoch werden Kunden und Verträge aufgelistet, mit denen ich in all der Zeit keinen persönlichen Kontakt hatte, geschweige denn vermittelt habe.

Ich hoffe nur, dass meine Rechtsschutz da aushilft, nicht, dass ich auf den Anwalts und womöglich Gerichtskosten hängen bleibe. Aber danke dir!

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Detlef32  24.08.2019, 00:59
@AnJa25aJnA

Ob Du Kontakt hattest ist völlig ohne Belang. Was zählt ist : Hast Du für das Geschäft Geld bekommen oder eben nicht. Wenn ja musst Du zahlen sonst nein.

Die Rechtsschutz wird nicht zahlen. Du warst Selbstständig und Streitfälle aus Selbstständigkeit sind ausgeschlossen (in 99% aller Fälle).

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