Dürfen Lehrer mit Schülern auf Insta schreiben etc?

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Es gibt keine eindeutige Antwort auf die Frage, ob Lehrer mit Schülern auf Instagram chatten dürfen, da dies von verschiedenen Faktoren wie Schulrichtlinien, gesetzlichen Bestimmungen und ethischen Erwägungen abhängt. Es gibt jedoch einige allgemeine Richtlinien, die Lehrkräfte berücksichtigen sollten, bevor sie sich an der Online-Kommunikation mit Schülern beteiligen.

Zunächst sollten sich die Lehrer über die Richtlinien ihres Schulbezirks bezüglich der Nutzung sozialer Medien und der Kommunikation mit Schülern informieren. Einige Schulen haben strenge Regeln, die es Lehrern verbieten, mit Schülern auf Social-Media-Plattformen wie Instagram zu kommunizieren.

Zweitens sollten Lehrkräfte die potenziellen Risiken bedenken, die mit der Kommunikation mit Schülern über soziale Medien verbunden sind. Private Nachrichten auf Instagram können die Grenzen zwischen beruflichen und privaten Beziehungen verwischen, und die Lehrkräfte sollten darauf achten, angemessene berufliche Grenzen einzuhalten.

Darüber hinaus sollten Lehrer das Potenzial für Missverständnisse, Fehlkommunikation oder sogar die Möglichkeit, dass unangemessene Inhalte auf Social-Media-Plattformen geteilt oder abgerufen werden, berücksichtigen. Schließlich sollten Lehrer bei der Kommunikation mit Schülern in sozialen Medien immer die Sicherheit und das Wohlbefinden der Schüler in den Vordergrund stellen. Jegliche Kommunikation sollte professionell und angemessen sein und im Einklang mit den Richtlinien der Schule stehen.

Es lässt sich also sagen, dass es zwar keine eindeutige Antwort gibt, dass es für Lehrer jedoch entscheidend ist, die Schulrichtlinien, rechtlichen Bestimmungen, ethischen Überlegungen und potenziellen Risiken zu berücksichtigen, wenn sie mit Schülern auf Social-Media-Plattformen wie Insta kommunizieren.

Woher ich das weiß:Recherche

Seriös klingt das nicht aber es gibt meines Wissens nach kein Gesetz, dass so etwas verbietet. Möglicherweise könnte eine Dienstvereinbarung so etwas untersagen, allerdings gehe ich aktuell nicht davon aus, dass eine solche einer rechtlichen Prüfung standhalten würde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Es gibt keine Regelungen diesbezüglich. Also ja