Darf mein Vermieter mich zum Kauf eines Trockners verpflichten? (Wäsche trocknen, Wohnung)

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein ... dein Vermieter kann dich nicht dazu nötigen, dir einen Wäschetrockner anzuschaffen und er kann dir auch nicht vorschreiben, wie und wo du deine Wäsche trocknen sollst.

Wäsche waschen und somit auch das Trocknen zählt mit zum Wohnen ... wenn in einem Mietshaus keine für die Mieter zugängliche Möglichkeit vorhanden ist ihre Wäsche zu waschen/trocknen, dann musst du (abgesehen von bezahlten Dienstleistungen außerhaus) deine Wohnräume dafür benutzen.

Der Vermieter kann von seinen Mietern verlangen, dass sie ihre Wohnungen innerhalb der gesetzlichen Auflagen "pfleglich" behandeln und für eventuell durch eigene Schuld verursachte Schäden aufzukommen.

Du schreibst, das in eurer Wohnung "Schimmelbefall" feststellbar ist ... das geht nun mal gar nicht, da Schimmel in Wohnräumen extrem gesundheitsgefährdend für die Bewohner ist.

Was du hinterfragen und prüfen musst:

° War dieser Schimmel schon bei eurem Einzug vorhanden ?

° Ist eure Wohnung vor eurem Einzug frisch ausgemalen und renoviert worden? (Dies ist nicht unwichtig, denn es könnte sein, dass bei der Renovierung Schimmel in den Wänden überdeckt worden ist).

° Wie sieht es mit Schimmel in den anderen Wohnungen aus?

Und ... du solltest dich an einen Fachmann wenden, und dich über die Möglichkeiten der Entstehung dieses Gesundheitsproblemes informieren und beraten lassen.

Nikita678 
Fragesteller
 18.02.2013, 15:27

Zu den Fragen:

  • Nein, und auch im letzten Winter hatten wir kein Schimmelproblem. Entweder ist er letztes Jahr nicht sichtbar gewesen (glaube ich irgendwie nicht) oder es hat sich seit letztem Jahr etwas verändert - und unser "Lüftverhalten" ist gleich geblieben. Wie gesagt, mir macht der Wasserschaden in der Wohnung über uns die meisten Sorgen
  • Die Wohnung wurde weiß gestrichen vor unserem Einzug. Ob unsere Vormieter diesen überstrichen haben will ich ihnen jetzt mal nicht unterstellen, allerdings war der allgemeine Zustand der Wohnung eher mittelmäßig (verstopfte Rohre, dreckige Toilette,...)
  • Ich habe mit unseren Nachbarn noch nicht gesprochen. Man sieht sich eher sehr selten. Wenn ich demnächst jemanden auf dem Flur treffe, werde ich aber mal nachfragen.
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Entdeckung  18.02.2013, 20:05
@Nikita678

° Wasserschaden in der Wohnung ober dir? Bereits repariert? Welcher Schaden ist entstanden? Fachmann zu rate ziehen.

° Dass euer Lüftungsverhalten sich sein vergangenem Jahr nicht verändert hat, das glaube ich dir gerne ... aber ... falls sich Schimmel bildet, dann dauert das einige Zeit.

° Wenn die Wände neu gestrichen worden sind, dann könnte das durchaus möglich sein (ohne Betrugs- oder andere Absichten) dass eventuell bereits vorhandener Schimmel mit einem Spezialgrund für Schimmel, abgedeckt und anschließend überstrichen worden ist, das ist eine übliche Vorgehensweise. Es werden die Symptome "bekämpft", aber die Ursachen nicht ... Fachmann fragen.

° Es gibt Wohnungen, in welchen sich Schimmel bildet (die Gründe können vielfältigster Art sein ... unter anderen kann es an einer schlechten oder nicht vorhandenen Isolierung liegen.) Hier gilt dasselbe wie oben: Fachmann fragen ... das muss sich ein Experte vor Ort ansehen.

Warte mal, ich habe da mal etwas gelesen, ich werde danach suchen, sollte ich fündig werden melde ich mich.

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Nikita678 
Fragesteller
 19.02.2013, 12:44
@Entdeckung

Repariert wurde der Schaden wohl, wir hatten auch schon Bautrockner in der Wohnung. In den Räumen wo die standen hat sich auch nichts gebildet, im Nachbarraum allerdings schon.

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Entdeckung  19.02.2013, 14:25
@Nikita678

... das bedeutet, dass es noch mehr befallene Flächen, vor allem Wände geben wird.

