Dürfen Lehrer noch die Eltern von über 18jährigen Schülern kontaktieren?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Nein 54%
Ja 46%

3 Antworten

Nein

Nein, definitiv nur mit Deiner schriftlichen Erlaubnis im Einzelfall. Setzen sie sich darüber hinweg kannst Du sie zur Rechenschaft ziehen.

Volljährigkeit ist ein zweischneidiges Schwert.

Sie bedeutet aus 100% Eigenverantwortung

Nein

... nur mit Deiner Zustimmung.

Du bist Deinen Eltern aber Rechenschaft schuldig solange Du Unterhalt haben willst bzw. von ihnen unterhalten wirst.

Nein

Ich denke eher nicht

7veren⁷