Dürfen Erzieher in Jugendwohngruppe mein Handy wegnehmen auch wenn ich es ihnen nicht erlaube?

6 Antworten

Ja das dürfen Sie. Weil sie die Verantwortung in dem Fall für dich haben und wenn sie der Meinung sind das es angemessen ist ,dir das Handy wegzunehmen dann dürfen sie das auch.

Ein Erzieher nimmt aber nicht einfach so das Handy weg. Das wird wohl irgendeine Konsequenz für dich sein, für irgendwas was vorgefallen ist. Warum sie es dir wegnehmen, haben sie dir bestimmt gesagt.

Kein Erzieher macht das um dich zu ärgern, sondern einfach nur das du mal darüber nachdenkst was und warum es passiert ist. Regeln zu befolgen vorallem.

Sich an Regeln halten ist mega wichtig für deine Zukunft. Keiner will dir was böses.

Ich wünsche dir in deiner Zukunft alles Gute

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich gehe mal davon aus, dass du noch keine 18 Jahre alt bist. Natürlich dürfen sie das, temporär. Wenn du sie wegschubst, drohst oder ihnen körperlich schadest bist du schneller aus deiner Wohngruppe draußen, als du "Handy" sagen kannst und bekommst vielleicht noch ne Anzeige oben drauf. Lass es bleiben!

Juristexperte  04.05.2021, 20:21

Solche Erzieher vermischen sehr gerne mal Moral mit Recht.

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Juristexperte  04.05.2021, 20:23
@Leoo1782

Das sie etwas machen, was sie rechtlich gar nicht dürfen, aber für richtig halten. Oder für richtig halten wollen.

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Tamtamy  04.05.2021, 20:23
@Juristexperte

Zu Recht, würde ich aus praktischer Erwägung sagen. Auch wenn sich Juristen damit hart tun, bzw. darüber freuen, es besser zu wissen.

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Juristexperte  04.05.2021, 20:26
@Tamtamy

Junge, was stimmt denn mit dir nicht? Bist du auch so ein Sadist, wie viele Erwachsene gegenüber Kindern? Bist bestimmt auch gegen § 1631 BGB !

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Tamtamy  04.05.2021, 20:29
@Juristexperte

Du versuchst dich weiter in herben Unterstellungen ...
Aber sei's drum.

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Juristexperte  04.05.2021, 20:41
@Tamtamy

Diese "herben Unterstellungen" sind keine. Du hast deine Ansichten ja schon nahezu zugegeben. Man sollte dich polizeilich beobachten.

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Wird ein Bewohner körperlich übergriffig, gibts mehr als nur ein "du du du, das darfst du aber nicht".

Drohst du mit Gewalt, kann es passieren das dies als Gesprächspunkt im nächsten Gespräch mit deinen Erziehungsberechtigten/ Sorgeberechtigten auf den Tisch kommt.

Das kann sich bis hin zum Rauswurf aus der Wohngruppe ausweiten.

Ja dürfen sie und wenn du jemanden tätlich angehst, gibt es entsprechende Konsequenzen.

Nun, es wird wohl eine Hausordnung geben.
Und dort sollte so etwas geregelt sein.
Ansonsten mit dem Heimleiter sprechen.

Paul1x  04.05.2021, 20:22

Erzieherische Maßnahme.

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