Darf meine kleine Schwester mit mir ins Kino?

11 Antworten

Wenn das ein Film in normaler Länge ist, wirst du keinen Spaß daran haben, sie mitgenommen zu haben. Mit 4 Jahren kann man nicht so lange stillsitzen und sich konzentrieren. Geh lieber mit ihr in ein Kasperltheater, wenn so was irgendwo ist.

"Kinder unter 6 Jahren dürfen nicht ins Kino, es sei denn, sie werden von einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet und der Film hat keine Altersbeschränkung."

"Personensorgeberechtigt sind in der Regel die Eltern, in Ausnahmefällen kann dies auch ein gerichtlich bestellter Pfleger oder Vormund sein.

Eine "erziehungsbeauftragte Person" ist eine volljährige Person (mindestens 18 Jahre), die im Auftrag und an Stelle der personensorgeberechtigten Personen (i.d.R. die Eltern) bestimmte Erziehungsaufgaben wahrnimmt"

http://www.jugendschutzaktiv.de/informationen_fuer_gewerbetreibende_und_veranstalter/kinos/dok/39.php

demnach dürft ihr nicht

Ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz. In deinem Fall JuSchG §11 (3):

(3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden

1. Kindern unter sechs Jahren,

OK, da sind zwei schwierige Wörter: "personensorgeberechtigt" und "erziehungsbeauftragt". Die werden in JuSchG §1 (1) erklärt:

(1) Im Sinne dieses Gesetzes

[...]3. ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht,

Klartext: Personensorgeberechtigt sind die Eltern oder der Vormund.

*[...]4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.

Die Erziehungsberechtigung kann also nur von Erwachsenen übernommen werden. Deine Schwester muß also weiter mit den Eltern ins Kino gehen.

tl;dr: NEIN.

es gibt zwar filme ohne jegliche altersbeschränkung, aber macht es sinn? ist deine kleine schwester mit 4 jahren reif für ein völlig anderes film-erlebnis, (größe, lautstärke, filmdauer, mehrkanalton usw) als es das "kleine" heimkino bietet? eine erlaubsnis deiner eltern brauchst du nicht.

es kommt drauf an, ab wieviel jahren der film freigegeben ist, aber ich denke mal, ihr seht euch etwas ab 0 jahre an, also dürfte das kein problem sein! ;)