Dürfen mich meine Eltern als Schüler hinauswerfen?

9 Antworten

Wenn du 18 bist dürfen sie dich rauswerfen ja, sie müssen dir aber in der Situation noch Unterhalt zahlen

Natürlich dürfen die dich rauswerfen wenn du mindestens 18 bist.

Unterhaltspflichtig sind sind sie aber dennoch.

Wenn du 18 bist, können dich deine Eltern rauswerfen: ja.

Allerdings sind sie dann verpflichtet, Unterhalt für dich zu zahlen - solange du noch Schüler oder in deiner ersten Ausbildung (dazu zählt auch: Studium) bist.

Ganz mittellos können sie dich nicht lassen, sofern sie nicht selbst gänzlich leistungsunfähig sind.

Mastermind666  07.04.2020, 20:04

Das ist falsch. Mit Volljährigkeit ist man zwar barunterhaltsberechtigt, aber die Entscheidung, ausschliesslich diese Form des Unterhaltes zu leisten obliegt nicht den Eltern. Das müssten sie vor einem Familiengericht erstreiten

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Himmelblau0815  07.04.2020, 20:06
@Mastermind666

Wenn die Eltern ihn rauswerfen, leisten sie ja keinen Naturalunterhalt mehr. Damit haben sie sich für die andere Version entschieden. Das man sie verklagen muss, wenn sie nicht freiwillig leisten, ist klar.

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ichhelfedirr 
Fragesteller
 07.04.2020, 20:07
@Mastermind666

Und wie soll ich die Anklage finanzieren?müsste ich das nicht mit einem Anwalt machen?

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Mastermind666  07.04.2020, 20:11
@Himmelblau0815

Die Eltern sind hier nicht wahlfrei!!Zumindest bedarf in der Situation eines Gerichtsbeschlusses, dass der Naturalunterhalt den Eltern nicht zuzumuten sei.

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Johannax32  08.04.2020, 12:11
@Mastermind666

Ich bin mir nicht sicher, was du nicht verstehst. Wenn die Eltern sich weigern, Naturalunterhalt zu leisten, bleibt ihnen als Alternative nur Barunterhalt. Zumal man als Volljähriger unter normalen Umständen (z.B. keine Behinderung) KEINEN Anspruch mehr auf Naturalunterhalt hat. Wenn sich beide Parteien einig sind, kann dieser natürlich dennoch weiterhin geleistet werden.

Eine weitere Ausnahme wäre es, wenn die Eltern staatliche Hilfeleistungen empfangen, was aber hier in der Frage nicht angegeben ist. Dann könnte es gerichtlich durchgesetzt werden, dass die Eltern ihren Spross Zuhause wohnen lassen.

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Mastermind666  08.04.2020, 12:23
@Johannax32

Es gibt einen Barunterhaltsanspruch bzw. die Wahlmöglichkeit des volljährigen Unterhaltsberechtigten, keine eigenständige i.S.v. Einfache Erklärung Wahlfreiheit des Unterhaltsleistenden. Heisst: Sie haben kein Recht, den Naturalunterhalt zu verweigern.Das Recht einer Partei bedingt nicht, dass die andere Partei diesbezüglich über die Art der Ausübung dieses Rechtes entscheiden darf/kann.

Das ist nun juristisches Fundamentalrecht. Mal ein simples Beispiel: Wahlrecht impliziert nicht den Anspruch des Staates auf Abgabe der Stimme.

Und erkennbar sind sich beide Parteien nicht einig. Da bin ich mir sicher, dass du nichts weisst.

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dieLuka  08.04.2020, 14:01
@Mastermind666

Das sieht das OLG aber anders.

Das mit der Beschwerde befasste OLG stellte klar, dass § 1612 Abs. 2 BGB den unterhaltspflichtigen Eltern – in diesem Fall der Mutter – grundsätzlich das Recht einräumt, über die Art der Unterhaltsgewährung zu entscheiden

Quelle: https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/eltern-bieten-kost-und-logis-an-kind-fordert-unterhalt_220_221930.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1612.html

LT. OLG und Gesetzestext ist es genau anders herrum. Ü18 können die Kinder keinen barunterhalt fordern, die Eltern haben aber die Wahl ob sie bar oder naturalien anbieten.

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Mastermind666  08.04.2020, 14:18
@dieLuka

Du hast wie lange für die Suche und bewusste Missverstehen gebraucht? Die Wahlfreiheit der Eltern unter liegt dem Gebot der Rücksichtnahme auf Kindesbelange. Darüber entscheidet ein Richter, nicht die Eltern, Also so einfach kündigen geht nicht, schon gar nicht ohne verbindliche Regelung der Unterhaltsverpflichtung, also auch wieder ein Richter

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Himmelblau0815  08.04.2020, 14:52
@Mastermind666
Darüber entscheidet ein Richter, nicht die Eltern,

Meine Eltern haben mir mein Studium über Barunterhalt geleistet, ohne das wir zu einem Richter mussten. Die machten das von sich aus :)

Ob die Eltern hier freiwillig zahlen oder nicht, wenn er erstmal ausgezogen ist, weißt du ja gar nicht ;)

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Mastermind666  08.04.2020, 15:25
@Himmelblau0815

Wenn die Eltern dies wollen, dass er auszieht, er nicht ... entscheidet dies ein Richter. Alo ohne Richterspruch (in dem auch gleich der Unterhalt geregelt wird, wenn keine verbindliche Erklärung abgegeben wird. Wenn ohne entsprechende Erklärung überhaupt eine Klage angenommen wird) ... kein Auszug.

