Darf mein lehrer mir eine misbilligung geben?

4 Antworten

Ich würde ja und nein sagen. Wenn er nur süßes nicht haben will liegst du im Recht. Sollte es aber alle Snacks ausschließen liegt der Lehrer im Recht.

Du bist doch wohl intelligent genug um zu verstehen, dass mit Verbot des "Süßen" generell Esswaren, also auch salzige Chips gemeint waren. Wenn Du jetzt argumentierst, dass salzige Chips nicht verboten waren, dann treibst Du Wortklauberei.

Das ist auslegungssache. Ich denke, das mit "nichts Süßes" gar keine Snacks gemeint waren. Ich nehme an, dass die meisten Kalssenkameraden das auch so verstanden haben. Neurotypische Menschen verstehen für gewöhnlich, wenn ein Begriff auch stellvertretend für andere gemeint ist, ohne dass es ausdrücklich gesagt wurde.

Die Naivität wie du dem Lehrer begegnet bist, zeigt mir, dass du wirklich nie darüber nachgedacht hast, das Chips auch nicht erlaubt sien könnten. Und eigentlich dürfte man es dir auch nicht zulasten legen, denn er hat es nicht gesagt.

Da du es ja nun eh schon soweit zugegeben hast, würde ich den Tadel so hinnehmen. Kommt noch mehr nach, dann würde ich dazu tendieren, in die Verteidigung zu gehen.

Da Du nachgegeben hast und dem großgeratenen Kind das gegeben hast, was es wollte ja.

Hätte er ohne Gefahrengrundlage Deine Tasche durchwühlt oder Dir mit Konsequenzen gedroht, wenn Du deine Rechte nicht aufgibst, wäre er nicht nur im Unrecht sondern auch in großen Schwierigkeiten.