Darf mein Lehrer mir eine 6 geben, wenn ich meine Gelnägel nicht abmache?

8 Antworten

Von Experte sunnymarie32 bestätigt

Ich predige hier immer und immer wieder, dass Kunstnägel jeglicher Art nichts für Kinder u Jugendliche sind, da sie schlichtweg mehr Schaden als Nutzen anrichten.

Ich betone auch immer wieder, das insbesondere Sportlehrer mehr u mehr künstliche Nägel verbieten, da sie sowohl für die Trägerin selbst, aber auch die Mitschüler eine Gefahr darstellen.

Aus meiner Sicht ist es sein gutes Recht Schülerinnen die Teilnahme am Sportunterricht zu verweigern. Da Du dann letztlich nur rumsitzt u keine Leistung erbringst ist eine 6 die logische Konsequenz für Dein Nichtstun.

Schön, dass er sich seiner Verantwortung bewusst ist. Das Studio welches Dir die Nägel gemacht hat, hat in dieser Hinsicht total versagt.

Aus meiner Sicht gehören Kunstnägel jeglicher Art generell an Schulen für unter 18 Jährige verboten und jedes Studio, welches Minderjährigen Modellagen arbeitet verklagt u geschlossen !

LG Trinity

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Betreibe seit über 9 Jahren ND + bilde mich ständig weiter

Für "die Nägel nicht abmachen": Nein.

Dafür, dass Du eine Leistungskontrolle blockierst, weil sie mit Gelnägeln nicht sicher durchführbar wäre: Ja, Leistungsverweigerung btw. nicht erbrachte benotete Leistung ist (außer bei Krankheit) grundsätzlich eine 6.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – BBS-Lehrer (E-Technik) in Rheinland-Pfalz
yamat501  25.09.2021, 18:20

Leistungsverweigerung sehe ich da nicht gegeben, so lange sie Sportkleidung trägt und auch betont, dass sie mitmachen möchte ist die simpel nicht gegeben.

Beim Rest bin ich mir unsicher wie das juristisch gewertet werden würde

0
DpB11  25.09.2021, 18:22
@yamat501

Wenn wegen der Verletzungsgefahr nicht mit den Nägeln teilgenommen werden kann, ist das eine Leistungsverweigerung.

Analog: Meine müssen beim Experimentieren Schmuck ablegen bzw. ungünstige Piercings abkleben - das schreibt auch die Laborordnung vor. Wer sich da weigern würde (kam aber noch nicht vor) hatte ebenfalls ein ernsthaftes Problem, sobald etwas benotet wird.

0
yamat501  25.09.2021, 18:23
@DpB11

Schmuck ist auch was anderes, den kann man mal schnell ablegen oder abkleben - Gelnägel wird man nicht so schnell mal los

0
DpB11  25.09.2021, 18:44
@yamat501

Deswegen ist es ja für nächstes mal angesagt. Ist die Umkehrung von "Sportsachen vergessen". An die kommt man auch nicht schnell ran, kann deshalb nicht bzw. nur eingeschränkt mitmachen. Hat man sie nie dabei, gibt's bei Bewertungen halt die 6.

Allerdings auch nur dann. Eine schlechte Note ausdrücklich für "Sachen nicht dabei" oder analog "Gelnägel noch dran" wäre unzulässig, außer man bewertet auch andersrum das mitbringen der Sachen/Abnehmen der Nägel.

Gilt bei uns in RLP, es gibt Länder, die das deutlich schülerunfreundlicher umsetzen.

0
yamat501  25.09.2021, 18:45
@DpB11

RLP? Sorry stehe gerade bissel aufm Schlauch

0
DpB11  25.09.2021, 18:47
@yamat501

Rheinland-Pfalz.

Bildung ist ja extrem zerfleddert in den Ländern. Habe letztens in einem Lehrerforum erst gelernt, dass es gar nicht so wenige Länder gibt, in denen diese reine Negativbewertung (6 für Sachen vergessen, aber keine gute Note für Sachen mitbringen) zulässig ist. Bei uns geht das nicht, weil über Noten nicht erzogen werden darf. Dafür gibt's dann andere Mittel.

0
yamat501  25.09.2021, 18:50
@DpB11

"Rheinland-Pfalz." Danke

Ja Bildung ist halt Ländersache. In einigen Bl ist auch nachsitzen erlaubt, in anderen nicht. In einigen sind Hausaufgaben übers WE generell tabu, in anderen nur wen kein Nachmittagsunterricht gegeben ist.

Wie gesagt ich sehe da simpel nicht, das es eine Leistungsverweigerung wäre. Es sei denn Gelnägel sind direkt per Schulordnung ausgeschlossen. Wobei ich auch keine Verletzungsgefahr wegen den sehe aber gut da fehlt mir vielleicht die Phantasie für

0
DpB11  25.09.2021, 18:58
@yamat501

Ich bin nun auch nicht der große Nägelexperte ;-) Gehe aber davon aus, dass das schlicht und einfach verlängerte Fingernägel sind. Und bei etwas spitzem, nicht weichem an den Händen hast Du prinzipiell Verletzungsgefahr bei Sport, teils nur für dich, teils auch für andere. In der Schule, wo man ja gezwungenermaßen Sport macht, ist das auch deutlich enger zu sehen als bei freiwilligen Freizeitsport.

Wenn in der Hausordnung (Schulordnung ist bei uns das Schulgesetz... Wiederum RLP at it's best 😁) allgemein steht, dass Gegenstände, die zu Unfällen führen können, abzulegen sind, reicht das imho.

0
yamat501  25.09.2021, 19:00
@DpB11

Jo von mir aus auch Hausordnung ^^

Aber Gegenstände allein reicht nicht da wären Gelnägel tatsächlich nicht mit inbegriffen. Recht simpel, denn ein Gegenstand ist etwas was du jeder Zeit aufnehmen kannst bzw auch wieder ablegen kannst. Die würden bei mir eher unter Kosmetik fallen

0

Natürlich darf er das - deine Gelnägel stellen eine enorme Verletzungsgefahr für dich UND deine Mitschüler dar, ergo kannst du MIT nicht am Sport teilnehmen... wenn deine Lehrer dich vor die Wahl stellt "Gelnägel ODER Sportunterricht" und du dich für die Nägel entscheidest, dann verweigerst du die Teilnahme am Unterricht und das ist dann nun mal bei der Benotung eine 6.

Ja da er dich auf die Bank setzen darf wegen einer Verletzungsgefahr womit du nicht bewertet werden kannst, also im Grunde wäre es möglich.

und im Sport haben lange Fingernägel auch nichts zu suchen.