Ich weiss wahrlich nichtm welches Problem ihr alle mit der zeitlichen Abfole habt

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Himmelblau0815  08.04.2020, 15:27
@Mastermind666

Nicht jeder rennt zum Richter, wenn er ausziehen soll ... aber egal, ist ohnehin eine langweilige Debatte :)

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Mastermind666  08.04.2020, 15:30
@Himmelblau0815

Du hast es immer noch nicht verstanden: Ohne Entscheidung eines Richters über die Form des Unterhaltes gibt es keine Kündigung, weil nichtig. Und wenn er zum JA geht, was er tun sollte), ist dass das Erste, was die anleiern

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Himmelblau0815  08.04.2020, 15:31
@Mastermind666

Nein, du hast es noch nicht verstanden. Was auch immer du mir erzählen willst, interessiert mich nicht. Wenn meine Eltern mir gesagt hätten, SIE möchten, dass ich ausziehe, wäre ich ausgezogen und hätte dann meinen Unterhalt in bar erhalten - Ende der Geschichte

Alles andere ist blablablubb ;-)

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dieLuka  08.04.2020, 16:29
@Mastermind666

Das hat nix mit missverstehen zu tun. Das gesetz ist eindeutig.

Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.

Ich kann keinen 13 Jährigen vor die Tür setzen ohne Lösung. Ich kann kein geistig oder körperlich schwer behidertes Kind vor die Tür setzen ohne Plan und ggf auch nicht den 18 Jährigen der grade in den nächsten 2 Wochen sein ABI schreibt.

ICh kann einen gesunden 18 Jährigen der in der Lage ist sich ein WG Zimmer zu suchen mit genügend Zeit dieses auch zu tun vor die Tür setzen.

Wenn das Kind das anders sieht kann es klagen. Aber dann muss das Kind klagen weil es seine Belange nicht berücksichtigt sieht und nicht die Eltern weil sie ihr Recht umsetzen wollen.

Aber ich glaube ich sehe wo dein Gedankengang schräg geht.

Klagen müssen die Eltern nur wenn das Kind sich weigert. Dann aber nicht wg. dem Unterhalt sondern eben um das Hausrecht durchzusetzen. Das hat aber garnix mit dem Rausschmeißen und dem Barunterhalt zu tun. Im grunde ist es eher wie bei einem Mieter. Ich kann dem Mieter Kündigen, aber wenn er nicht freiwillig geht muss ich ihn zudem aus der Bude klagen.

Ich kann das Kind rausschmeißen aber wenn es dann nicht freiwillig geht muss ich es aus der Bude klagen. das hat aber einen ganz anderen Grund und ist ein ganz anderes geschehen als das was du die ganze Zeit erzählst.

https://www.frag-einen-anwalt.de/volljaehrigen-Sohn-vor-die-Tuer-setzen--f167901.html

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Mastermind666  08.04.2020, 17:32
@dieLuka

Mein Gott, ist das manisch?? Was hat dieser Link mit der Unrehaltssituation gegenüber eim unterhalzsberechtigtem, volljährigen Sohn zu tun?? Ein "beschluss" der Eltern, dem Sohn zu kündigen, per se den Naturalunterhalt zuverweigern ... ist ohne richterlichen Beschluss nicht wirksam. Was ist daran nicht zu verstehen??

Und ich bin langsam leid, mich mit völlig abstrusen Ableitungen von Volllaien auseinanderzusetzen. Hausrecht gibt erst das Recht, über die Form des Unterhaltes zu bestimmen und ist nicht vergleichbar einer Kündigung im Mietrecht.

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dieLuka  08.04.2020, 18:31
@Mastermind666

Daran ist nicht zu verstehen wie du ein eindeutiges Gesetz missverstehen kannst.

Was bitte ist an

Eltern [..] können [..]bestimmen,

nicht verständlich? Wer lesen kann sollte das lesen können.

Und was der Link damit zu tun hat? Sry aber hast du überhaupt ne ahnung wovon du sprichst?

Der Link hat damit zu tun das hier eine Unterhaltsberechtigte Person aus dem haus geschmissen werden soll.

Worum geht es hier in der Frage? Richtig, darum das eine unterhaltsberechtige Person aus dem HAus geschmissen werden soll.

