Der Estrich wurde zu hoch verlegt, das Tor ist eine Maßanfertigung und ist nun zu lang. Ist es besser den Estrich abzuschleifen oder das Garagentor zu kürzen?

2 Antworten

Ich schätze es handelt sich um ein Sektionaltor. Nun ist der Boden höher und das oberste Segment klappt nicht an, richtig? Ich denke es geht um 2-4 cm! Richtig?

Nun zum einen ist die Gummidichtung am Tor kein Stopp für Wasser, es muss der Estrich also mit Gefälle verlegt werden damit Wasser welches sich unter der Türe durchdrückt bei Schlagregen o.ä. Wieder ablaufen kann. 

Zum anderen, ist die Anpassung der Höhe am Sektionaltor in 3-5 Minuten erledigt. Die oberste Laufrolle links und Rechts wird am Beschlag gelockert, nach unten geschobe, festgezogen und fertig. 

Je nachdem wer nun wie wen den Auftrag etwas zu machen (Tor/Estrich) gegeben hat, ist in der Pflicht. Wusste der Torbauer nichts vom Estrich, ist er nicht Schuld und sollte für die Korrektur Geld erhalten. Ähnlich der Estrichleger. Allerdings hätte er darauf verweisen können, dass der Boden gehoben wird. 

dan ist wohl die firma die den estrich verlegt hat haftbar, die sollen abschleifen.wenn sie noch nicht bezahlt haben können sie die Rechnung kürzen u.den teil zurückhalten bis der estrich passt.die haben auch spez.maschinen dazu.

Skore1990  21.07.2015, 18:53

Hätte ich nicht anders sagen können, die Firma die den Estrich gelegt hat hätte darauf achten müssen! Das ist Pflicht und kann auch nicht ignoriert werden. Selbst wenn Sie eingewilligt haben ist die Firma dafür verantwortlich.. Gibt auch DIN dafür.

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