Du musst unbedingt dagegen vorgehen und zwar machst du das am besten

  1. http://www.schimmel-in-der-wohnung.com/schimmel-gutachter/

  2. durch entsprechende Maßnahmen, welche dir empfohlen werden

  3. wenn der Schimmel nicht durch dich/euch verursacht worden ist, dann muss dein Vermieter handeln ... und du hast das Recht auf Mietminderung bis der Schaden defintiv behoben ist.

lg

e

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Zwang zum Kauf eines Wäschetrockners kann nicht ausgeübt werden. Trotzdem würde ich versuchen, möglichst auf dem Balkon zu trocknen. Schimmel ist nicht immer Schuld des Vermieters. Mehrfaches Stoßlüften am Tag ist notwendig, also das Fenster ganz öffnen, nicht nur auf schräg. Der Mensch selbst verdunstet während des Schlafens 2 Liter Flüssigkeit. Sind die Schränke direkt an die Wände gestellt oder haben sie 10 cm Abstand, damit die Luft dahinter zirkulieren kann?

Nikita678 
Fragesteller
 19.02.2013, 12:48

Die Schränke stehen nirgendwo direkt an der Wand, der Schimmel entsteht aber auch gar nicht an den Wänden, sondern an der Zimmerdecke! Wir lüften 2 Mal täglich per Stoßlüftung, mehr geht nicht, weil wir morgens früh das Haus verlassen und auch abends erst wiederkommen. Ist aber auch laut Mieterbund nicht häufiger nötig und auch nicht zumutbar. Auf dem Balkon trockne ich wenn es das Wetter zulässt, also eigentlich nur ab Frühjahr, da der Balkon nicht zu 100% überdacht ist. Wie gesagt, ich bin den ganzen Tag nicht zuhause und kann die Wäsche bei einsetzendem Regen nicht reinholen.

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Wenn ihr richtig heizt und lüftet, keine Möbel vor den Außenwänden habt und keine Kipplüftung betreibt, sollte das Trocknen der Wäsche kein Problem sein.

Gerade jetzt im Winter funktioniert das allerbestens. Selbstverständlich solltet ihr die Wäsche aber vorher Schleudern lassen, damit sie nicht tropfnass ist.

Lüften, wenn es geht, am besten mit Durchzug, dann habt ihr binnen etwa 5 Minuten einen enormen Luftaustausch und könnt die Fenster wieder schließen.

Nikita678 
Fragesteller
 18.02.2013, 13:05

Wir haben keine Möbel an den Außenwänden und ich Lüfte immer per Stoßlüftung. Bin auch der Ansicht, dass ich dahingehend alles richtig mache.

Geschleudert wird auch immer, meist sogar noch eine Stufe höher als automatisch eingestellt. Aber danke für die Antwort, dann weiß ich wenigstens, dass ich das nicht ganz falsch mache!

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napoloni  18.02.2013, 15:40
@Nikita678

Da der Schimmel aus Ritzen in der Decke kommt, kommt ein Lüftungsmangel hier ohnehin nicht so wirklich in Frage. Denn Luftfeuchtigkeit kondensiert wenn an den kältesten Stellen, und die sind eher an Hausecken oder um die Fenster herum zu erwarten. Es sei denn, ihr wohnt in einem Kühlhaus :P

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Nikita678 
Fragesteller
 19.02.2013, 13:02
@napoloni

Eigentlich nicht ;) Obwohl ich manchmal das Gefühl habe, weil unsere Fenster leider auch nicht dicht sind... Ich mach 3 Kreuze wenn wir endlich Eigentum haben und uns selbst um alles kümmern können! :)

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napoloni  20.02.2013, 00:18
@Nikita678

Eigentum ist auch nicht immer so einfach. Besonders innerhalb einer Eigentümergemeinschaft... ;o)

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Für mein Rechtsempfinden darf er das nicht, solange das nicht im Vertrag steht. Irgendwo muss er euch eine angemessene Stelle anbieten zum Wäschetrocknen oder er soll euch den Trockner bezahlen. Nur wer bezahlt dann die nicht unerheblichen Stromkosten? Sowas klärt man auch immer besser bevor man den Mietvertrag unterschreibt.

Nikita678 
Fragesteller
 18.02.2013, 12:35

Für mich stand es gar nicht zur Debatte, das vorher abzuklären, weil es in meinen vorherigen Wohnungen auch nie ein Problem dargestellt hat!

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WEnn im Mietvertrag davon nichts steht, kann der Vermieter Euch nicht dazu zwingen, einen Trockner zu kaufen!

Ausserdem kann man auch im Winter sehr gut die Wäsche auf dem Balkon trocknen, die trocknet da sogar ziemlich schnell, probiers mal aus!

L.G.Elizza

Nikita678 
Fragesteller
 18.02.2013, 15:20

Wenn das Wetter es zulässt werde ich das mal ausprobieren - leider ist der Balkon nämlich nicht zu 100% überdacht.

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