Und meine güte schmeiß doch nicht alles zusammen sondern les mal was ich schreibe. Ich schreibe deutsch, da du deusch schreibst gehe ich hoffentlich richtig in der annahme das du auch in der lage bist es zu lesen. Versuch es bitte mal.

Kündigung ist vergleichbar hier mit dem Rausschmiss denn beide beenden erstmal die Wohnsituation, dem mieter wird gekündigt, dem Kind wird der naturalienunterhalt zugunsten Barunterhalt verweigert.

Hausrecht ist in beiden Fällen das recht die Person zu entfernen. Ich habe nirgendwo Hausrecht mir Kündigung verglichen. Und nirgendwo im Unterhaltsrecht steht eine abhängigkeit vom Hausrecht.

Und das ist nicht einfach meine Meinung, das ist u.a. der Fall im Link, den du hättest lesen können. Die Aussage dort ist die Expertenmeinung eines Rechtsanwaltes. Außer der ist in deiner Welt auch ein Laie?

Deine Welt ist merkwürdig.

"Schatz magst du ausziehen?"

"Ja mama"

"OK dann lassm ich noch schnell zum gericht gehen und dich verklagen damit du legal in deine Bude ziehen kannst"

"ok mama"

Ernsthaft stellst du dir das so vor?

Grundsätzlich kann gänzlich ohne Gericht ausgezogen werden wenn man ü18 ist und sich einigt. Wäre ja noch schöner wenn man wegen jeder gesetzeskonformen Handlung zum Gericht gehen müsste.

Und natürlich dürfen die Eltern sagen ich will das du ausziehst (rausschmiss).

Sie dürfen nicht das schloss heimlich auswechseln aber eben nicht wg Unterhalt sondern wegen dem per gesetz durchzusetzendem Hausrecht.

Das ist aber nur ne Frage der Zeit. Es gibt ja keinen Grund der gegen den Rausschmiss spricht. Genauso wie bei einem gekndigten mieter nichts gegen den russchmiss spricht.

Es gibt keine zwangsabhängigkeit die besagt wer gesetz a anwenden will muss vorher b anwenden. Beides sind unabhängig voneinander anwendbare gesetze wobei das Hausrecht die folge der entscheidung der Eltern ist keinen unterhalt in Naturalien zahlen zu wollen. Und nicht anders herrum.

Damit verzögert man nur das unvermeidbare.

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Johannax32  08.04.2020, 23:18
@dieLuka

Ehrlich gesagt, habe ich wenig Lust mir alles durchzulesen (und es daher auch nicht getan). Sollte ich somit etwas übersehen haben, entschuldige ich mich.

Dennoch ist das hier nicht richtig:

Was bitte ist an
Eltern [..] können [..]bestimmen,
nicht verständlich?

Weiter oben nennst du bereits den richtigen Paragraphen, aus welchem deutlich wird, dass du einige wichtige Passagen unterschlägst, welche deinem Zitat eine neue Bedeutung geben.

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dieLuka  09.04.2020, 04:48
@Johannax32

Ich habe den Teil kurz weggelassen weil es beim oberen ganzen Zitat nicht geklappt hat zu vermitten das nicht der Empfänger entscheidet. Da bin ich oben auch drauf eingegangen.

Ja es gibt bedingungen, die belange des Kindes zählen. Aber es ist eben nicht so das das Kind entscheidet wie es seien Unterhalt haben will. Und darum ging es mir hier weil das der Kommentator unterstellt.

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Mastermind666  09.04.2020, 08:08
@Johannax32

Danke.Falsche Zusammenhänge, Halbzitate und blanke Sturheit bzw. Beharren auf den Ieetum ... macht keinen Spaß in der Diskussion.

Genauso wie bei einem gekndigten mieter nichts gegen den russchmiss spricht.

Doch, die Tatsache, dass der Vermieter keinen Räumungstitel hat :-) Eine Kündigung beendet ein Rechtsverhältnis, was beim Unterhalt nicht der Fall ist

... sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird.

Das impliziert ein Widerspruchsrecht. Und wenn wie FS darstellt, seine Interessen entgehen stehen, dann entscheidet ein Richter über den Unterhalt, nicht die Eltern. Und auch die Leistung des Barunterhaltes entbindet nicht, wenn die Verweigerung des Natuarlunterhaltes nachteilig ist für den Unterhaltsberechtigten.

Es gibt keine zwangsabhängigkeit die besagt wer gesetz a anwenden will muss vorher b anwenden.

... und da wird es schlicht irrsinnig, es ist die Ausübung eines Rechtes bzw. Ausgestaltung einer Rechtspflicht für Dritte durch das Recht

Schreibe dir zur Erklärung, da die anderen schlicht unbelehrbar sind in ihrem Halbwissen

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Nein, dürfen sie nicht. Geh zum Jugendamt, das ist (noch) für dich zuständig in diesem Fall

Jugendamt wird die einzige Lösung sein, die können dir weiterhelfen.