Dürfen Lehrer noch die Eltern von über 18jährigen Schülern kontaktieren?
Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen
3 Antworten
Nein
Nein, definitiv nur mit Deiner schriftlichen Erlaubnis im Einzelfall. Setzen sie sich darüber hinweg kannst Du sie zur Rechenschaft ziehen.
Volljährigkeit ist ein zweischneidiges Schwert.
Sie bedeutet aus 100% Eigenverantwortung
Nein
... nur mit Deiner Zustimmung.
Du bist Deinen Eltern aber Rechenschaft schuldig solange Du Unterhalt haben willst bzw. von ihnen unterhalten wirst.
Nein
Ich denke eher nicht
7veren⁷